Fahrzeugdaten oder Halterdaten ändern

    Haben sich Fahrzeugdaten oder Halterdaten für Ihr Fahrzeug geändert, müssen Sie dies Ihrer Zulassungsbehörde melden.

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Haben sich Ihre Daten geändert? Haben Sie einen neuen Namen oder eine neue Anschrift? So können Sie die Zulassungsbescheinigung ändern lassen.

    Beschreibung

    Ändern sich die Halterdaten oder Fahrzeugdaten Ihres Pkw, Ihres Motorrads oder Ihres Anhängers, müssen Sie dies Ihrer zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde mitteilen.
    Halterdaten verändern sich bei der Änderung des Namens, zum Beispiel durch Heirat. Auch bei einem Umzug müssen Sie die Änderung der Anschrift der Zulassungsbehörde mitteilen.

     
    Technische Daten verändern sich zum Beispiel bei: 

    • Änderungen der Fahrzeugklasse
    • Änderung von Hubraum, Nennleistung, Kraftstoffart oder Energiequelle
    • Erhöhung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
    • Verringerung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit, wenn diese fahrerlaubnis- oder zulassungsrelevant ist
    • Änderung der zulässigen Achslasten, der Gesamtmasse, der Stütz- oder der Anhängelast
    • Erhöhung der Fahrzeugabmessungen, ausgenommen bei Pkw und Krafträdern
    • Änderung der Sitz- oder Stehplatzzahl bei Kraftomnibussen
    • Änderungen der Abgas- oder Geräuschwerte, sofern sie sich auf die Kraftfahrzeugsteuer oder Verkehrsverbote auswirken
    • Veränderungen am Fahrzeug 

    Je nach Änderung stellt die Zulassungsbehörde Ihnen 

    • neue Zulassungspapiere und 
    • bei einem Kennzeichenwechsel auch neue Stempelplaketten für Ihr Fahrzeug aus. 

    Sie können Ihre Zulassungsbehörde persönlich aufsuchen oder eine Vertretung beauftragen. 
     

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sind Sie in einen anderen Zulassungsbezirk gezogen, müssen Sie Ihr Fahrzeug ummelden.Die Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs müssen Sie unverzüglich in der örtlichen Zulassungsbehörde vornehmen, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung (Haupt- oder Zweigniederlassung) haben. Die Zulassung auf eine unselbständige Zweigstelle ist nicht möglich.***Bei einem Umzug innerhalb desselben Zulassungsbezirks müssen Sie Ihr Fahrzeug nicht ummelden, aber die Zulassungsbescheinigung Teil I muss nach der Ummeldung beim Einwohnermeldeamt noch berichtigt werden.Bei einer Namensänderung muss auch die Zulassungsbescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief) im Straßenverkehrsamt (Zulassungsstelle) berichtigt werden.Tipp:Wenn Sie als Privatperson nur innerhalb von Lippe umziehen, dann kann die Änderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I auch direkt bei der Ummeldung im Einwohnermeldeamt erledigt werden.Wichtig zu wissen bei der Terminbuchung Zulassungsstelle:Bitte buchen Sie einen Termin im Bereich "Änderungen Fahrzeug" und dann Anschriften-/Namensänderung innerhalb des Kreises Lippe.Online-Zulassungsbehörde i-Kfz: Bitte wählen Sie Umschreibung (ohne Halterwechsel).Eine reine Namensänderung sollten Sie immer vor Ort erledigen.Weitere Informationen finden Sie auch hier:Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs beantragen (ohne Halterwechsel)

    Ansprechpartner

    BürgerService

    Beschreibung

    Der BürgerService (Haupteingang Kreishaus) ist Ihr zentraler Kontakt zum Kreis Lippe - hier erhalten Sie persönlich, telefonisch, per E-Mail oder Post Informationen und Auskünfte zu allen Dienstleistungen des Kreises. Wir halten auch verschiedene Antragsformulare für Sie bereit.Bei uns können Sie beispielsweise Verpflichtungserklärungen für ausländische Besucher abgeben, Ihren elektronischen Aufenthaltstitel abholen, Parkausweise für Menschen mit Behinderung beantragen oder Zeugnisse beglaubigen lassen.Weitere Details können Sie der jeweiligen Dienstleistung entnehmen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Öffnungszeiten

