Elterngeld Informationserteilung
Elterngeld Informationserteilung
Beschreibung
Die Beratung zum Thema Elterngeld erfolgt durch die regionale Elterngeldstelle.
Hinweise für Rahden: Inhalte der zuständigen Stelle
Das Elterngeld ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein möchten und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Sie können zwischen dem Basiselterngeld oder ElterngeldPlus wählen oder beides kombinieren. Ferner können Sie entscheiden, welcher Elternteil für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Beides müssen Sie im Antrag angeben. Rückwirkende Zahlungen werden nur für die letzten drei Lebensmonate vor Antragseingang gewährt. Basiselterngeld können Sie nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes beziehen. ElterngeldPlus können Sie auch über die ersten 14 Lebensmonate hinaus beziehen. Für besonders früh geborende Kinder können Sie zusätzliche Elterngeldmonate bekommen, wenn das Kind ab dem 01.09.2021 geboren ist. Das Elterngeld wird auch Elternteilen gezahlt, die nicht erwerbstätig sind. Das Basiselterngeld für nicht Erwerbstätige beträgt mindestens 300,00 € monatlich, das ElterngeldPlus 150,00 € monatlich. Umfassende Informationen zum Elterngeld finden Sie auf der Homepage des Kreises Minden-Lübbecke und im Familienportal des Bundes.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Ansprechpartner
Jugendamt des Kreises Minden-Lübbecke - Elterngeldstelle
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0571 807-24600
E-Mail: elterngeld@minden-luebbecke.de
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Rahden: Inhalte der zuständigen Stelle
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
Kosten
gebührenfrei
Weitere Informationen
- Der Familienwegweiser informiert über alle finanziellen Leistungen für Familien, Dienstleistungen und über Bildungs- und Beratungsleistungen für Familien
- Broschüre "Elterngeld und Elternzeit"
- Antragsformular im Internet, ggfs. Online-Antragsverfahren
- Service-Team des Bundesministerium für Familie, Senioren,Frauen und Jugend
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Stichwörter
Beratung