• Kerken (Landkreis Kleve, Nordrhein-Westfalen)
Elektrofischereischein Genehmigung

Elektrofischereischein Genehmigung

Sie wollen mit Strom Fische fangen, so benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung. Näheres erfahren Sie hier.

Beschreibung

Für bestimmte Zwecke kann Ihnen die Behörde auf Antrag erlauben, Fische unter Anwendung von Strom zu fangen.

Dazu gehören:

  • Fang von Laichfischen
  • Bestandsaufnahmen zur Beweissicherung oder zur Erstellung von Hegeplänen
  • wissenschaftliche Untersuchungen oder
  • die nachhaltige und mit anderen Fischereigeräten nicht erreichbare Gewässerbewirtschaftung.

Des Weiteren werden verschiedene Anforderungen an das Elektrofangerät und an dessen Betreiber und Betreiberinnen gestellt.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Ansprechpartner

Für Kerken wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

erforderliche Unterlagen

  • Antrag (schriftlich)
  • Nachweis über Lehrgang zur Elektrofischerei (Bedienschein) oder Nachweis Fischwirt
  • Zulassungsschein des einzusetzenden Elektrofanggerätes
  • Ggf. Auflistung der Gewässer
  • Zustimmung der Fischereiberechtigten

Voraussetzungen

Sie müssen den Zweck für den Fang unter Anwendung von Strom nennen sowie die erforderlichen Unterlagen einreichen.

Außerdem dürfen Sie nur unter Verwendung von Gleichstrom oder geeignetem Impulsgleichstrom fischen. Wechselstrom dürfen Sie nicht als Fangstrom verwenden. Das Elektrofanggerät müssen Sie nach den anerkannten Regeln der Technik benutzen.

Sie haben die sich aus den Bedienungsvorschriften und den besonderen örtlichen Umständen ergebenden Sorgfaltspflichten zu erfüllen.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen schriftlich die Genehmigung, unter Anwendung von Strom Fische fangen zu dürfen. Dabei benennen Sie den Zweck und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
  • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und ob die fachlichen Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung vorliegen.
  • Nach Abschluss der Prüfung wird Ihnen in einem Bescheid die Ablehnung oder die Genehmigung mitgeteilt. Dieser Bescheid kann gebührenpflichtig sein.

Fristen

Antragstellung vor Aufnahme der Tätigkeit

Bearbeitungsdauer

2 bis 4 Wochen

Kosten

Bis zu EUR 50

Gültigkeitsgebiet

Nordrhein-Westfalen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 25.06.2024

Version

Technisch geändert am 29.11.2024

Stichwörter

elektrisches Fischen, Elektrofischerei, Fischerei, Fischen mit Strom, Genehmigung Elektrofischerei

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de