    ** Terminvereinbarung erforderlich **Mo. 07:30 - 16:30 UhrDi. 07:30 - 16:30 UhrMi. 07:30 - 16:30 UhrDo. 07:30 - 18:00 UhrFr. 07:30 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-300

    Fax: +49 5231 63011-1010

    E-Mail: Buergerservice@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Zulassungsstelle Bad Salzuflen

    Beschreibung

    Eine persönliche Vorsprache bei uns ist nur mit einem vorher online gebuchten Termin möglich - zur online-Terminvereinbarung.Ausnahmen sind in der jeweiligen Dienstleistung unter Verfahrensablauf aufgeführt. Falls Sie kurzfristig einen Termin benötigen oder zeitlich flexibel sind:Bitte schauen Sie mehrmals am Tag nach freien Terminen in der Online-Übersicht.Regelmäßig werden Termine abgesagt und sind dann kurzfristig verfügbar - meist noch am gleichen Tag.Ihr Weg zu uns:Online-Zulassungsbehörde (ikfz)rund um die Uhr für Sie geöffnet: https://www.kreis-lippe.de/ikfzZulassungsstelle Bad SalzuflenLouis-Uekermann-Weg 2, 32107 Bad Salzuflen***Gut zu wissen: Was ist eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)?Bei jeder Zulassung/Umschreibung ist der Zulassungsstelle ein Nachweis über eine Kfz-Haftpflichtversicherung vorzulegen. Dazu erhalten Sie von Ihrer Versicherung eine siebenstellige Versicherungsbestätigungsnummer (VB-Nummer) statt einer Versicherungsbestätigung in Papierform. Über diese VB-Nummer kann die Zulassungsstelle die Versicherungsdaten direkt abgleichen.Um die neue eVB-Nummer zu bekommen, genügt ein Anruf bei Ihrer Versicherung: Sie erhalten die eVB-Nummer dann per E-Mail, Post oder SMS oder direkt telefonisch.Wichtig für die Zulassung ist die exakte Schreibweise der eVB - idealerweise haben Sie einen Ausdruck oder einen Screenshot dabei.Stimmt die eVB nicht überein, ist keine Zulassung möglich!***Umstellung auf bargeldlose Zahlung zum 1. Oktober 2024Das Straßenverkehrsamt hat zum 1. Oktober 2024 auf Kartenzahlung umgestellt. In den Zulassungsstellen in Detmold, Bad Salzuflen und Barntrup sowie der Führerscheinstelle in Detmold sind Zahlungen grundsätzlich per EC-, Debit- oder Kreditkarte möglich. Bargeld wird in der Regel nicht mehr angenommen. An allen Arbeitsplätzen können Kartenzahlungen schnell und einfach abgewickelt werden.

    Adresse

    Hausanschrift

    Louis-Uekermann-Weg 2

    32107 Bad Salzuflen

    Öffnungszeiten

    Bitte beachten Sie:Das Kreishaus und die Außenstellen der Kreisverwaltung Lippe sind über Weihnachten und Neujahr von Montag, 23. Dezember, bis einschließlich Mittwoch, 1. Januar, geschlossen.Die Außenstellen des Straßenverkehrsamts des Kreises Lippe in Bad Salzuflen und Barntrup sind jeweils am Montag, 23. und 30. Dezember, geöffnet.Die Zulassungsstelle sowie die Führerscheinstelle im Kreishaus in Detmold bleiben aus organisatorischen Gründen geschlossen.Eine vorherige Terminvereinbarung ist in den meisten Fällen erforderlich: Zur Terminvereinbarung www.kreis-lippe.deFür Fragen stehen die Mitarbeitenden unter +49 531 62-1800 zur Verfügung.** Terminvereinbarung erforderlich - zur online-Terminvereinbarung **mögliche Termine:Montag 07:30 - 12:30 UhrDienstag 07:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 UhrMittwoch 07:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 UhrDonnerstag 07:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:00 UhrFreitag 07:30 - 12:30 Uhr****Telefonisch sind wir für Sie erreichbar unter der Nummer 05231 62-1800:Montag 09:00 - 12:30 UhrDienstag 09:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 UhrMittwoch 09:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 UhrDonnerstag 09:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:00 UhrFreitag 09:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-1800

