Fahrzeugdaten oder Halterdaten ändern
Haben sich Fahrzeugdaten oder Halterdaten für Ihr Fahrzeug geändert, müssen Sie dies Ihrer Zulassungsbehörde melden.
Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle
Beschreibung
Ändern sich die Halterdaten oder Fahrzeugdaten Ihres Pkw, Ihres Motorrads oder Ihres Anhängers, müssen Sie dies Ihrer zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde mitteilen.
Halterdaten verändern sich bei der Änderung des Namens, zum Beispiel durch Heirat. Auch bei einem Umzug müssen Sie die Änderung der Anschrift der Zulassungsbehörde mitteilen.
Technische Daten verändern sich zum Beispiel bei:
- Änderungen der Fahrzeugklasse
- Änderung von Hubraum, Nennleistung, Kraftstoffart oder Energiequelle
- Erhöhung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
- Verringerung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit, wenn diese fahrerlaubnis- oder zulassungsrelevant ist
- Änderung der zulässigen Achslasten, der Gesamtmasse, der Stütz- oder der Anhängelast
- Erhöhung der Fahrzeugabmessungen, ausgenommen bei Pkw und Krafträdern
- Änderung der Sitz- oder Stehplatzzahl bei Kraftomnibussen
- Änderungen der Abgas- oder Geräuschwerte, sofern sie sich auf die Kraftfahrzeugsteuer oder Verkehrsverbote auswirken
- Veränderungen am Fahrzeug
Je nach Änderung stellt die Zulassungsbehörde Ihnen
- neue Zulassungspapiere und
- bei einem Kennzeichenwechsel auch neue Stempelplaketten für Ihr Fahrzeug aus.
Sie können Ihre Zulassungsbehörde persönlich aufsuchen oder eine Vertretung beauftragen.
Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle
Ansprechpartner
BürgerService
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** Terminvereinbarung erforderlich **Mo. 07:30 - 16:30 UhrDi. 07:30 - 16:30 UhrMi. 07:30 - 16:30 UhrDo. 07:30 - 18:00 UhrFr. 07:30 - 13:00 Uhr
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Zulassungsstelle Bad Salzuflen
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Bitte beachten Sie:Das Kreishaus und die Außenstellen der Kreisverwaltung Lippe sind über Weihnachten und Neujahr von Montag, 23. Dezember, bis einschließlich Mittwoch, 1. Januar, geschlossen.Die Außenstellen des Straßenverkehrsamts des Kreises Lippe in Bad Salzuflen und Barntrup sind jeweils am Montag, 23. und 30. Dezember, geöffnet.Die Zulassungsstelle sowie die Führerscheinstelle im Kreishaus in Detmold bleiben aus organisatorischen Gründen geschlossen.Eine vorherige Terminvereinbarung ist in den meisten Fällen erforderlich: Zur Terminvereinbarung www.kreis-lippe.deFür Fragen stehen die Mitarbeitenden unter +49 531 62-1800 zur Verfügung.** Terminvereinbarung erforderlich - zur online-Terminvereinbarung **mögliche Termine:Montag 07:30 - 12:30 UhrDienstag 07:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 UhrMittwoch 07:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 UhrDonnerstag 07:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:00 UhrFreitag 07:30 - 12:30 Uhr****Telefonisch sind wir für Sie erreichbar unter der Nummer 05231 62-1800:Montag 09:00 - 12:30 UhrDienstag 09:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 UhrMittwoch 09:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 UhrDonnerstag 09:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:00 UhrFreitag 09:00 - 12:30 Uhr
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Telefon Festnetz: +49 5231 62-1800
E-Mail: stva@kreis-lippe.de
Zulassungsstelle Detmold
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Bitte beachten Sie:Das Kreishaus und die Außenstellen der Kreisverwaltung Lippe sind über Weihnachten und Neujahr von Montag, 23. Dezember, bis einschließlich Mittwoch, 1. Januar, geschlossen.Die Außenstellen des Straßenverkehrsamts des Kreises Lippe in Bad Salzuflen und Barntrup sind jeweils am Montag, 23. und 30. Dezember, geöffnet.Die Zulassungsstelle sowie die Führerscheinstelle im Kreishaus in Detmold bleiben aus organisatorischen Gründen geschlossen.Eine vorherige Terminvereinbarung ist in den meisten Fällen erforderlich: Zur Terminvereinbarung www.kreis-lippe.deFür Fragen stehen die Mitarbeitenden unter +49 531 62-1800 zur Verfügung.** Terminvereinbarung erforderlich - zur online-Terminvereinbarung **mögliche Termine:Montag 07:30 - 12:30 UhrDienstag 07:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 UhrMittwoch 07:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 UhrDonnerstag 07:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:00 UhrFreitag 07:30 - 12:30 Uhr****Telefonisch sind wir für Sie erreichbar unter der Nummer 05231 62-1800:Montag 9:00 - 12:30 UhrDienstag 9:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 UhrMittwoch 9:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 UhrDonnerstag 9:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:00 UhrFreitag 9:00 - 12:30 Uhr
