• Leopoldshöhe (Landkreis Lippe, Nordrhein-Westfalen)
Fischfang mit Elektrizität Genehmigung

Fischfang mit Elektrizität Genehmigung

Wer in Nordrhein-Westfalen den Fischfang mit elektrischem Strom ausführen möchte, benötigt hierfür eine Genehmigung

Hinweise für Lippe: Fischfang mit Elektrizität Genehmigung

Fische mithilfe von Strom zu fangen, ist grundsätzlich verboten. Die sogenannte Elektrofischerei kann aber erlaubt werden. Informieren Sie sich hier.

Beschreibung

Der Fischfang mit Elektrizität darf mit Ausnahme von amtlich veranlassten Maßnahmen zur Beweissicherung oder unmittelbaren Schadensabwehr nur mit Genehmigung der unteren Fischereibehörde (Kreis oder kreisfreie Stadt) ausgeübt werden. 

Die Genehmigung darf nur für folgende Zwecke erteilt werden:

1. Wissenschaftliche Arbeiten und Untersuchungen im Rahmen der Erfassung und Bewertung von Fischbeständen, die sich aus gesetzlichen Verpflichtungen ergeben, oder

2. Fischereiliche Hegemaßnahmen einschließlich des Fangs von Laichfischen und über gesetzliche Erfordernisse hinausgehende Erhebungen zum Fischbestand.

Die Genehmigung nach Nummer 1 darf nur im Benehmen mit den Fischereiberechtigten und die Genehmigung nach Nummer 2 darf nur mit Zustimmung der Fischereiberechtigten erteilt werden.

Die Genehmigung kann mit Nebenbestimmungen versehen werden.

 Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung ist die Vorlage eines Bedienungsscheines nach § 11 und einer Bescheinigung nach § 12 Absatz 1 der Landesfischereiverordnung NRW. (Siehe unter "Voraussetzungen)

Fischfang mit Elektrizität darf nur unter Verwendung von Gleichstrom oder Impulsstrom ausgeübt werden. Die Anwendung von Wechselstrom als Fangstrom ist verboten. In Gewässern oder Gewässerabschnitten, in denen Lachse und Meerforellen ablaichen, ist die Verwendung von Impulsstrom in den Monaten Oktober bis Januar verboten. Ausnahmen können nur mit Genehmigung der oberen Fischereibehörde erfolgen.

Hinweise für Lippe: Fischfang mit Elektrizität Genehmigung

Der Fischfang mit Elektrizität darf nur mit einer Genehmigung der unteren Fischereibehörde ausgeübt werden.

Fischfang mit Elektrizität darf außerdem nur unter Verwendung von Gleichstrom oder Impulsstrom ausgeübt werden. Die Anwendung von Wechselstrom als Fangstrom ist verboten. In Gewässern oder Gewässerabschnitten, in denen Lachse und Meerforellen ablaichen, ist die Verwendung von Impulsstrom in den Monaten Oktober bis Januar verboten. Ausnahmen können nur mit Genehmigung der oberen Fischereibehörde erfolgen.

Die Elektrofischerei kann erlaubt werden für

  1. wissenschaftliche Arbeiten und Untersuchungen im Rahmen der Erfassung und Bewertung von Fischbeständen, die sich aus gesetzlichen Verpflichtungen ergeben, oder
  2. fischereiliche Hegemaßnahmen einschließlich des Fangs von Laichfischen und über gesetzliche Erfordernisse hinausgehende Erhebungen zum Fischbestand.

Die Genehmigung für Zwecke nach Nummer 1 kann nur im Benehmen mit dem Fischereiberechtigten erteilt werden. Benehmen bedeutet, dass dem Fischereiberechtigten Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben ist. Auf sein Einverständnis kommt es nicht an. Die Elektrofischerei darf für die genannten Zwecke auch gegen den erklärten Willen des Fischereiberechtigten ausgeübt werden.

Für Zwecke nach Nummer 2 darf die Elektrofischerei nur mit Zustimmung des Fischereiberechtigten ausgeübt werden.