    E-Mail: stva@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Zulassungsstelle Detmold

    Beschreibung

    Eine persönliche Vorsprache bei uns ist nur mit einem vorher online gebuchten Termin möglich - zur online-Terminvereinbarung.Ausnahmen sind in der jeweiligen Dienstleistung unter Verfahrensablauf aufgeführt. Falls Sie kurzfristig einen Termin benötigen oder zeitlich flexibel sind:Bitte schauen Sie mehrmals am Tag nach freien Terminen in der Online-Übersicht.Regelmäßig werden Termine abgesagt und sind dann kurzfristig verfügbar - meist noch am gleichen Tag.Ihr Weg zu uns:Online-Zulassungsbehörde (ikfz)rund um die Uhr für Sie geöffnet: https://www.kreis-lippe.de/ikfzZulassungsstelle DetmoldKreishaus, Felix-Fechenbach-Straße 5, 32756 Detmold***Gut zu wissen: Was ist eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)?Bei jeder Zulassung/Umschreibung ist der Zulassungsstelle ein Nachweis über eine Kfz-Haftpflichtversicherung vorzulegen. Dazu erhalten Sie von Ihrer Versicherung eine siebenstellige Versicherungsbestätigungsnummer (VB-Nummer) statt einer Versicherungsbestätigung in Papierform. Über diese VB-Nummer kann die Zulassungsstelle die Versicherungsdaten direkt abgleichen.Um die neue eVB-Nummer zu bekommen, genügt ein Anruf bei Ihrer Versicherung: Sie erhalten die eVB-Nummer dann per E-Mail, Post oder SMS oder direkt telefonisch.Wichtig für die Zulassung ist die exakte Schreibweise der eVB - idealerweise haben Sie einen Ausdruck oder einen Screenshot dabei.Stimmt die eVB nicht überein, ist keine Zulassung möglich!***Umstellung auf bargeldlose Zahlung zum 1. Oktober 2024Das Straßenverkehrsamt hat zum 1. Oktober 2024 auf Kartenzahlung umgestellt. In den Zulassungsstellen in Detmold, Bad Salzuflen und Barntrup sowie der Führerscheinstelle in Detmold sind Zahlungen grundsätzlich per EC-, Debit- oder Kreditkarte möglich. Bargeld wird in der Regel nicht mehr angenommen. An allen Arbeitsplätzen können Kartenzahlungen schnell und einfach abgewickelt werden.

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Öffnungszeiten

    Bitte beachten Sie:Das Kreishaus und die Außenstellen der Kreisverwaltung Lippe sind über Weihnachten und Neujahr von Montag, 23. Dezember, bis einschließlich Mittwoch, 1. Januar, geschlossen.Die Außenstellen des Straßenverkehrsamts des Kreises Lippe in Bad Salzuflen und Barntrup sind jeweils am Montag, 23. und 30. Dezember, geöffnet.Die Zulassungsstelle sowie die Führerscheinstelle im Kreishaus in Detmold bleiben aus organisatorischen Gründen geschlossen.Eine vorherige Terminvereinbarung ist in den meisten Fällen erforderlich: Zur Terminvereinbarung www.kreis-lippe.deFür Fragen stehen die Mitarbeitenden unter +49 531 62-1800 zur Verfügung.** Terminvereinbarung erforderlich - zur online-Terminvereinbarung **mögliche Termine:Montag 07:30 - 12:30 UhrDienstag 07:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 UhrMittwoch 07:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 UhrDonnerstag 07:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:00 UhrFreitag 07:30 - 12:30 Uhr****Telefonisch sind wir für Sie erreichbar unter der Nummer 05231 62-1800:Montag 9:00 - 12:30 UhrDienstag 9:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 UhrMittwoch 9:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 UhrDonnerstag 9:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:00 UhrFreitag 9:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-1800

