Änderung des Fahrzeugkennzeichens (Umkennzeichnung) beantragen

    Wenn Sie ein bestehendes Kennzeichen ändern möchten, können Sie dies bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn Ihre Kfz-Kennzeichenschilder unleserlich oder beschädigt sind, wenn Sie sie verloren haben oder sie Ihnen sogar gestohlen wurden, können Sie ein Ersatzkennzeichen erhalten. Eine Umkennzeichnung ist auch auf Wunsch möglich.

    Beschreibung

    Wenn die Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug zulässt, weist sie ihm ein Kennzeichen zu. Das Kennzeichen besteht aus

    • einem Unterscheidungszeichen für den Verwaltungsbezirk und
    • einer auf das einzelne Fahrzeug bezogenen Erkennungsnummer.

    Sie müssen das zugeteilte Kennzeichen auf einem Kennzeichenschild anbringen und es mit der Stempelplakette der Zulassungsbehörde versehen. Die Prägung der Schilder können Sie bei einer Firma für Schilderprägungen vornehmen lassen, die sich meist in der näheren Umgebung der Zulassungsbehörde befindet.  Sie können alternativ die Schilder in einem Online-Shop Ihrer Wahl bestellen.

    In der Regel müssen Sie Kennzeichenschilder am Fahrzeug vorne und hinten anbringen. Wenn Sie Ihr Kennzeichenschild so gestalten oder anbringen möchten, dass es von der Regel abweicht, muss dies rechtlich zulässig sein oder in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen sein.

    Das Kennzeichen dient dazu, die Halterin oder den Halter des Fahrzeugs zu identifizieren. Sie dürfen nicht im öffentlichen Straßenverkehr fahren, wenn Sie kein Kennzeichenschild an Ihr Fahrzeug angebracht haben.  

    Die Zulassungsbehörde kann das zugeteilte Kennzeichen von Amts wegen oder auf Antrag ändern. Hierzu kann sie die Vorlage der bisherigen abgestempelten Kennzeichenschilder zur Entstempelung sowie die Vorführung des Fahrzeuges anordnen.

    Wenn Sie ein anderes Kennzeichen beantragen, teilt die Zulassungsbehörde Ihrem Fahrzeug eine andere Kennzeichenkombination zu.

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ein Austausch eines Kennzeichenschildes (oder auch beider Kennzeichenschilder) beispielsweise aufgrund schlechter Lesbarkeit oder Beschädigung ist jederzeit ohne besonderen Antrag möglich.Eine Umkennzeichnung (neues Kennzeichen) auf Wunsch ist ebenfalls möglich.Auch kann auf Wunsch des Halters eines Kraftrades ein Austausch des bisherigen Kennzeichenschildes auf das neue Motorrad-Kennzeichen erfolgen.Ebenfalls ist die Erneuerung der Siegelplaketten möglich, sofern diese aufgrund von Abnutzung nicht mehr lesbar sind oder durch äußere Einwirkung beschädigt wurden.Wichtiger Hinweis:Bei Verlust oder Diebstahl eines oder beider Kennzeichenschilder ist eine Umkennzeichnung des Fahrzeugs (neues Kennzeichen) und eine Sperrung des in Verlust geratenen Kennzeichens erforderlich.Bei Diebstahl sollte auch eine Anzeige bei der Polizei erfolgen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Zulassungsstelle Bad Salzuflen

    Beschreibung

    Eine persönliche Vorsprache bei uns ist nur mit einem vorher online gebuchten Termin möglich - zur online-Terminvereinbarung.Ausnahmen sind in der jeweiligen Dienstleistung unter Verfahrensablauf aufgeführt. Falls Sie kurzfristig einen Termin benötigen oder zeitlich flexibel sind:Bitte schauen Sie mehrmals am Tag nach freien Terminen in der Online-Übersicht.Regelmäßig werden Termine abgesagt und sind dann kurzfristig verfügbar - meist noch am gleichen Tag.Ihr Weg zu uns:Online-Zulassungsbehörde (ikfz)rund um die Uhr für Sie geöffnet: https://www.kreis-lippe.de/ikfzZulassungsstelle Bad SalzuflenLouis-Uekermann-Weg 2, 32107 Bad Salzuflen***Gut zu wissen: Was ist eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)?Bei jeder Zulassung/Umschreibung ist der Zulassungsstelle ein Nachweis über eine Kfz-Haftpflichtversicherung vorzulegen. Dazu erhalten Sie von Ihrer Versicherung eine siebenstellige Versicherungsbestätigungsnummer (VB-Nummer) statt einer Versicherungsbestätigung in Papierform. Über diese VB-Nummer kann die Zulassungsstelle die Versicherungsdaten direkt abgleichen.Um die neue eVB-Nummer zu bekommen, genügt ein Anruf bei Ihrer Versicherung: Sie erhalten die eVB-Nummer dann per E-Mail, Post oder SMS oder direkt telefonisch.Wichtig für die Zulassung ist die exakte Schreibweise der eVB - idealerweise haben Sie einen Ausdruck oder einen Screenshot dabei.Stimmt die eVB nicht überein, ist keine Zulassung möglich!***Umstellung auf bargeldlose Zahlung zum 1. Oktober 2024Das Straßenverkehrsamt hat zum 1. Oktober 2024 auf Kartenzahlung umgestellt. In den Zulassungsstellen in Detmold, Bad Salzuflen und Barntrup sowie der Führerscheinstelle in Detmold sind Zahlungen grundsätzlich per EC-, Debit- oder Kreditkarte möglich. Bargeld wird in der Regel nicht mehr angenommen. An allen Arbeitsplätzen können Kartenzahlungen schnell und einfach abgewickelt werden.