Fischereiberechtigter ist der Inhaber des Fischereirechts, an Fließgewässern ist die Fischereigenossenschaft Fischereiberechtigter.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Ansprechpartner

Untere Fischereibehörde

Beschreibung

Wir bearbeiten als untere Fischereibehörde alle fischereirechtlichen Angelegenheiten im Kreis Lippe.Weitere Details können Sie der jeweiligen Leistung entnehmen.

Adresse

Hausanschrift

Braunenbrucher Weg 18

32758 Detmold

Öffnungszeiten

** Terminvereinbarung erforderlich **Montag, Dienstag, Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr und13:00 - 15:00 UhrMittwoch und Freitag: geschlossen

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 5231 62-1448

E-Mail: fischerei@kreis-lippe.de

Version

Technisch geändert am 20.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

erforderliche Unterlagen

Hinweise für Lippe: Fischfang mit Elektrizität Genehmigung

Antrag mit

  • Kopie Bedienungsschein
  • Bescheinigungen, dass die verwendeten Elektrofischfanggeräte den anerkannten Regeln der Technik entsprechen
  • Karte mit Markierung/Kennzeichnung der zu befischenden Stellen/Gewässerstrecke

Formulare

Für die Beantragung liegen keine einheitlichen Formulare vor. Die mit der Elektrofischerei erhobenen Fischbestandsdaten müssen mit einem Formular gemeldet werden. Die Formulare finden sich hier: https://fischinfo.naturschutzinformationen.nrw.de/fischinfo/de/download

Voraussetzungen

Hinweise für Lippe: Fischfang mit Elektrizität Genehmigung

Um eine Erlaubnis zur Elektrofischerei zu bekommen, benötigen Sie

  • die Zustimmung beziehungsweise das Einverständnis des Fischereiberechtigten,
  • den Bedienungsschein (als Nachweis über einen Lehrgang Elektrofischerei),
  • Bescheinigungen, dass die verwendeten Elektrofischfanggeräte den anerkannten Regeln der Technik entsprechen
    (ausgestellt zum Beispiel vom TÜV oder durch vom Verband Deutscher Elektrotechniker (VDE) zugelassene Prüfstellen),
  • einen gültigen Fischereischein.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Unterschiedlich, je nach unterer Fischereibehörde (Kreis oder kreisfrei Stadt)

Hinweise für Lippe: Fischfang mit Elektrizität Genehmigung

Sie erhalten zusammen mit der Erlaubnis zur Elektrofischerei einen Gebührenbescheid.

Fristen

Keine

Bearbeitungsdauer

Unterschiedlich, je nach Prüfaufwand des Antrags

Kosten

Gebühr: 20 EUR

Hinweise (Besonderheiten)

Hinweise für Lippe: Fischfang mit Elektrizität Genehmigung

Mit Blick auf die Gefahren (Wasser, Strom, an der Fanganode kann eine elektrische Leistung von mehreren 100 Watt auftreten) sollte die Elektrofischerei immer mit mindestens 1 Begleitperson am Ufer durchgeführt werden, damit im Notfall unverzüglich eine Erstrettung erfolgen kann.

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Bitte beachten Sie, dass nach dem aktuellen Bußgeldkatalog des Landes NRW Bußgelder zwischen EUR 50 und 1.020 verhängt werden, wenn Sie beispielsweise die Elektrofischerei ohne Genehmigung ausüben, von der Genehmigung abweichen oder nicht zugelassene Geräte, Anlagen oder Stromarten verwenden.

Unter weiterführende Informationen finden Sie einen entsprechenden Link zum Umweltministerium.

Weitere Informationen

Ggf. auf den Internetseiten der jeweiligen unteren Fischereibehörden (Kreis oder kreisfrei Stadt)

Gültigkeitsgebiet

Nordrhein-Westfalen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 20.10.2021

Version

Technisch geändert am 07.01.2025

Stichwörter

Genehmigung, Elektrofischerei, Fischfang, Elektrischer Strom

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English