Elterngeld Bewilligung

    Elterngeld beantragen

    Wenn Sie Ihr Kind nach der Geburt betreuen, gleicht das Elterngeld einen Teil des wegfallenden Einkommens aus.

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn Sie nach der Geburt im Job aussetzen oder Teilzeit arbeiten, bekommen Sie Elterngeld. Die finanzielle Leistung ermöglicht Ihnen, sich Zeit für Ihr Kind und die Familie zu nehmen. Hier finden Sie wichtige Informationen, die Sie zum Elterngeld kennen müssen.

    Beschreibung

    Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten.

    Elterngeld gibt es in drei Varianten:

    • Basiselterngeld
    • ElterngeldPlus
    • Partnerschaftsbonus

    ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus unterstützen Sie besonders, wenn Sie sich Erwerbs- und Familienarbeit nach der Geburt partnerschaftlich teilen.

    Auch wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie die verschiedenen Varianten beantragen. Für Adoptivkinder und Kinder in Adoptionspflege ist ebenfalls Elterngeld möglich.

    Sie können als Eltern selbst entscheiden, wer für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Im Antrag müssen Sie angeben, für welche Lebensmonate Ihres Kindes Sie Elterngeld beantragen möchten, und welche Elterngeld-Variante Sie wählen.

    Die Höhe des Elterngelds wird individuell berechnet. Die Berechnung richtet sich nach dem Einkommen, das Sie vor der Geburt hatten und das nach der Geburt wegfällt. Wenn Sie vor der Geburt gar kein Einkommen hatten oder nach der Geburt kein Einkommen wegfällt, bekommen Sie einen Mindestbetrag. Beim Basiselterngeld sind das mindestens 300,00 EUR  monatlich. Beim ElterngeldPlus sind es mindestens 150,00 EUR monatlich. 

    Tipp: Als Hilfe zur Planung und Berechnung können Sie den Elterngeld-Rechner des Bundesfamilienministeriums nutzen. 

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Was ist Elterngeld?Das Elterngeld ist ein Ausgleich für bisheriges Einkommen. Sie bekommen Elterngeld, wenn Sie nach der Geburt weniger oder gar nicht arbeiten, um Ihr Kind in den ersten Monaten zu betreuen. Welche Elterngeld-Varianten gibt es?Das Elterngeld gibt es in drei Varianten: Basiselterngeld ElterngeldPlus Partnerschaftsbonus Die Varianten können miteinander kombiniert werden.1. BasiselterngeldBasiselterngeld können Sie nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate Ihres Kindes beziehen.Wissenswertes auf einen Blick: Das Basiselterngeld wird als finanzielle Starthilfe bis zum 1. Geburtstag des Babys gezahlt. Bleibt der andere Elternteil auch für mindestens 2 Monate zuhause, verlängert sich die Zahlung um 2 Monate auf insgesamt 14 Monate. Die Bezugsmonate können zwischen beiden Elternteilen beliebig aufgeteilt werden. Alleinerziehende können bis zu 14 Monate Elterngeld bekommen. Eine Teilzeitbeschäftigung bis zu 32 Wochenstunden ist möglich. Das Basiselterngeld beträgt in der Regel 67 Prozent des durchschnittlichen Nettoverdienstes der letzten 12 Monate, mindestens EUR 300 und höchstens EUR 1.800 monatlich. 2. ElterngeldPlusStatt 1 Monat Basiselterngeld können Sie auch 2 Monate ElterngeldPlus in Anspruch nehmen. Es ist gedacht für Elternteile, die bald nach der Geburt des Kindes wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Wissenswertes auf einen Blick: ElterngeldPlus können Sie doppelt so lange erhalten wie das Basiselterngeld. Dafür ist es nur halb so hoch und beträgt zwischen EUR 150,00 und EUR 900,00 monatlich. Sie möchten Familie und Beruf vereinbaren und bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten? Dann kann das monatliche ElterngeldPlus genauso hoch sein, wie das monatliche Basiselterngeld mit Teilzeit. ElterngeldPlus ist daher besonders lohnenswert für Eltern, die früh nach der Geburt des Kindes wieder in den Job einsteigen. 3. PartnerschaftsbonusDer Partnerschaftsbonus ist ein Angebot für Eltern, die sich ihre familiären und beruflichen Aufgaben teilen.Die Voraussetzungen für den Partnerschaftsbonus sind: Beide Elternteile arbeiten 2 bis 4 Monate gleichzeitig 24 bis 32 Stunden pro Woche und betreuen ihr Kind gemeinsam. So kann die Bezugsdauer um bis zu 4 zusätzliche Monate auf insgesamt 28 Monate verlängert werden. Wo kann ich Elterngeld beantragen?Das Elterngeld können Sie bei der örtlichen Elterngeldstelle beantragen. In Nordrhein-Westfalen sind die Kreise und kreisfreien Städte für die Bearbeitung des Elterngeldes zuständig. Die für Sie zuständige Elterngeldstelle finden Sie in der nachstehenden Datenbank. Dort können Sie sich auch beraten lassen. Elterngeldstelle finden.

