Altersteilzeit Förderung

    Förderung der Altersteilzeit

    Beschreibung

    Arbeitnehmer und Arbeitgeber können auf freiwilliger Basis oder aufgrund einer tarifvertraglichen Regelung Altersteilzeitarbeit vereinbaren. Die im Rahmen der Altersteilzeit vom Arbeitgeber zu zahlenden Aufstockungsbeträge zum Arbeitsentgelt und zu den Rentenversicherungsbeiträgen sind steuerfrei und nicht sozialversicherungspflichtig.

    Ansprechpartner

    Für Nordrhein-Westfalen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 05.07.2017

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Arbeitszeitreduzierung, Teilzeitvereinbarung, Altersteilzeitförderung, Altersteilzeit, Teilzeitarbeit, Regelarbeitsentgelt, Altersteilzeitvereinbarung, Arbeitgeberleistungen, Teilzeit, Aufstockungsbetrag

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English