    E-Mail: stva@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Zulassungsstelle Barntrup

    Beschreibung

    Eine persönliche Vorsprache bei uns ist nur mit einem vorher online gebuchten Termin möglich - zur online-Terminvereinbarung.Ausnahmen sind in der jeweiligen Dienstleistung unter Verfahrensablauf aufgeführt. Falls Sie kurzfristig einen Termin benötigen oder zeitlich flexibel sind:Bitte schauen Sie mehrmals am Tag nach freien Terminen in der Online-Übersicht.Regelmäßig werden Termine abgesagt und sind dann kurzfristig verfügbar - meist noch am gleichen Tag.Ihr Weg zu uns:Online-Zulassungsbehörde (ikfz)rund um die Uhr für Sie geöffnet: https://www.kreis-lippe.de/ikfzZulassungsstelle BarntrupAlverdisser Straße 28, 32683 Barntrup***Gut zu wissen: Was ist eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)?Bei jeder Zulassung/Umschreibung ist der Zulassungsstelle ein Nachweis über eine Kfz-Haftpflichtversicherung vorzulegen. Dazu erhalten Sie von Ihrer Versicherung eine siebenstellige Versicherungsbestätigungsnummer (VB-Nummer) statt einer Versicherungsbestätigung in Papierform. Über diese VB-Nummer kann die Zulassungsstelle die Versicherungsdaten direkt abgleichen.Um die neue eVB-Nummer zu bekommen, genügt ein Anruf bei Ihrer Versicherung: Sie erhalten die eVB-Nummer dann per E-Mail, Post oder SMS oder direkt telefonisch.Wichtig für die Zulassung ist die exakte Schreibweise der eVB - idealerweise haben Sie einen Ausdruck oder einen Screenshot der eVB dabei.Stimmt die eVB nicht überein, ist keine Zulassung möglich!***Umstellung auf bargeldlose Zahlung zum 1. Oktober 2024Das Straßenverkehrsamt hat zum 1. Oktober 2024 auf Kartenzahlung umgestellt. In den Zulassungsstellen in Detmold, Bad Salzuflen und Barntrup sowie der Führerscheinstelle in Detmold sind Zahlungen grundsätzlich per EC-, Debit- oder Kreditkarte möglich. Bargeld wird in der Regel nicht mehr angenommen. An allen Arbeitsplätzen können Kartenzahlungen schnell und einfach abgewickelt werden.

    Adresse

    Hausanschrift

    Alverdisser Straße 28

    32683 Barntrup

    Öffnungszeiten

    Bitte beachten Sie:Das Kreishaus und die Außenstellen der Kreisverwaltung Lippe sind über Weihnachten und Neujahr von Montag, 23. Dezember, bis einschließlich Mittwoch, 1. Januar, geschlossen.Die Außenstellen des Straßenverkehrsamts des Kreises Lippe in Bad Salzuflen und Barntrup sind jeweils am Montag, 23. und 30. Dezember, geöffnet.Die Zulassungsstelle sowie die Führerscheinstelle im Kreishaus in Detmold bleiben aus organisatorischen Gründen geschlossen.Eine vorherige Terminvereinbarung ist in den meisten Fällen erforderlich: Zur Terminvereinbarung www.kreis-lippe.deFür Fragen stehen die Mitarbeitenden unter +49 531 62-1800 zur Verfügung.** Terminvereinbarung erforderlich - zur online-Terminvereinbarung **mögliche Termine:Montag 07:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 UhrDienstag 07:30 - 12:30 UhrMittwoch 07:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 UhrDonnerstag 07:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:00 UhrFreitag 07:30 - 12:30 Uhr****Telefonisch sind wir für Sie erreichbar unter der Nummer 05231 62-1800:Montag 09:00 - 12:30 UhrDienstag 09:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 UhrMittwoch 09:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 UhrDonnerstag 09:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:00 UhrFreitag 09:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-1800

