Betreuungsgeld Informationserteilung

    Außer Kraft - Betreuungsgeld Informationserteilung

    Beschreibung

    Wenn Sie Betreuungsgeld beantragen wollen, beachten Sie bitte, dass das derzeit nur noch in Bayern als Landesleistung möglich ist.

    Das Betreuungsgeldgesetz des Bundes wurde am 21.07.2015 vom Bundesverfassungsgericht formal für verfassungswidrig erklärt. Die früher zuständigen Behörden dürfen seitdem keine Anträge mehr bewilligen.

    Bereits bewilligtes Betreuungsgeld wird  weitergezahlt.

    Wenn Sie bereits einen Bewilligungsbescheid haben, können Sie pro Kind Betreuungsgeld in Höhe von 150 Euro monatlich erhalten. Das Betreuungsgeld können Sie bis zum 3. Geburtstag des Kindes, maximal für 22 Lebensmonate bekommen.

    Wenn Sie für Ihr Kind eine öffentlich geförderte Tagesbetreuung in Anspruch nehmen, haben Sie keinen Anspruch auf Betreuungsgeld.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Kreisjugendamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Trakehner Straße 8

    32339 Espelkamp

    Kontakt

    Fax: 0571 807-30871

    Telefon Festnetz: 05772 9718-0

    E-Mail: jugendamt@minden-luebbecke.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle

    Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    In Bayern wurde das  Betreuungsgeld als Landesleistung wieder eingeführt.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Serviceteam BMFSFJ Themengruppe A am 09.11.2016

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Betreuungsgeld, Kinderbetreuung, private Kinderbetreuung, Herdprämie

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English