Einführung nicht heimischer / gebietsfremder Arten in der Aquakultur Genehmigung

    Einführung nicht heimischer und gebietsfremder Arten in der Aquakultur beantragen

    Wenn Sie eine Aquakultur betreiben und beabsichtigen nicht heimische Fischarten einzuführen oder gebietsfremde Arten umzusiedeln, müssen Sie bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Genehmigung stellen.

    Hinweise für Olpe: Einführung nicht heimischer / gebietsfremder Arten in der Aquakultur Genehmigung

    Wenn Sie eine Aquakultur betreiben und beabsichtigen nicht heimische Fischarten einzuführen oder gebietsfremde Arten umzusiedeln, müssen Sie bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Genehmigung stellen.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Aquakultur betreiben und beabsichtigen nicht heimische Fischarten einzuführen oder gebietsfremde Arten umzusiedeln, müssen Sie bei der zuständigen Behörde des EU-Mitgliedstaats einen Antrag auf Genehmigung stellen.

    In Deutschland sind die oberen Fischereibehörden der jeweiligen Bundesländer zuständig. Die zuständige Behörde prüft ihren Antrag und entscheidet, ob es sich um ein routinemäßiges Verfahren oder nicht routinemäßiges Verfahren handelt. Je nach Entscheidung werden weitere Umstände/Umweltfaktoren geprüft.

    Genehmigungen können nur erteilt werden, wenn die Risikobewertung, einschließlich etwaiger Risikominderungsmaßnahmen, ein geringes Umweltrisiko ergibt.

    Hinweise für Olpe: Einführung nicht heimischer / gebietsfremder Arten in der Aquakultur Genehmigung

    Wenn Sie eine Aquakultur betreiben und beabsichtigen nicht heimische Fischarten einzuführen oder gebietsfremde Arten umzusiedeln, müssen Sie bei der zuständigen Behörde des EU-Mitgliedstaats einen Antrag auf Genehmigung stellen.

    In Deutschland sind die oberen Fischereibehörden der jeweiligen Bundesländer zuständig. Die zuständige Behörde prüft ihren Antrag und entscheidet, ob es sich um ein routinemäßiges Verfahren oder nicht routinemäßiges Verfahren handelt. Je nach Entscheidung werden weitere Umstände/Umweltfaktoren geprüft.

    Genehmigungen können nur erteilt werden, wenn die Risikobewertung, einschließlich etwaiger Risikominderungsmaßnahmen, ein geringes Umweltrisiko ergibt.

    Ansprechpartner

    Kreisstadt Olpe

    Adresse

    Postanschrift

    Franziskanerstraße 6

    57462 Olpe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02761 83-0

    Fax: 02761 83-1330

    E-Mail: rathaus@olpe.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Unterlagen und Angaben entsprechend Leitlinie im "Anhang 1 der EU-Verordnung (EG) Nr. 708/2007
    • Im Antrag sind unter anderem folgende Angaben zu machen:
      • Beschreibung des Vorhabens
      • Potenzielle Auswirkungen auf heimische Arten
      • Maßnahmen zur Minimierung dieser Auswirkungen
      • Name des einzuführenden/umzusiedelnden Organismus unter Angabe der Gattung, Art, Unterart usw.
      • Merkmale des Organismus
      • Ziele und Gründe für die Einführung
      • Das von der Einführung betroffene geographische Gebiet; Unterlagen zur Genehmigung eines Krisenplans bei nicht routinemäßigen Einführungen und Pilotphasen ("Anhang I - G Bewirtschaftungsplan" (EG) Nr. 708/2007)
      • Ggf. müssen Angaben zu Risikominderungsmaßnahmen erfolgen
         

    Hinweise für Olpe: Einführung nicht heimischer / gebietsfremder Arten in der Aquakultur Genehmigung

    • Unterlagen und Angaben entsprechend Leitlinie im "Anhang 1 der EU-Verordnung (EG) Nr. 708/2007
    • Im Antrag sind unter anderem folgende Angaben zu machen:
      • Beschreibung des Vorhabens
      • Potenzielle Auswirkungen auf heimische Arten
      • Maßnahmen zur Minimierung dieser Auswirkungen
      • Name des einzuführenden/umzusiedelnden Organismus unter Angabe der Gattung, Art, Unterart usw.
      • Merkmale des Organismus
      • Ziele und Gründe für die Einführung
      • Das von der Einführung betroffene geographische Gebiet; Unterlagen zur Genehmigung eines Krisenplans bei nicht routinemäßigen Einführungen und Pilotphasen ("Anhang I - G Bewirtschaftungsplan" (EG) Nr. 708/2007)
      • Ggf. müssen Angaben zu Risikominderungsmaßnahmen erfolgen
         

    Voraussetzungen

    • Sie sind Aquakulturbetreiber oder Aquakulturbetreiberin.
    • Die Fischarten und Nichtzielarten, die sie einführen/umsiedeln möchten, dürfen nicht zu negativen ökologischen Auswirkungen führen.

