Förderung der Altersteilzeit
Beschreibung
Arbeitnehmer und Arbeitgeber können auf freiwilliger Basis oder aufgrund einer tarifvertraglichen Regelung Altersteilzeitarbeit vereinbaren. Die im Rahmen der Altersteilzeit vom Arbeitgeber zu zahlenden Aufstockungsbeträge zum Arbeitsentgelt und zu den Rentenversicherungsbeiträgen sind steuerfrei und nicht sozialversicherungspflichtig.
Ansprechpartner
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Rechtsgrundlage(n)
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 05.07.2017
Stichwörter
Arbeitszeitreduzierung, Teilzeitvereinbarung, Altersteilzeitförderung, Altersteilzeit, Teilzeitarbeit, Regelarbeitsentgelt, Altersteilzeitvereinbarung, Arbeitgeberleistungen, Teilzeit, Aufstockungsbetrag