Kindergeld Informationserteilung

    Kindergeld beantragen

    Beschreibung

    Als deutscher Staatsangehöriger können Sie Kindergeld beantragen, wenn Sie

    • in Deutschland Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben

    • im Ausland wohnen, aber in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind

    Wenn Sie  nicht in Deutschland wohnen und hier auch nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz beantragen.

    • Als ausländischer Staatsangehöriger können Sie Kindergeld beantragen, wenn Sie

    • in Deutschland wohnen und eine gültige Niederlassungserlaubnis oder bestimmte andere Aufenthaltstitel besitzen (für Details hinsichtlich der Aufenthaltstitel wenden Sie sich bitte an die Familienkasse).

    • als Staatsbürger der EU, des EWR oder der Schweiz in Deutschland wohnen und/oder arbeiten. In grenzüberschreitenden Fällen bestimmt EU-Recht, welcher Staat für das Kindergeld zuständig ist. Dies ist dann der Fall, wenn die Familie über Wohnsitz oder Arbeitsplatz Bezug zu mehreren EU-Staaten hat.

    • rechtskräftig anerkannter Flüchtling oder Asylberechtigter sind

    Das Kindergeld müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Familienkasse beantragen. Das ist die Familienkasse, in deren Bezirk Sie wohnen. Über die folgende Internetseite können sie Ihre örtliche Familienkasse ermitteln:

    www.familienkasse.de

    Online-Dienste

    alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen

    Ansprechpartner

    Für Nordrhein-Westfalen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Sie benötigen für den Antrag:

    • das Antragsformular,

    • die Geburtsurkunde oder schriftliche Erklärung über die Haushaltszugehörigkeit Ihres Kindes,

    • die Bescheinigung über Schulbesuch/Studium/Berufsausbildung Ihres Kindes, wenn es älter als 18 Jahre ist,

    • die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes,

    die Steueridentifikationsnummer des Elternteils, der das Kindergeld erhalten soll.

    Formulare

    • Formulare: ja
    • Onlineverfahren möglich: nein
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Den Antrag auf Kindergeld bekommen Sie bei der zuständigen Familienkasse Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises oder online

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Rückwirkende Antragstellung bis zu vier Jahre möglich.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer können Sie bei der zuständigen Familienkasse erfragen.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Serviceteam BMFSFJ - Themengruppe am 12.01.2017

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Migration, Familienkasse, Flüchtlinge, Migranten, Asylbewerber, Kinderzuschlag, Kindergeldzuschlag

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English