    Online-Dienste

    alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen

    Ansprechpartner

    Kindertageseinrichtungen, Elterngeld

    Beschreibung

    Jedes Kind hat einen Anspruch auf Bildung und auf Förderung seiner Persönlichkeit. Seine Erziehung liegt in der vorrangigen Verantwortung seiner Eltern. Kindertageseinrichtungen ergänzen die Förderung des Kindes in der Familie und unterstützen die Eltern in der Wahrnehmung ihres Erziehungsauftrages. Die Förderung des Kindes in der Entwicklung seiner Persönlichkeit und die Beratung und Information der Eltern insbesondere in Fragen der Bildung und Erziehung sind Kernaufgaben der Kindertageseinrichtungen. Ein gutes Betreuungsangebot für Kinder ist auch für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein ganz entscheidender Faktor.Im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes des Kreises Lippe befinden sich 95 Kindertageseinrichtungen, die von verschiedenen Trägern betrieben werden.Weitere Details können Sie der jeweiligen Dienstleistung entnehmen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Freitag:09:00 - 12:00 UhrDonnerstag:09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 UhrMittwoch: geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-0

    E-Mail: info@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Antragsformular
    • Geburtsurkunde des Kindes (in Ausnahmefällen gegebenenfalls anderes geeignetes Dokument)

    Gegebenenfalls weitere Unterlagen:

    • Personalausweis oder Aufenthaltstitel
    • Nachweis über Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft
    • Nachweise zum Erwerbseinkommen im Bemessungszeitraum
    • Erklärung über voraussichtliches Erwerbseinkommen im Bezugszeitraum
    • Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld und Bescheinigung des Arbeitgebers über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
    • sonstige Nachweise über Einnahmen im Bezugszeitraum

    Je nach Ihrer individuellen Situation können Art und Umfang der Unterlagen variieren. Ebenso kann es Unterschiede zwischen den Elterngeldstellen geben. Prüfen Sie daher Ihre Antragsunterlagen auf weitere Hinweise. Bei Fragen können Sie Ihre zuständige Elterngeldstelle kontaktieren.

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Welche Unterlagen muss ich bei der Elterngeldstelle einreichen?Als erstes füllen Sie den Elterngeldantrag aus und unterschreiben ihn. Den Antrag müssen beide Eltern unterschreiben. Hat nur ein Elternteil das Sorgerecht, reicht die Unterschrift des Sorgeberechtigten aus. Wichtig ist, vollständige Angaben zu machen. Das vermeidet Rückfragen, die die Bearbeitung verzögern. Neben dem unterschriebenen Elterngeldantrag reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein: Die Geburtsbescheinigung des Kindes mit dem Verwendungszweck für Elterngeld" oder für soziale Zwecke im Original. Diese erhalten Sie beim Standesamt mit der Geburtsurkunde. Einkommensnachweise: Für das Elterngeld sind die letzten 12 Lohn- oder Gehaltsabrechnungen vor der Geburt bzw. vor dem Mutterschutz notwendig. Wenn Sie selbstständig sind, reichen Sie den Steuerbescheid des Vorjahres der Geburt mit ein. Wenn Sie neben Ihrer Selbstständigkeit auch abhängig beschäftigt sind, werden neben dem Steuerbescheid vom Vorjahr der Geburt auch die Lohn- und Gehaltsbescheinigungen aus dem Vorjahr der Geburt benötigt. Falls Ihre Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit vergleichsweise gering sind, können Sie wählen, ob das Elterngeld aus dem Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt oder aus dem Einkommen aus den letzten zwölf Monaten vor der Geburt berechnet werden soll. Dieses Wahlrecht besteht, wenn Sie weder im Kalenderjahr vor der Geburt Ihres Kindes noch in den Monaten, die im Jahr der Geburt Ihres Kindes dem Geburtsmonat vorangingen, weniger als EUR 35,00 im Monatsdurchschnitt verdient haben. Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld erhalten: eine entsprechende Bescheinigung Ihres Arbeitgebers. Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind: die Krankenkassenbescheinigung über den Bezug von Mutterschaftsgeld nach der Geburt. Wenn Sie privat krankenversichert sind, reichen Sie die Bescheinigung über das Krankentagegeld während des Mutterschutzes ein. Bitte füllen Sie den Antrag auf Elterngeld sorgfältig aus. Daraus kann sich ergeben, dass Sie in Ihrem konkreten Fall weitere Nachweise einreichen müssen.