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Zulassungsstelle Barntrup
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Bitte beachten Sie:Das Kreishaus und die Außenstellen der Kreisverwaltung Lippe sind über Weihnachten und Neujahr von Montag, 23. Dezember, bis einschließlich Mittwoch, 1. Januar, geschlossen.Die Außenstellen des Straßenverkehrsamts des Kreises Lippe in Bad Salzuflen und Barntrup sind jeweils am Montag, 23. und 30. Dezember, geöffnet.Die Zulassungsstelle sowie die Führerscheinstelle im Kreishaus in Detmold bleiben aus organisatorischen Gründen geschlossen.Eine vorherige Terminvereinbarung ist in den meisten Fällen erforderlich: Zur Terminvereinbarung www.kreis-lippe.deFür Fragen stehen die Mitarbeitenden unter +49 531 62-1800 zur Verfügung.** Terminvereinbarung erforderlich - zur online-Terminvereinbarung **mögliche Termine:Montag 07:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 UhrDienstag 07:30 - 12:30 UhrMittwoch 07:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 UhrDonnerstag 07:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:00 UhrFreitag 07:30 - 12:30 Uhr****Telefonisch sind wir für Sie erreichbar unter der Nummer 05231 62-1800:Montag 09:00 - 12:30 UhrDienstag 09:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 UhrMittwoch 09:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 UhrDonnerstag 09:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:00 UhrFreitag 09:00 - 12:30 Uhr
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Telefon Festnetz: +49 5231 62-1800
E-Mail: stva@kreis-lippe.de
erforderliche Unterlagen
- falls vorhanden: ausgefüllte Antragsformulare
- gültiges Ausweisdokument, zum Beispiel einen Personalausweis oder einen Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung;
- gegebenenfalls gültige elektronische Versicherungsbestäti-gung (eVB)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- gültige Hauptuntersuchung und gegebenenfalls eine Sicherheitsprüfung
- gegebenenfalls Kontoverbindung beziehungsweise SEPA-Mandat zum Einzug der Kfz-Steuer der Halterin oder des Halters
Bei Anhängern außerdem:
- wenn vorhanden: Anhängerverzeichnis
Je nachdem, welche Änderung bei den Fahrzeug- oder Halterdaten erfolgt, müssen Sie unterschiedliche Dokumente zusätzlich vorlegen:
- Umzug in anderen Zulassungsbezirk - Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter bleibt gleich:
- bei neuem Kennzeichen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- alte Kennzeichenschilder zur Entwertung der Stempelplaketten
- sofern bereits vorhanden: neues vorab reserviertes (Wunsch)-Kennzeichen
- sofern bereits vorhanden: neue Kennzeichenschilder Kfz-Kennzeichen
- bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Mitteilung, dass das bisherige Kennzeichen weitergeführt werden soll
- bei neuem Kennzeichen:
- Umzug in anderen Zulassungsbezirk - Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter ändert sich:
- bei neuem Kennzeichen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- alte Kennzeichenschilder zur Entwertung der Stempelplaketten
- sofern bereits vorhanden: neues vorab reserviertes (Wunsch-)Kennzeichen
- sofern bereits vorhanden: neue Kennzeichenschilder Kfz-Kennzeichen
- bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Mitteilung, dass das bisherige Kennzeichen weiter-geführt werden soll
- bei neuem Kennzeichen:
- Umzug innerhalb Zulassungsbezirk - Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter bleibt gleich:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Umzug innerhalb Zulassungsbezirk - Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter ändert sich:
- bei neuem Kennzeichen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- alte Nummernschilder zur Entwertung der Stempelplaketten
- sofern bereits vorhanden: neues vorab reserviertes (Wunsch)-Kennzeichen
- sofern bereits vorhanden: neue Nummernschilder Kfz-Kennzeichen
- bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Mitteilung, dass das bisherige Kennzeichen weitergeführt werden soll
- bei neuem Kennzeichen:
Bei Änderung der folgenden Fahrzeugdaten: Fahrzeugklasse nach Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Änderung des Hubraums, der Nennleistung, der Kraftstoffart oder der Energiequelle:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Bei Vertretung durch eine Dritte oder einen Dritten:
- schriftliche Vollmacht und Ausweisdokument der Halterin oder des Halters im Original; die oder der Bevollmächtigte selbst muss sich mit ihrem oder seinem gültigen Personalausweis beziehungsweise Reisepass ausweisen können.
