• Hamminkeln (Landkreis Wesel, Nordrhein-Westfalen)
Fischfang mit Elektrizität Genehmigung

Fischfang mit Elektrizität Genehmigung

Wer in Nordrhein-Westfalen den Fischfang mit elektrischem Strom ausführen möchte, benötigt hierfür eine Genehmigung

Beschreibung

Der Fischfang mit Elektrizität darf mit Ausnahme von amtlich veranlassten Maßnahmen zur Beweissicherung oder unmittelbaren Schadensabwehr nur mit Genehmigung der unteren Fischereibehörde (Kreis oder kreisfreie Stadt) ausgeübt werden. 

Die Genehmigung darf nur für folgende Zwecke erteilt werden:

1. Wissenschaftliche Arbeiten und Untersuchungen im Rahmen der Erfassung und Bewertung von Fischbeständen, die sich aus gesetzlichen Verpflichtungen ergeben, oder

2. Fischereiliche Hegemaßnahmen einschließlich des Fangs von Laichfischen und über gesetzliche Erfordernisse hinausgehende Erhebungen zum Fischbestand.

Die Genehmigung nach Nummer 1 darf nur im Benehmen mit den Fischereiberechtigten und die Genehmigung nach Nummer 2 darf nur mit Zustimmung der Fischereiberechtigten erteilt werden.

Die Genehmigung kann mit Nebenbestimmungen versehen werden.

 Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung ist die Vorlage eines Bedienungsscheines nach § 11 und einer Bescheinigung nach § 12 Absatz 1 der Landesfischereiverordnung NRW. (Siehe unter "Voraussetzungen)

Fischfang mit Elektrizität darf nur unter Verwendung von Gleichstrom oder Impulsstrom ausgeübt werden. Die Anwendung von Wechselstrom als Fangstrom ist verboten. In Gewässern oder Gewässerabschnitten, in denen Lachse und Meerforellen ablaichen, ist die Verwendung von Impulsstrom in den Monaten Oktober bis Januar verboten. Ausnahmen können nur mit Genehmigung der oberen Fischereibehörde erfolgen.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Ansprechpartner

Für Hamminkeln wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

Formulare

Für die Beantragung liegen keine einheitlichen Formulare vor. Die mit der Elektrofischerei erhobenen Fischbestandsdaten müssen mit einem Formular gemeldet werden. Die Formulare finden sich hier: https://fischinfo.naturschutzinformationen.nrw.de/fischinfo/de/download

Rechtsgrundlage(n)

§10 Landesfischereiverordnung - LFischVO
§11 Landesfischereiverordnung - LFischVO

Verfahrensablauf

Unterschiedlich, je nach unterer Fischereibehörde (Kreis oder kreisfrei Stadt)

Fristen

Keine

Bearbeitungsdauer

Unterschiedlich, je nach Prüfaufwand des Antrags

Kosten

Gebühr: 20 EUR

Weitere Informationen

Ggf. auf den Internetseiten der jeweiligen unteren Fischereibehörden (Kreis oder kreisfrei Stadt)

Gültigkeitsgebiet

Nordrhein-Westfalen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 20.10.2021

Version

Technisch geändert am 07.01.2025

Stichwörter

Genehmigung, Elektrofischerei, Fischfang, Elektrischer Strom

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English