    Adresse

    Hausanschrift

    Louis-Uekermann-Weg 2

    32107 Bad Salzuflen

    Öffnungszeiten

    Bitte beachten Sie:Das Kreishaus und die Außenstellen der Kreisverwaltung Lippe sind über Weihnachten und Neujahr von Montag, 23. Dezember, bis einschließlich Mittwoch, 1. Januar, geschlossen.Die Außenstellen des Straßenverkehrsamts des Kreises Lippe in Bad Salzuflen und Barntrup sind jeweils am Montag, 23. und 30. Dezember, geöffnet.Die Zulassungsstelle sowie die Führerscheinstelle im Kreishaus in Detmold bleiben aus organisatorischen Gründen geschlossen.Eine vorherige Terminvereinbarung ist in den meisten Fällen erforderlich: Zur Terminvereinbarung www.kreis-lippe.deFür Fragen stehen die Mitarbeitenden unter +49 531 62-1800 zur Verfügung.** Terminvereinbarung erforderlich - zur online-Terminvereinbarung **mögliche Termine:Montag 07:30 - 12:30 UhrDienstag 07:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 UhrMittwoch 07:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 UhrDonnerstag 07:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:00 UhrFreitag 07:30 - 12:30 Uhr****Telefonisch sind wir für Sie erreichbar unter der Nummer 05231 62-1800:Montag 09:00 - 12:30 UhrDienstag 09:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 UhrMittwoch 09:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 UhrDonnerstag 09:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:00 UhrFreitag 09:00 - 12:30 Uhr

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    Telefon Festnetz: +49 5231 62-1800

    E-Mail: stva@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Zulassungsstelle Detmold

    Beschreibung

    Eine persönliche Vorsprache bei uns ist nur mit einem vorher online gebuchten Termin möglich - zur online-Terminvereinbarung.Ausnahmen sind in der jeweiligen Dienstleistung unter Verfahrensablauf aufgeführt. Falls Sie kurzfristig einen Termin benötigen oder zeitlich flexibel sind:Bitte schauen Sie mehrmals am Tag nach freien Terminen in der Online-Übersicht.Regelmäßig werden Termine abgesagt und sind dann kurzfristig verfügbar - meist noch am gleichen Tag.Ihr Weg zu uns:Online-Zulassungsbehörde (ikfz)rund um die Uhr für Sie geöffnet: https://www.kreis-lippe.de/ikfzZulassungsstelle DetmoldKreishaus, Felix-Fechenbach-Straße 5, 32756 Detmold***Gut zu wissen: Was ist eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)?Bei jeder Zulassung/Umschreibung ist der Zulassungsstelle ein Nachweis über eine Kfz-Haftpflichtversicherung vorzulegen. Dazu erhalten Sie von Ihrer Versicherung eine siebenstellige Versicherungsbestätigungsnummer (VB-Nummer) statt einer Versicherungsbestätigung in Papierform. Über diese VB-Nummer kann die Zulassungsstelle die Versicherungsdaten direkt abgleichen.Um die neue eVB-Nummer zu bekommen, genügt ein Anruf bei Ihrer Versicherung: Sie erhalten die eVB-Nummer dann per E-Mail, Post oder SMS oder direkt telefonisch.Wichtig für die Zulassung ist die exakte Schreibweise der eVB - idealerweise haben Sie einen Ausdruck oder einen Screenshot dabei.Stimmt die eVB nicht überein, ist keine Zulassung möglich!***Umstellung auf bargeldlose Zahlung zum 1. Oktober 2024Das Straßenverkehrsamt hat zum 1. Oktober 2024 auf Kartenzahlung umgestellt. In den Zulassungsstellen in Detmold, Bad Salzuflen und Barntrup sowie der Führerscheinstelle in Detmold sind Zahlungen grundsätzlich per EC-, Debit- oder Kreditkarte möglich. Bargeld wird in der Regel nicht mehr angenommen. An allen Arbeitsplätzen können Kartenzahlungen schnell und einfach abgewickelt werden.

