Altersteilzeit Förderung
Förderung der Altersteilzeit
Beschreibung
Arbeitnehmer und Arbeitgeber können auf freiwilliger Basis oder aufgrund einer tarifvertraglichen Regelung Altersteilzeitarbeit vereinbaren. Die im Rahmen der Altersteilzeit vom Arbeitgeber zu zahlenden Aufstockungsbeträge zum Arbeitsentgelt und zu den Rentenversicherungsbeiträgen sind steuerfrei und nicht sozialversicherungspflichtig.
Hinweise für Emsdetten: Inhalte der zuständigen Stelle
JobcenterDas Jobcenter des Kreises Steinfurt ist Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II. Der Kreis Steinfurt hat die Aufgaben der Leistungsgewährung vor Ort auf die Stadt Emsdetten übertragen. Für die Aufgaben im Zusammenhang mit der Integration in Arbeit ist die "jobcenter Kreis Steinfurt AöR" (AöR = Anstalt öffentlichen Rechts) zuständig. Zuständigkeit der Stadt Emsdetten Für die Leistungsgewährung nach dem SGB II sind die Mitarbeitenden des Teams 500 der Stadt Emsdetten zuständig (Kontakt siehe rechts). Dabei richtet sich Ihre Kontaktperson nach Ihrem Nachnamen: Aa-Ans, Chf-Da, Ros-Sa Laura Brüggemann Ant-Che Anna Pele Gro-Ke, Db-Di, Sb-Scht Greta Forstmann Kf-Meh, Dj-Eh, F Nils Gühler Mei-Nie, Ei-Ela, Schu-Sha Alina Turrek Nif-Ror, Elb-Ez, Shb-Sn Franziska Ottenhues Sv-Z, Ga-Grn Iris Heeke Bildungs- und Teilhabeleistungen Silke Lanvers Darüber hinaus stehen wir Ihnen bei allgemeinen Anfragen auch per E-Mail an jobcenter@emsdetten.de zur Verfügung. Zuständigkeit jobcenter Kreis Steinfurt AöR Für die Arbeitsvermittlung ist die jobcenter Kreis Steinfurt AöR mit ihrer Geschäftsstelle an der Mühlenstraße 40 in Emsdetten zuständig.Als Kontaktpersonen stehen zur Verfügung: Sachgebietsleitung:Herr Düking - (02551-695026)Frau Witte-Bremes - (02551-695202) Verwaltung:Frau Körber - (02551-695178) Arbeitsvermittlung: Herr Wolf - (02551-695203)Frau Lemke - (02551-695182)Herr Plagemann - (02551-695188)Frau Weniger - (02551-695201)Herr Baumkötter - (02551-695164)Herr Ait Wararab - (02551-695162) Frau Schulze Heuling - (02551-695192)Frau Steinhoff - (02551-695194) Grundsicherung für Arbeitsuchende Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, stärken und dazu beitragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können. Sie soll erwerbsfähige Leistungsberechtigte bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit unterstützen und den Lebensunterhalt sichern, soweit sie ihn nicht auf andere Weise bestreiten können. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst Leistungen zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit insbesondere durch Eingliederung in Arbeit und durch Sicherung des Lebensunterhalts. Anspruchsberechtigt sind alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zwischen 15 und unter 65 Jahren sowie die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen, soweit sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten haben zukünftig einen Ansprechpartner bei der Stadt Emsdetten für die Leistungsgewährung und eine Ansprechperson bei der jobcenter Kreis Steinfurt AöR für Fragen im Zusammenhang mit der Integration in den Arbeitsmarkt. Für weitere Fragen stehen die o.g. Ansprechpersonen zur Verfügung. Weitere Hinweise und Informationen zum Arbeitslosengeld II und zur organisatorischen Umsetzung im Kreis Steinfurt finden Sie auf der Internetseite http://www.jobcenter-kreis-steinfurt.de.
Ansprechpartner
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 05.07.2017
Stichwörter
Arbeitszeitreduzierung, Teilzeitvereinbarung, Altersteilzeitförderung, Altersteilzeit, Teilzeitarbeit, Regelarbeitsentgelt, Altersteilzeitvereinbarung, Arbeitgeberleistungen, Teilzeit, Aufstockungsbetrag