    Hinweise für Olpe: Einführung nicht heimischer / gebietsfremder Arten in der Aquakultur Genehmigung

    • Sie sind Aquakulturbetreiber oder Aquakulturbetreiberin.
    • Die Fischarten und Nichtzielarten, die sie einführen/umsiedeln möchten, dürfen nicht zu negativen ökologischen Auswirkungen führen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Olpe: Einführung nicht heimischer / gebietsfremder Arten in der Aquakultur Genehmigung

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen den Antrag auf Einfuhr/Umsiedlung schriftlich bei der zuständigen Behörde.
    • Sie reichen zusätzlich alle Angaben und Dokumente nach Leitlinie Anhang 1 ein.
    • Die Behörde prüft ihren Antrag und entscheidet, ob es sich um ein routinemäßiges oder nicht routinemäßiges Verfahren handelt.
    • Genehmigungen können nur erteilt werden, wenn eine Risikobewertung, einschließlich etwaiger Risikominderungsmaßnahmen, ein geringes Umweltrisiko ergibt.

    Hinweise für Olpe: Einführung nicht heimischer / gebietsfremder Arten in der Aquakultur Genehmigung

    • Sie stellen den Antrag auf Einfuhr/Umsiedlung schriftlich bei der zuständigen Behörde.
    • Sie reichen zusätzlich alle Angaben und Dokumente nach Leitlinie Anhang 1 ein.
    • Die Behörde prüft ihren Antrag und entscheidet, ob es sich um ein routinemäßiges oder nicht routinemäßiges Verfahren handelt.
    • Genehmigungen können nur erteilt werden, wenn eine Risikobewertung, einschließlich etwaiger Risikominderungsmaßnahmen, ein geringes Umweltrisiko ergibt.

    Fristen

    Die Einreichung des Antrags hängt nicht von einer bestimmten Frist ab. Im Hinblick auf die Bearbeitungsdauer, sollten Sie den Antrag jedoch mindestens 6 Monate vor dem geplanten Vorhaben einreichen. Die zuständige Behörde hat in der Regel 6 Monate Zeit zur Bearbeitung des Antrags. Anträge können auch für mehrere Verbringungen (Einführung/Umsiedlung) über einen Zeitraum von höchstens sieben Jahren gestellt werden.

    Hinweise für Olpe: Einführung nicht heimischer / gebietsfremder Arten in der Aquakultur Genehmigung

    Die Einreichung des Antrags hängt nicht von einer bestimmten Frist ab. Im Hinblick auf die Bearbeitungsdauer, sollten Sie den Antrag jedoch mindestens 6 Monate vor dem geplanten Vorhaben einreichen. Die zuständige Behörde hat in der Regel 6 Monate Zeit zur Bearbeitung des Antrags. Anträge können auch für mehrere Verbringungen (Einführung/Umsiedlung) über einen Zeitraum von höchstens sieben Jahren gestellt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Die regelmäßige Bearbeitungsdauer von 6 Monaten beginnt mit der Vollständigkeit der Unterlagen. Bearbeitungsdauer: 6 - 14 Monate

    6 bis 14 Monate (Die regelmäßige Bearbeitungsdauer von 6 Monaten beginnt mit der Vollständigkeit der Unterlagen.)

    Hinweise für Olpe: Einführung nicht heimischer / gebietsfremder Arten in der Aquakultur Genehmigung

    Die regelmäßige Bearbeitungsdauer von 6 Monaten beginnt mit der Vollständigkeit der Unterlagen. Bearbeitungsdauer: 6 - 14 Monate

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Antrag muss vor der Einführung/Umsiedlung nicht heimischer oder gebietsfremder Arten gestellt werden.

    Einige Arten sind von der Genehmigungspflicht ausgenommen.

    Eine Liste befindet sich in Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 708/2007.

    Hinweise für Olpe: Einführung nicht heimischer / gebietsfremder Arten in der Aquakultur Genehmigung

    Der Antrag muss vor der Einführung/Umsiedlung nicht heimischer oder gebietsfremder Arten gestellt werden.

    Einige Arten sind von der Genehmigungspflicht ausgenommen.

    Eine Liste befindet sich in Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 708/2007.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 25.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Umsiedlung, Einführung, Wasserkultur, Wasserkultur, Nicht heimische Arten, Nicht heimische Arten, Ausländische Arten, Aquakultur, Einsiedlung, Gebietsfremde Arten, Einsiedlung, Teichwirtschaft, Neozoen, Einführung, Neozoen, Überführung, Umsiedlung, Gebietsfremde Arten, Teichwirtschaft, Ausländische Arten, Überführung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English