    E-Mail: stva@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • falls vorhanden: ausgefüllte Antragsformulare
    • gültiges Ausweisdokument, zum Beispiel einen Personalausweis oder einen Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung; 
    • gegebenenfalls gültige elektronische Versicherungsbestäti-gung (eVB)
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • gültige Hauptuntersuchung und gegebenenfalls eine Sicherheitsprüfung 
    • gegebenenfalls Kontoverbindung beziehungsweise SEPA-Mandat zum Einzug der Kfz-Steuer der Halterin oder des Halters

    Bei Anhängern außerdem:

    • wenn vorhanden: Anhängerverzeichnis

    Je nachdem, welche Änderung bei den Fahrzeug- oder Halterdaten erfolgt, müssen Sie unterschiedliche Dokumente zusätzlich vorlegen:

    • Umzug in anderen Zulassungsbezirk - Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter bleibt gleich:
      • bei neuem Kennzeichen: 
        • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
        • alte Kennzeichenschilder zur Entwertung der Stempelplaketten
        • sofern bereits vorhanden: neues vorab reserviertes (Wunsch)-Kennzeichen
        • sofern bereits vorhanden: neue Kennzeichenschilder Kfz-Kennzeichen
      • bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens:
        • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
        • Mitteilung, dass das bisherige Kennzeichen weitergeführt werden soll
    • Umzug in anderen Zulassungsbezirk - Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter ändert sich:
      • bei neuem Kennzeichen: 
        • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
        • alte Kennzeichenschilder zur Entwertung der Stempelplaketten
        • sofern bereits vorhanden: neues vorab reserviertes (Wunsch-)Kennzeichen
        • sofern bereits vorhanden: neue Kennzeichenschilder Kfz-Kennzeichen
      • bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens:
        • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
        • Mitteilung, dass das bisherige Kennzeichen weiter-geführt werden soll
    • Umzug innerhalb Zulassungsbezirk - Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter bleibt gleich:
      • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    • Umzug innerhalb Zulassungsbezirk - Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter ändert sich:
      • bei neuem Kennzeichen: 
        • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
        • alte Nummernschilder zur Entwertung der Stempelplaketten
        • sofern bereits vorhanden: neues vorab reserviertes (Wunsch)-Kennzeichen
        • sofern bereits vorhanden: neue Nummernschilder Kfz-Kennzeichen
      • bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens:
        • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
        • Mitteilung, dass das bisherige Kennzeichen weitergeführt werden soll

    Bei Änderung der folgenden Fahrzeugdaten: Fahrzeugklasse nach Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Änderung des Hubraums, der Nennleistung, der Kraftstoffart oder der Energiequelle:

    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

    Bei Vertretung durch eine Dritte oder einen Dritten:

    • schriftliche Vollmacht und Ausweisdokument der Halterin oder des Halters im Original; die oder der Bevollmächtigte selbst muss sich mit ihrem oder seinem gültigen Personalausweis beziehungsweise Reisepass ausweisen können.

    Abhängig vom Einzelfall kann die Kfz-Zulassungsbehörde weitere oder andere Nachweise von Ihnen fordern.

