Elektrofischereischein Genehmigung

    Elektrofischereischein Genehmigung

    Sie wollen mit Strom Fische fangen, so benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Für bestimmte Zwecke kann Ihnen die Behörde auf Antrag erlauben, Fische unter Anwendung von Strom zu fangen.

    Dazu gehören:

    • Fang von Laichfischen
    • Bestandsaufnahmen zur Beweissicherung oder zur Erstellung von Hegeplänen
    • wissenschaftliche Untersuchungen oder
    • die nachhaltige und mit anderen Fischereigeräten nicht erreichbare Gewässerbewirtschaftung.

    Des Weiteren werden verschiedene Anforderungen an das Elektrofangerät und an dessen Betreiber und Betreiberinnen gestellt.

    Hinweise für Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wer Angeln möchte benötigt einen gültigen Fischereischein.Grundvoraussetzung hierfür ist der Nachweis der bestandenen Fischerprüfung.Nur für Jugendliche zwischen dem 10. und 16. Lebensjahr ist die Ausstellung eines Jugendfischereischeines auch ohne Nachweis der bestandenen Fischerprüfung möglich.Allerdings berechtigt dieser Fischereischein die Jugendlichen nur zum Angel in Begleitung eines Fischereischeininhabers, der den Prüfungsnachweis vorlegen kann.Fischereischeinjahr ist immer das Kalenderjahr. Fischereischeine für das neue Jahr können aus buchungstechnischen Gründen immer erst mit Jahresbeginn ausgestellt werden.Jugendfischereischein ( Ausstellung nur als Jahresschein)Erforderlich sind:- persönliche Vorsprache des Erziehungsberechtigten und des Jugendlichen- Vorlage des Personalausweises / Pass des Erziehungsberechtigten sowie des Kinderausweises des Jugendlichen- aktuelles Foto des Jugendlichen (Passformat)Fischereischein-Ersterteilung ( Ausstellung als Jahres- oder 5-Jahres Fischereischein möglich;dies gilt auch für Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr, wenn diese die Fischerprüfung abgelegt haben)Erforderlich sind:- Nachweis über die bestandene Fischerprüfung (Prüfungszeugnis)- Personalausweis / Pass / Kinderausweis- aktuelles Foto (Passformat)- bei Jugendlichen Vorsprache in Begleitung eines ErziehungsberechtigtenFischereischein-Verlängerung- laufender, bzw. vorhandener Fischereischein- Personalausweis / Pass / Kinderausweis- ggfls. aktuelles FotoSoll der Fischereischein für einen Dritten ausgestellt werden, ist eine entsprechende Vollmacht vorzulegen.Gebühren:Jugendfischereischein: 8,00 EuroJahresfischereischein: 16,00 EuroFünfjahresfischereischein: 48,00 Euro

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bezirksamt Eilendorf: Fischereischeinwesen, Fundbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-Thomas-Platz 1

    52080 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Brand: Allgemeine/besondere Ordnungsangelegenheiten, Gewerbe- und Gaststättenangelegeheiten, Sondernutzungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Paul-Küpper-Platz 1

    52078 Aachen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Richterich: Allgemeine/ besondere Ordnungsangelegenheiten, Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten, Sondernutzungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Roermonder Straße 559

    52072 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Allgemeine und besondere Ordnungsaufgaben (Aachen-Mitte)

    Adresse

    Hausanschrift

    Peterstraße 44-46

    52062 Aachen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag (schriftlich)
    • Nachweis über Lehrgang zur Elektrofischerei (Bedienschein) oder Nachweis Fischwirt
    • Zulassungsschein des einzusetzenden Elektrofanggerätes
    • Ggf. Auflistung der Gewässer
    • Zustimmung der Fischereiberechtigten

    Voraussetzungen

    Sie müssen den Zweck für den Fang unter Anwendung von Strom nennen sowie die erforderlichen Unterlagen einreichen.

    Außerdem dürfen Sie nur unter Verwendung von Gleichstrom oder geeignetem Impulsgleichstrom fischen. Wechselstrom dürfen Sie nicht als Fangstrom verwenden. Das Elektrofanggerät müssen Sie nach den anerkannten Regeln der Technik benutzen.

    Sie haben die sich aus den Bedienungsvorschriften und den besonderen örtlichen Umständen ergebenden Sorgfaltspflichten zu erfüllen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Sie beantragen schriftlich die Genehmigung, unter Anwendung von Strom Fische fangen zu dürfen. Dabei benennen Sie den Zweck und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
    • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und ob die fachlichen Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung vorliegen.
    • Nach Abschluss der Prüfung wird Ihnen in einem Bescheid die Ablehnung oder die Genehmigung mitgeteilt. Dieser Bescheid kann gebührenpflichtig sein.

    Fristen

    Antragstellung vor Aufnahme der Tätigkeit

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 4 Wochen

    Kosten

    Bis zu EUR 50

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 25.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    elektrisches Fischen, Elektrofischerei, Fischerei, Fischen mit Strom, Genehmigung Elektrofischerei

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de