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    32756 Detmold

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    Bitte beachten Sie:Das Kreishaus und die Außenstellen der Kreisverwaltung Lippe sind über Weihnachten und Neujahr von Montag, 23. Dezember, bis einschließlich Mittwoch, 1. Januar, geschlossen.Die Außenstellen des Straßenverkehrsamts des Kreises Lippe in Bad Salzuflen und Barntrup sind jeweils am Montag, 23. und 30. Dezember, geöffnet.Die Zulassungsstelle sowie die Führerscheinstelle im Kreishaus in Detmold bleiben aus organisatorischen Gründen geschlossen.Eine vorherige Terminvereinbarung ist in den meisten Fällen erforderlich: Zur Terminvereinbarung www.kreis-lippe.deFür Fragen stehen die Mitarbeitenden unter +49 531 62-1800 zur Verfügung.** Terminvereinbarung erforderlich - zur online-Terminvereinbarung **mögliche Termine:Montag 07:30 - 12:30 UhrDienstag 07:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 UhrMittwoch 07:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 UhrDonnerstag 07:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:00 UhrFreitag 07:30 - 12:30 Uhr****Telefonisch sind wir für Sie erreichbar unter der Nummer 05231 62-1800:Montag 9:00 - 12:30 UhrDienstag 9:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 UhrMittwoch 9:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 UhrDonnerstag 9:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:00 UhrFreitag 9:00 - 12:30 Uhr

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    Telefon Festnetz: +49 5231 62-1800

    E-Mail: stva@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Zulassungsstelle Barntrup

    Beschreibung

    Eine persönliche Vorsprache bei uns ist nur mit einem vorher online gebuchten Termin möglich - zur online-Terminvereinbarung.Ausnahmen sind in der jeweiligen Dienstleistung unter Verfahrensablauf aufgeführt. Falls Sie kurzfristig einen Termin benötigen oder zeitlich flexibel sind:Bitte schauen Sie mehrmals am Tag nach freien Terminen in der Online-Übersicht.Regelmäßig werden Termine abgesagt und sind dann kurzfristig verfügbar - meist noch am gleichen Tag.Ihr Weg zu uns:Online-Zulassungsbehörde (ikfz)rund um die Uhr für Sie geöffnet: https://www.kreis-lippe.de/ikfzZulassungsstelle BarntrupAlverdisser Straße 28, 32683 Barntrup***Gut zu wissen: Was ist eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)?Bei jeder Zulassung/Umschreibung ist der Zulassungsstelle ein Nachweis über eine Kfz-Haftpflichtversicherung vorzulegen. Dazu erhalten Sie von Ihrer Versicherung eine siebenstellige Versicherungsbestätigungsnummer (VB-Nummer) statt einer Versicherungsbestätigung in Papierform. Über diese VB-Nummer kann die Zulassungsstelle die Versicherungsdaten direkt abgleichen.Um die neue eVB-Nummer zu bekommen, genügt ein Anruf bei Ihrer Versicherung: Sie erhalten die eVB-Nummer dann per E-Mail, Post oder SMS oder direkt telefonisch.Wichtig für die Zulassung ist die exakte Schreibweise der eVB - idealerweise haben Sie einen Ausdruck oder einen Screenshot der eVB dabei.Stimmt die eVB nicht überein, ist keine Zulassung möglich!***Umstellung auf bargeldlose Zahlung zum 1. Oktober 2024Das Straßenverkehrsamt hat zum 1. Oktober 2024 auf Kartenzahlung umgestellt. In den Zulassungsstellen in Detmold, Bad Salzuflen und Barntrup sowie der Führerscheinstelle in Detmold sind Zahlungen grundsätzlich per EC-, Debit- oder Kreditkarte möglich. Bargeld wird in der Regel nicht mehr angenommen. An allen Arbeitsplätzen können Kartenzahlungen schnell und einfach abgewickelt werden.