    Formulare

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Elterngeldantrag im Familienportal NRW

    Voraussetzungen

    Sie können Elterngeld bekommen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst. 
    • Sie haben einen Wohnsitz in Deutschland oder halten sich gewöhnlich hier auf.
    • Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
    • Sie sind entweder gar nicht erwerbstätig oder in der Regel nicht mehr als 32 Stunden pro Woche.
      • Bei der Grenze von 32 Stunden pro Woche gibt es mehrere Besonderheiten, zum Beispiel bei Urlaub oder wenn Sie studieren oder eine Ausbildung machen. 
    • Bei Geburt bis zum 31. März 2024: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 250.000 EUR. Bei Elternpaaren liegt die Grenze in der Regel bei 300.000 EUR.
    • Bei Geburt ab dem 1. April 2024: Ihr zu versteuerndes  Einkommen lag nicht über 200.000 EUR. Diese Grenze gilt für Alleinerziehende sowie für Elternpaare.
    • Bei Geburt ab dem 1. April 2025: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 175.000 EUR. Diese Grenze gilt für Alleinerziehende sowie für Elternpaare.    

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wer kann Elterngeld beziehen?Als Mutter oder Vater können Sie unter folgenden Voraussetzungen Elterngeld bekommen: Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst, Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt, Sie arbeiten gar nicht oder nicht mehr als 32 Stunden pro Woche, Ihr gemeinsames Jahreseinkommen beträgt nicht mehr als 300.000 Euro. Wenn Sie alleinerziehend sind, beträgt Ihr Jahreseinkommen nicht mehr als 250.000 Euro. Ausländische Eltern müssen weitere Voraussetzungen erfüllen. Welche das sind können Sie hier nachlesen.Pflegeeltern können kein Elterngeld bekommen.Wenn Sie andere Leistungen, wie z. B. Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II oder BAföG beziehen, können Sie ebenfalls Elterngeld bekommen. Möglicherweise wird das Elterngeld aber auf die andere Leistung angerechnet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 1 - 4 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
      Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem Elterngeld-Bescheid.
    • Klage vor dem Sozialgericht

    Fristen

    Sie können den Elterngeld-Antrag erst nach der Geburt stellen.

    Den Antrag stellen Sie am besten innerhalb der ersten 3 Lebensmonate Ihres Kindes, denn Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wann reiche ich den Elterngeldantrag ein? Der Elterngeldantrag kann gestellt werden, sobald das Baby da ist. Das Elterngeld wird rückwirkend nur für die letzten 3 Lebensmonate vor Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag bei der Elterngeldstelle eingegangen ist. Da man sich beim Elterngeld an den jeweiligen Lebensmonaten des Kindes (nicht an Kalendermonaten) orientiert, muss ein Antrag also spätestens am letzten Tag des 4. Lebensmonats des Kindes bei der zuständigen Behörde eingegangen sein, damit der Anspruch auf Elterngeld rückwirkend ab Geburt des Kindes gilt. Bitte beachten Sie: Falls Sie den Antrag später einreichen, lassen Sie Elterngeld verfallen.

    Bearbeitungsdauer

    Auskunft erhalten Sie bei der zuständigen Elterngeldstelle.

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Durchschnittliche Bearbeitungszeit bei Einreichung der vollständigen Unterlagen circa 6 Wochen.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Beschwerden, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen konnte, können Sie sich an die jeweilige Aufsichtsbehörde des Bundeslandes wenden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 21.05.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    ElterngeldPlus, Basis-Elterngeld, Bundeserziehungsgeld, Partnermonate, Parnterschaftsbonusmonate, Partnerschaftsbonus, Elterngeld beantragen, Elternzeit, Basis Elterngeld, Elterngeldantrag, Erziehungsgeld, Basiselterngeld

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English