Fischerprüfung Abnahme

    Fischerprüfung machen

    Wer in Nordrhein-Westfalen angeln möchte, braucht einen Fischereischein. Um diesen zu erhalten müssen Sie zuvor die Fischerprüfung bestehen.

    Beschreibung

    Ein Fischereischein kann in Nordrhein-Westfalen erst nach Vollendung des 14. Lebensjahres ausgestellt werden. Für die Ausstellung ist in aller Regel eine bestandene Fischerprüfung erforderlich, die bereits ab einem Alter von 13 Jahren abgelegt werden kann.

    In dieser Prüfung sind ausreichende Kenntnisse über Fischarten, die Hege der Fischbestände und Pflege der Fischgewässer, die Fanggeräte und deren Gebrauch, die Behandlung gefangener Fische und die fischereirechtlichen, tierschutzrechtlichen und naturschutzrechtlichen Vorschriften nachzuweisen.

    Die Fischerprüfung besteht aus einem praktischen und einem theoretischen Teil. Bei Nichtbestehen eines Teils der Fischerprüfung kann dieser Teil bei einem späteren Termin nachgeholt werden.

    In Nordrhein-Westfalen besteht keine Verpflichtung zur Teilnahme an einem Vorbereitungskurs, eine Teilnahme wird aber empfohlen. Informationen hierzu erhalten 

    Sie von den Fischereiverbänden, der unteren Fischereibehörde oder den örtlichen Angelvereinen. Alternativ besteht die Möglichkeit, sich die notwendigen Kenntnisse selbst anzueignen. Entsprechende Schulungsunterlagen hierzu werden unter anderem von den Fischereiverbänden angeboten. Alternativ hierzu gibt es entsprechende Onlinekurse. Bitte beachten Sie, dass sich die Inhalte der Fischerprüfung zwischen den Bundesländern unterscheiden und Sie das Zusammenbauen von Ruten und Montagen auch praktisch beherrschen müssen.   

    Bitte beachten Sie auch, dass die Fischerprüfung von den unteren Fischereibehörden in der Regel nur an ein bis zwei Terminen im Jahr angeboten wird. 

    Den Nachweis einer Fischerprüfung muss nicht vorlegen: 

    1. wer einen Jugend- oder Sonderfischereischein beantragt, 

    2. wer nicht oder weniger als ein Jahr in Deutschland gemeldet ist und die für die Ausübung des Fischfangs notwendigen Kenntnisse nachweist, 

    3. wer auf dem Gebiet der Fischerei wissenschaftlich oder beruflich ausgebildet ist oder beruflich ausgebildet wird, 

    4. wem im Zeitraum vom 1. Januar 1970 bis 31.12.1972 ein Fischereischein erteilt worden ist, 

    5. wer vor dem 1. Januar 1973 eine von einem Fischereiverband durchgeführte Fischerprüfung erfolgreich abgelegt hat,

    6. wer in der ehemaligen DDR, die vom dortigen Anglerverband anerkannte Qualifikation zum Fang von Raubfischen erworben hat, 

    7. wer Inhaberin oder Inhaber eines Diplomatenausweises des Auswärtigen Amtes oder der Staats- oder Senatskanzlei eines Landes ist

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Für Linnich wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Bei Nichtbestehen der Prüfung erhalten Sie einen Bescheid, indem Sie auch über die Rechtsmittel belehrt werden.

    Fristen

    Anträge auf Zulassung zur Fischerprüfung sind spätestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermin einzureichen.

    Bearbeitungsdauer

    Keine Informationen vorhanden

    2 bis 4 Wochen (Das Ablegen der Fischereischeinprüfung dauert ca. eine Stunde.)

    Kosten

    - Ablegen der Fischerprüfung: EUR 50 - Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für den Wechsel des Prüfungsorts: EUR 15 - Wiederholung eines nichtbestandenen Teils der Fischerprüfung: EUR 30 - Ersatzausstellung oder Zweitschrift Fischerprüfungszeugnis: EUR 35 - Im Härtefall kann auf die Erhebung der Gebühren verzichtet werden, es erfolgt eine Prüfung im Einzelfall.

    Die Prüfungsgebühr beträgt 25,00 Euro für Erwachsene und 15,00 Euro für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahre bis zum vollendeten 18. Lebensjahr; Rechtsgrundlage ist die Landesverordnung über Verwaltungsgebühren.: Gebühr ab 15.00 EUR bis 25.00 EUR

    Weitere Informationen

    Ggf. bei den unteren Fischereibehörden bei den Kreisen und kreisfreien Städten vorhanden

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 21.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 07.01.2025

    Stichwörter

    Fischereiprüfung, Fischerschein Prüfung, Fischerprüfung, Prüfungszeugnis, Fischereischeinprüfungszeugnis, Angelschein, Fischereischeinprüfung, Angelzeugnis, Angelprüfung, Angeln, Fischerei, Fischereischeinprüfung, Sportfischerei, Angelscheinprüfung, Fischereischein

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de