Änderung des Fahrzeugkennzeichens (Umkennzeichnung) beantragen

    Wenn Sie ein bestehendes Kennzeichen ändern möchten, können Sie dies bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.

    Beschreibung

    Wenn die Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug zulässt, weist sie ihm ein Kennzeichen zu. Das Kennzeichen besteht aus

    • einem Unterscheidungszeichen für den Verwaltungsbezirk und
    • einer auf das einzelne Fahrzeug bezogenen Erkennungsnummer.

    Sie müssen das zugeteilte Kennzeichen auf einem Kennzeichenschild anbringen und es mit der Stempelplakette der Zulassungsbehörde versehen. Die Prägung der Schilder können Sie bei einer Firma für Schilderprägungen vornehmen lassen, die sich meist in der näheren Umgebung der Zulassungsbehörde befindet.  Sie können alternativ die Schilder in einem Online-Shop Ihrer Wahl bestellen.

    In der Regel müssen Sie Kennzeichenschilder am Fahrzeug vorne und hinten anbringen. Wenn Sie Ihr Kennzeichenschild so gestalten oder anbringen möchten, dass es von der Regel abweicht, muss dies rechtlich zulässig sein oder in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen sein.

    Das Kennzeichen dient dazu, die Halterin oder den Halter des Fahrzeugs zu identifizieren. Sie dürfen nicht im öffentlichen Straßenverkehr fahren, wenn Sie kein Kennzeichenschild an Ihr Fahrzeug angebracht haben.  

    Die Zulassungsbehörde kann das zugeteilte Kennzeichen von Amts wegen oder auf Antrag ändern. Hierzu kann sie die Vorlage der bisherigen abgestempelten Kennzeichenschilder zur Entstempelung sowie die Vorführung des Fahrzeuges anordnen.

    Wenn Sie ein anderes Kennzeichen beantragen, teilt die Zulassungsbehörde Ihrem Fahrzeug eine andere Kennzeichenkombination zu.

    Online-Dienste

    alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen

    Ansprechpartner

    Für Nordrhein-Westfalen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • keine

    Voraussetzungen

    • keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Das Kennzeichen für Ihr Fahrzeug können Sie nur in Person bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde ändern:

    • Dort erhalten Sie am Schalter eine andere Kennzeichenkombination zugeteilt.
    • Mit dieser Zuteilung lassen Sie bei einer Firma für Schilderprägungen, die sich meist in der Nähe Ihrer Zulassungsbehörde befindet, die Kennzeichenschilder fertigen.
    • Alternativ können Sie die Schilder in einem Online-Shop Ihrer Wahl bestellen.
    • Im Anschluss werden die Plaketten von der Zulassungsbehörde auf den Kennzeichenschildern angebracht. Abschließend bringen Sie die Kennzeichenschilder fest an der vorgesehenen Stelle am Fahrzeug an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:

    Ohne amtliche Kennzeichen dürfen Sie Ihr Fahrzeug nicht auf öffentlichen Bereichen bewegen oder abstellen. Dies gilt auch in dem Fall, dass Ihr Kennzeichen gestohlen werden sollte.

    Die Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein und müssen entsprechend den rechtlichen Vorgaben am Fahrzeug angebracht sein.

    Wenden Sie sich an Ihre örtliche Kfz-Zulassungsbehörde, wenn Sie erfahren möchten, welche Kennzeichenkombinationen gesperrt sind.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 20.09.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Änderung Kfz-Kennzeichen, Nummernschild, Änderung Kennzeichen Anhänger, Änderung Kennzeichen Fahrzeug, Kennzeichen Fahrzeug, Änderung Nummernschild, Kennzeichen, Kfz-Kennzeichen, Änderung Kraftfahrzeugkennzeichen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de