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II Bericht über die aktuelle Hauptuntersuchung (TÜV) gültiger Lichtbildausweis mit den geänderten Angaben (Adresse, Name) wenn der Ausweis noch nicht geändert ist: anderer Nachweis über die Namensänderung (beispielsweise Heiratsurkunde)

    Voraussetzungen

    • Ihre Halterdaten oder Fahrzeugdaten haben sich geändert. 
    • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 30 EUR haben.
    • Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr haben. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 13 Absatz 1 FZV

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    ** Terminvereinbarung erforderlich - Bitte buchen Sie 1 Termin je ZB I / Fahrzeug**Wenn Sie als Privatperson nur innerhalb von Lippe umziehen und die Zulassungsbescheinigung I noch nie geändert wurde (kein Aufkleber), dann kann die Änderung in der ZB Teil I auch direkt bei der Ummeldung im Einwohnermeldeamt erledigt werden. Alternativ können Sie hier einen Termin im BürgerService des Kreises Lippe buchen.Eine Adressänderung bei Umzug innerhalb Kreis Lippe ("Umschreibung ohne Halterwechsel") können Sie ebenfalls über die online-Zulassungsbehörde i-Kfz abwickeln - ohne Termin und mit geringeren Gebühren.Für alle anderen Änderungen wird immer eine neue ZB I ausgestellt, deshalb kann diese Änderung nur in den Zulassungsstellen des Kreises Lippe erfolgen.Zur Terminvereinbarung Zulassungsstelle: online-Terminvereinbarung

    Fristen

    Die Änderung von Fahrzeugdaten oder Halterdaten ist der zuständigen Zulassungsbehörde unverzüglich mitzuteilen.

    Kosten

    Adressänderung nach Wohnsitzwechsel aus einem anderen Zulassungsbezirk und Zuteilung eines neuen Kennzeichens - mit und ohne Halterwechsel: Verwaltungsgebühr 27.10 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Adressänderung nach Wohnsitzwechsel aus einem anderen Zulassungsbezirk und Zuteilung eines neuen Kennzeichens - mit und ohne Halterwechsel über ein i-KFZ-Portal: Verwaltungsgebühr 12.10 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Umschreibung innerhalb desselben Zulassungsbezirks bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens bei Halterwechsel: Verwaltungsgebühr 24.20 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Umschreibung innerhalb desselben Zulassungsbezirks bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens bei Halterwechsel über ein i-KFZ-Portal: Verwaltungsgebühr 10.40 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Adressänderung nach Wohnsitzwechsel aus einem anderen Zulassungsbezirk bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens mit und ohne Halterwechsel: Verwaltungsgebühr 26.30 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Adressänderung nach Wohnsitzwechsel aus einem anderen Zulassungsbezirk bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens - mit und ohne Halterwechsel über ein i-KFZ-Portal: Verwaltungsgebühr 9.90 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Umschreibung innerhalb desselben Zulassungsbezirks und Zuteilung eines neuen Kennzeichens bei Halterwechsel: Verwaltungsgebühr 26.20 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Umschreibung innerhalb desselben Zulassungsbezirks und Zuteilung eines neuen Kennzeichens bei Halterwechsel über ein i-KFZ-Portal. (Diese Gebühr erhöht sich für einen Plakettenträger für Prüfplaketten um 0,30 EUR.): Verwaltungsgebühr 12.40 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es fallen Kosten an.Zahlungsweisen: girocard Debitkarte Kreditkarte Tipp:Eine Adressänderung bei Umzug innerhalb Kreis Lippe ("Umschreibung ohne Halterwechsel") können Sie auch über die online-Zulassungsbehörde i-Kfz abwickeln - ohne Termin und mit geringeren Gebühren.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 07.03.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Besitzerwechsel, Änderung Gesamtmasse, Anhänger umschreiben, Pkw, Kfz, Pkw umschreiben, Halterwechsel, Motorrad ummelden, Änderung Zulassungsbescheinigung, Anhänger ummelden, Fahrzeug ummelden, Änderung Hubraum, Fahrzeug, KFZ ummelden, Änderung Technikdaten, Kfz umschreiben, Änderung Stützlast, Änderung Höchstgeschwindigkeit, Kfz-Zulassung, Änderung Abgaswerte, Adressänderung, Änderung Anhängelast, Änderung Kraftstoffart, Fahrzeug umschreiben, Änderung Fahrzeugklasse, Änderung Achslasten, Pkw ummelden, Motorrad umschreiben

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de