    Adresse

    Hausanschrift

    Alverdisser Straße 28

    32683 Barntrup

    Öffnungszeiten

    Bitte beachten Sie:Das Kreishaus und die Außenstellen der Kreisverwaltung Lippe sind über Weihnachten und Neujahr von Montag, 23. Dezember, bis einschließlich Mittwoch, 1. Januar, geschlossen.Die Außenstellen des Straßenverkehrsamts des Kreises Lippe in Bad Salzuflen und Barntrup sind jeweils am Montag, 23. und 30. Dezember, geöffnet.Die Zulassungsstelle sowie die Führerscheinstelle im Kreishaus in Detmold bleiben aus organisatorischen Gründen geschlossen.Eine vorherige Terminvereinbarung ist in den meisten Fällen erforderlich: Zur Terminvereinbarung www.kreis-lippe.deFür Fragen stehen die Mitarbeitenden unter +49 531 62-1800 zur Verfügung.** Terminvereinbarung erforderlich - zur online-Terminvereinbarung **mögliche Termine:Montag 07:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 UhrDienstag 07:30 - 12:30 UhrMittwoch 07:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 UhrDonnerstag 07:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:00 UhrFreitag 07:30 - 12:30 Uhr****Telefonisch sind wir für Sie erreichbar unter der Nummer 05231 62-1800:Montag 09:00 - 12:30 UhrDienstag 09:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 UhrMittwoch 09:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 UhrDonnerstag 09:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:00 UhrFreitag 09:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-1800

    E-Mail: stva@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • keine

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Alte(s) Kennzeichenschild(er) auch bei Austausch nur eines Schildes bei einem Pkw sind immer beide alten Schilder vorzulegen Neue(s), zu ersetzende(s) Kennzeichenschild(er) Erklärung des Fahrzeughalters/Verfügungsberechtigten über den Verlust bzw. den Diebstahl der Kennzeichen. gültiger Lichtbildausweis (Personalausweis oder Pass) des Erklärenden im Original Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) Zulassungsbescheinigung Teil II ( Fahrzeugbrief) oder Betriebserlaubnis bei zulassungsfreien aber kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen Original-Bericht der letzten Hauptuntersuchung SEPA-Lastschriftmandat für die Erhebung der Kfz-Steuer

    Formulare

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Verlusterklärung und Antrag ErsatzausstellungSEPA-Mandat Hauptzollamt (Kfz-Zulassungen)

    Voraussetzungen

    • keine

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    das Fahrzeug ist in Lippe angemeldet die Hauptuntersuchung (TÜV) ist gültig

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Das Kennzeichen für Ihr Fahrzeug können Sie nur in Person bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde ändern:

    • Dort erhalten Sie am Schalter eine andere Kennzeichenkombination zugeteilt.
    • Mit dieser Zuteilung lassen Sie bei einer Firma für Schilderprägungen, die sich meist in der Nähe Ihrer Zulassungsbehörde befindet, die Kennzeichenschilder fertigen.
    • Alternativ können Sie die Schilder in einem Online-Shop Ihrer Wahl bestellen.
    • Im Anschluss werden die Plaketten von der Zulassungsbehörde auf den Kennzeichenschildern angebracht. Abschließend bringen Sie die Kennzeichenschilder fest an der vorgesehenen Stelle am Fahrzeug an.

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    ** Terminvereinbarung erforderlich - hier geht es zur online-Terminvereinbarung**Tipp:Für Neusiegelung oder nach Diebstahl / Verlust eines Kennzeichens können Sie in der Zeit von 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 15:00 Uhr auch ohne vorherige Terminvereinbarung vorsprechen.Bitte rechnen Sie mit entsprechender Wartezeit und beachten Sie die unterschiedlichen Nachmittagsöffnungszeiten in den Zulassungsstellen des Kreises Lippe.

    Fristen

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Nach Verlust oder Diebstahl eines Kennzeichens ist dieses für 10 Jahre gesperrt.

    Kosten

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es fallen Kosten an.Zahlungsweisen: girocard Debitkarte Kreditkarte

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:

    Ohne amtliche Kennzeichen dürfen Sie Ihr Fahrzeug nicht auf öffentlichen Bereichen bewegen oder abstellen. Dies gilt auch in dem Fall, dass Ihr Kennzeichen gestohlen werden sollte.

    Die Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein und müssen entsprechend den rechtlichen Vorgaben am Fahrzeug angebracht sein.

    Wenden Sie sich an Ihre örtliche Kfz-Zulassungsbehörde, wenn Sie erfahren möchten, welche Kennzeichenkombinationen gesperrt sind.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 20.09.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Änderung Kfz-Kennzeichen, Nummernschild, Änderung Kennzeichen Anhänger, Änderung Kennzeichen Fahrzeug, Kennzeichen Fahrzeug, Änderung Nummernschild, Kennzeichen, Kfz-Kennzeichen, Änderung Kraftfahrzeugkennzeichen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de