Abhängig vom Einzelfall kann die Kfz-Zulassungsbehörde weitere oder andere Nachweise von Ihnen fordern.
Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle
Voraussetzungen
- Ihre Halterdaten oder Fahrzeugdaten haben sich geändert.
- Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 30 EUR haben.
- Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr haben. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.
Rechtsgrundlage(n)
- § 15 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
- Anlage Gebührennummer 221 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Verfahrensablauf
Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle
Fristen
Die Änderung von Fahrzeugdaten oder Halterdaten ist der zuständigen Zulassungsbehörde unverzüglich mitzuteilen.
Kosten
Adressänderung nach Wohnsitzwechsel aus einem anderen Zulassungsbezirk und Zuteilung eines neuen Kennzeichens - mit und ohne Halterwechsel: Verwaltungsgebühr 27.10 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Adressänderung nach Wohnsitzwechsel aus einem anderen Zulassungsbezirk und Zuteilung eines neuen Kennzeichens - mit und ohne Halterwechsel über ein i-KFZ-Portal: Verwaltungsgebühr 12.10 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Umschreibung innerhalb desselben Zulassungsbezirks bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens bei Halterwechsel: Verwaltungsgebühr 24.20 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Umschreibung innerhalb desselben Zulassungsbezirks bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens bei Halterwechsel über ein i-KFZ-Portal: Verwaltungsgebühr 10.40 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Adressänderung nach Wohnsitzwechsel aus einem anderen Zulassungsbezirk bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens mit und ohne Halterwechsel: Verwaltungsgebühr 26.30 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Adressänderung nach Wohnsitzwechsel aus einem anderen Zulassungsbezirk bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens - mit und ohne Halterwechsel über ein i-KFZ-Portal: Verwaltungsgebühr 9.90 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Umschreibung innerhalb desselben Zulassungsbezirks und Zuteilung eines neuen Kennzeichens bei Halterwechsel: Verwaltungsgebühr 26.20 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Umschreibung innerhalb desselben Zulassungsbezirks und Zuteilung eines neuen Kennzeichens bei Halterwechsel über ein i-KFZ-Portal. (Diese Gebühr erhöht sich für einen Plakettenträger für Prüfplaketten um 0,30 EUR.): Verwaltungsgebühr 12.40 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 07.03.2024
Stichwörter
Besitzerwechsel, Änderung Gesamtmasse, Anhänger umschreiben, Pkw, Kfz, Pkw umschreiben, Halterwechsel, Motorrad ummelden, Änderung Zulassungsbescheinigung, Anhänger ummelden, Fahrzeug ummelden, Änderung Hubraum, Fahrzeug, KFZ ummelden, Änderung Technikdaten, Kfz umschreiben, Änderung Stützlast, Änderung Höchstgeschwindigkeit, Kfz-Zulassung, Änderung Abgaswerte, Adressänderung, Änderung Anhängelast, Änderung Kraftstoffart, Fahrzeug umschreiben, Änderung Fahrzeugklasse, Änderung Achslasten, Pkw ummelden, Motorrad umschreiben