Tageseinrichtungen und Kindertagespflege Aufnahme

    Kind in KiTa anmelden

    Sie wollen ihr Kind bei einer KiTa anmelden? Es gibt einen Rechtsanspruch auf sogenannte frühkindliche Förderung, wenn das Kind 1 Jahr alt ist. Orte zur frühkindlichen Förderung sind Krippen, Kindergärten, Horte und Kinder-Tagespflegestellen.

    Hinweise für Reken: Inhalte der zuständigen Stelle

    Jedes Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat darüber hinaus einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz.

    Beschreibung

    Die Kinder-Tagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kinder-Tageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort) oder einer Kinder-Tagespflegestelle.
    Die Einrichtungen der Kinder-Tagesförderung haben folgende Aufgaben:

    • Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
    • Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.
    • Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.

    Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.

    Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:

    • Alter
    • Entwicklungsstand
    • sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
    • Lebenssituation
    • Interessen und Bedürfnisse
    • ethnische Herkunft

    Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Einrichtung der Kinder-Tagesförderung findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.

    Der Umfang der Betreuung ist unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland.

    Hinweise für Reken: Inhalte der zuständigen Stelle

    Frühkindliche Förderung in Kindertagespflege und KindertageseinrichtungenDie frühkindliche Förderung bietet Kindern einen geschützten (Spiel-)Raum und ermöglicht es Eltern Beruf und Familie besser zu koordinieren. Der Kreis Borken verfügt über eine Vielzahl von Kindertageseinrichtungen mit unterschiedlichen Betreuungsangeboten und Angeboten in der Kindertagespflege - auch für Kinder, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Jedes Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat darüber hinaus einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz.Rahmenbedingungen der KinderbetreuungDas Kinderbildungsgesetz, kurz KiBiz, regelt die weiteren Rahmenbedingungen der Kinderbetreuung. Eltern haben dabei die Möglichkeit, für ihr Kind wöchentliche Betreuungszeiten von 25, 35 oder 45 Stunden zu buchen. Der Elternbeitrag orientiert sich neben diesen Zeiten auch an den Einkommensverhältnissen. Das KiBiz verzichtet auf konkrete Vorgaben über Öffnungszeiten. Darüber entscheidet der Träger der Kindertageseinrichtung und dessen Leitung gemeinsam mit den Eltern. Gleiches gilt für die Frage, wie die Betreuungszeiten von 25, 35 oder 45 Stunden grundsätzlich angeboten werden (z.B. vormittags, nachmittags oder als Blocköffnungszeit).Kinder mit Behinderungen und Kinder, die von einer Behinderung bedroht sind, sollen nach Möglichkeit gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung gefördert werden. Mehr als 2/3 der Kindertageseinrichtungen im Bezirk des Jugendamtes Borken bieten diese integrative Förderung an.Online-Portal webKitaDie Anmeldungen für Betreuungsangebote erfolgen über unser Online-Portal webKita (www.kreis-borken.de/webkita). Über webKita können Sie sich über verschiedene Betreuungsangebote informieren, Vormerkungen (="Anmeldungen") erfassen, Stundenänderungswünsche beantragen und Ihre persönlichen Daten pflegen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Kindertageseinrichtungen, Elternbeitragserhebung

    Beschreibung

    Die Abteilung Kindertageseinrichtungen und Elternbeitragserhebung im Kreis Borken ist zuständig für die Betreuung und Förderung von Kindern in Kindertagesstätten. Sie unterstützt Eltern bei Fragen zu Betreuungsplätzen, erhebt Elternbeiträge und gewährleistet eine gerechte Beitragsregelung. Ebenso ist sie Ansprechpartner für Kitas sowie deren Träger. Durch ihre Tätigkeit trägt sie zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zur frühkindlichen Bildung im Kreis Borken bei.

    Adresse

    Hausanschrift

    Burloer Straße 93

    46325 Borken

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Kindertagespflege, Frühe Hilfen

    Beschreibung

    Die Abteilung Kindertagespflege und Frühe Hilfen im Kreis Borken bietet vielfältige Unterstützung für Familien mit Kindern. Sie vermittelt qualifizierte Kindertagespflegepersonen und fördert die Qualität in der Kindertagespflege. Zudem bietet sie Frühe Hilfen und Beratung für Familien in belastenden Lebenssituationen. Das Ziel ist es, eine bedarfsgerechte und professionelle Betreuung für Kinder zu gewährleisten und Eltern bei der Erziehung und Entwicklung ihrer Kinder zu unterstützen.Zuständige AnsprechpersonenKoordination SüdkreisSandra GarmingGescherKirsten SuerHeidenHeike BankenIsselburgStephanie NiewerthRaesfeldKathrin BremerRekenRichard SchwungRhedeClaudia KeilVelenKerstin Willing-BuschHeekKarin MeskenTelefon: 02561/9523-27E-Mail: mesken@skf-ahaus-vreden.deLedgenTeresa JöddenTelefon: 02561/9523-26E-Mail: joedden@skf-ahaus-vreden.deSchöppingenJutta BüningTelefon: 02561/9523-25E-Mail: buening@skf-ahaus-vreden.deStadtlohnAnja MüllerTelefon: 02563/400 000-264E-Mail: mueller@skf-ahaus-vreden.deWaltraud Ostendarp-DeggerichTelefon: 02563/400 000-260E-Mail: ostendarp-deggerich@skf-ahaus-vreden.deSüdlohnRaphaela SüdfeldTelefon: 02563/400 000-262E-Mail: suedfeld@skf-ahaus-vreden.deVredenAda SchwackTelefon: 02564/9328-12E-Mail: schwack@skf-ahaus-vreden.deBirgit WiesTelefon: 02564/9328-11E-Mail: wies@skf-ahaus-vreden.de

    Adresse

    Hausanschrift

    Burloer Straße 93

    46325 Borken

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Formulare

    Hinweise für Reken: Inhalte der zuständigen Stelle

    Zum Online-Portal webKita Kreis Borken

    Voraussetzungen

    Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag  Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.

    Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.

    Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Eltern sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren, ob es freie Betreuungsplätze gibt.

    Der persönliche Kontakt bzw. das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der KiTa ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Einrichtungen bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Einrichtung an.

    Nach der Anmeldung werden die vorhandenen Plätze nach den örtlich vorgegebenen Regeln vergeben.

    Hinweise für Reken: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für Kinder, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gibt es ein bedarfsgerechtes Angebot in Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen. Jedes Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Jedes Kind hat vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf den Besuch einer Kindertageseinrichtung.Das Anmeldeverfahren für die Kindertageseinrichtungen im Zuständigkeitsbereich des Kreises Borken startet immer bereits im Oktober des Vorjahres. Anmeldungen für das kommende Kita-Jahr, das am 01.08. startet, sollten also bereits im Oktober des Vorjahres abgegeben werden.

    Kosten

    Die Höhe Ihrer Kosten richten sich unter anderem nach Ihrem Einkommen, der Haushaltsgröße und vom Betreuungsumfang.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen am 05.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 18.12.2024

    Stichwörter

    KITA, Tagespflegeplatz, Tagespflegebörse, Kinderbetreuung, Tagesvater, Krippe, Kiga, Vermittlung von Tagespflegeplätzen, Tagesmutter

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Metainformation