Elektrofischereischein Genehmigung

    Elektrofischereischein Genehmigung

    Sie wollen mit Strom Fische fangen, so benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung. Näheres erfahren Sie hier.

    Hinweise für Olpe: Elektrofischereischein Genehmigung

    Sie wollen mit Strom Fische fangen, so benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Für bestimmte Zwecke kann Ihnen die Behörde auf Antrag erlauben, Fische unter Anwendung von Strom zu fangen.

    Dazu gehören:

    • Fang von Laichfischen
    • Bestandsaufnahmen zur Beweissicherung oder zur Erstellung von Hegeplänen
    • wissenschaftliche Untersuchungen oder
    • die nachhaltige und mit anderen Fischereigeräten nicht erreichbare Gewässerbewirtschaftung.

    Des Weiteren werden verschiedene Anforderungen an das Elektrofangerät und an dessen Betreiber und Betreiberinnen gestellt.

    Hinweise für Olpe: Elektrofischereischein Genehmigung

    Für bestimmte Zwecke kann Ihnen die Behörde auf Antrag erlauben, Fische unter Anwendung von Strom zu fangen.

    Dazu gehören:

    • Fang von Laichfischen
    • Bestandsaufnahmen zur Beweissicherung oder zur Erstellung von Hegeplänen
    • wissenschaftliche Untersuchungen oder
    • die nachhaltige und mit anderen Fischereigeräten nicht erreichbare Gewässerbewirtschaftung.

    Des Weiteren werden verschiedene Anforderungen an das Elektrofangerät und an dessen Betreiber und Betreiberinnen gestellt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Kreisstadt Olpe

    Adresse

    Postanschrift

    Franziskanerstraße 6

    57462 Olpe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02761 83-0

    Fax: 02761 83-1330

    E-Mail: rathaus@olpe.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag (schriftlich)
    • Nachweis über Lehrgang zur Elektrofischerei (Bedienschein) oder Nachweis Fischwirt
    • Zulassungsschein des einzusetzenden Elektrofanggerätes
    • Ggf. Auflistung der Gewässer
    • Zustimmung der Fischereiberechtigten

    Hinweise für Olpe: Elektrofischereischein Genehmigung

    • Antrag (schriftlich)
    • Nachweis über Lehrgang zur Elektrofischerei (Bedienschein) oder Nachweis Fischwirt
    • Zulassungsschein des einzusetzenden Elektrofanggerätes
    • Ggf. Auflistung der Gewässer
    • Zustimmung der Fischereiberechtigten

    Voraussetzungen

    Sie müssen den Zweck für den Fang unter Anwendung von Strom nennen sowie die erforderlichen Unterlagen einreichen.

    Außerdem dürfen Sie nur unter Verwendung von Gleichstrom oder geeignetem Impulsgleichstrom fischen. Wechselstrom dürfen Sie nicht als Fangstrom verwenden. Das Elektrofanggerät müssen Sie nach den anerkannten Regeln der Technik benutzen.

    Sie haben die sich aus den Bedienungsvorschriften und den besonderen örtlichen Umständen ergebenden Sorgfaltspflichten zu erfüllen.

    Hinweise für Olpe: Elektrofischereischein Genehmigung

    Sie müssen den Zweck für den Fang unter Anwendung von Strom nennen sowie die erforderlichen Unterlagen einreichen.

    Außerdem dürfen Sie nur unter Verwendung von Gleichstrom oder geeignetem Impulsgleichstrom fischen. Wechselstrom dürfen Sie nicht als Fangstrom verwenden. Das Elektrofanggerät müssen Sie nach den anerkannten Regeln der Technik benutzen.

    Sie haben die sich aus den Bedienungsvorschriften und den besonderen örtlichen Umständen ergebenden Sorgfaltspflichten zu erfüllen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Sie beantragen schriftlich die Genehmigung, unter Anwendung von Strom Fische fangen zu dürfen. Dabei benennen Sie den Zweck und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
    • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und ob die fachlichen Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung vorliegen.
    • Nach Abschluss der Prüfung wird Ihnen in einem Bescheid die Ablehnung oder die Genehmigung mitgeteilt. Dieser Bescheid kann gebührenpflichtig sein.

    Hinweise für Olpe: Elektrofischereischein Genehmigung

    • Sie beantragen schriftlich die Genehmigung, unter Anwendung von Strom Fische fangen zu dürfen. Dabei benennen Sie den Zweck und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
    • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und ob die fachlichen Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung vorliegen.
    • Nach Abschluss der Prüfung wird Ihnen in einem Bescheid die Ablehnung oder die Genehmigung mitgeteilt. Dieser Bescheid kann gebührenpflichtig sein.

    Fristen

    Antragstellung vor Aufnahme der Tätigkeit

    Hinweise für Olpe: Elektrofischereischein Genehmigung

    Antragstellung vor Aufnahme der Tätigkeit

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 4 Wochen

    Hinweise für Olpe: Elektrofischereischein Genehmigung

    2 bis 4 Wochen

    Kosten

    Bis zu EUR 50

    Hinweise für Olpe: Elektrofischereischein Genehmigung

    Bis zu EUR 50

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 25.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    elektrisches Fischen, Elektrofischerei, Fischerei, Fischen mit Strom, Genehmigung Elektrofischerei

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de