Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen

    Möchten Sie Ihr Fahrzeug abmelden, müssen Sie es bei der zuständigen Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.

    Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.

    Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie können Ihr Kraftfahrzeug bei der zuständigen Zulassungsbehörde abmelden, wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen, wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder wenn Sie es verwerten lassen wollen. Mit der Außerbetriebsetzung (Abmeldung) wird die Zulassung des Fahrzeugs für den öffentlichen Straßenverkehr beendet. Häufigster Grund dafür ist der Verkauf des Fahrzeugs. Ein weiterer häufiger Grund ist die vorübergehende Nichtnutzung von Motorrädern über das Winterhalbjahr. Nach der Abmeldung müssen Sie für das Fahrzeug keine Versicherung und keine Steuern mehr zahlen. Die Zulassungsbehörde informiert deshalb Ihre Kfz-Versicherung und die Zollverwaltung, die die Kfz-Steuer erhebt, über die Abmeldung. Das Fahrzeug darf nach einer Abmeldung nicht mehr auf öffentlichen Straßen gefahren oder abgestellt werden. Die Abmeldung kann vor Ort bei jeder Zulassungsbehörde vorgenommen werden. Sie können Ihr Kennzeichen zum Zwecke der Wiederzulassung ein Jahr lang reservieren lassen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Zulassungsstelle - Sachgebiet 364-01

    Adresse

    Hausanschrift

    Haus-Vorster Straße 8

    51379 Leverkusen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0214 406-36413

    E-Mail: 364-zulassung@stadt.leverkusen.de

    Version

    Technisch geändert am 18.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), gegebenenfalls mit Anhängerverzeichnis
    • Kennzeichenschilder, für die Entwertung durch die Zulassungsbehörde

    Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:

    • Verwertungsnachweis oder
    • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug online außer Betrieb setzen: Zulassungsbescheinigung Teil I inklusive Sicherheitsmerkmale Kennzeichen des Fahrzeugs Sicherheitscodes der Stempelplaketten Wenn Sie Ihr Fahrzeug vor Ort außer Betrieb setzen: Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) Kennzeichenschilder bei Verschrottung zusätzlich: Verwertungsnachweis und Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) bei Verbleib wie z. B. Entsorgung im Ausland oder Weiternutzung als Oldtimer: Erklärung über den Verbleib

    Voraussetzungen

    Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug,

    • wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
    • wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
    • wenn Sie es verschrotten lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 16 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) (Außerbetriebsetzung) § 17 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) (Verwertungsnachweis) Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie können den Antrag in Kürze online oder vor Ort stellen. Online: Sie können die Außerbetriebsetzung online durchführen, wenn die Zulassungsbescheinigung Teil I sowie die Landeswappen auf den Kennzeichen mit QR-Codes versehen sind. Den Online-Dienst finden Sie in Kürze hier. Vor Ort: Sie oder eine bevollmächtigte Person müssen die Abmeldung bei einer Zulassungsbehörde persönlich anzeigen und die Kennzeichen und die erforderlichen Unterlagen vorlegen. Die Zulassungsstelle entfernt die Plaketten von den Kennzeichen Ihres Fahrzeugs (Außerbetriebsetzung).Sie vermerkt das Datum auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein). Sie erhalten die entstempelten Kennzeichenschilder und die entwertete Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) zurück. Wenn Sie die Kennzeichen später erneut verwenden möchten, können Sie diese für eine bestimmte Zeit reservieren lassen. Eine Reservierung ist kostenpflichtig. Die Zulassungsstelle informiert die Zollverwaltung als steuerverwaltende Stelle und Ihre Versicherung, dass Sie Ihr Fahrzeug abgemeldet haben.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    In der Regel 1 - 2 Werktage

    Kosten

    für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort bei der zuständigen Zulassungsbehörde: Verwaltungsgebühr 15.90 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal: Verwaltungsgebühr 2.10 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 31.10.2024

    Version

    Technisch geändert am 09.01.2025

    Stichwörter

    Auto, Stilllegung, Kfz außer Betrieb setzen, Bus abmelden, Anhänger abmelden, Motorrad entsorgen, Pkw stilllegen, Pkw außer Betrieb setzen, KFZ abmelden, Motorrad abmelden, Anhänger entsorgen, Automobil, Motorrad verschrotten, Kfz stilllegen, Anhänger verschrotten, Fahrzeug außer Betrieb setzen, Pkw verschrotten, Fahrzeug stilllegen, Bus stilllegen, Entsorgung, Motorrad stilllegen, Pkw entsorgen, Totalschaden, Kfz verschrotten, Verschrottung, Fahrzeug verschrotten, Anhänger außer Betrieb setzen, Lkw abmelden, Anhänger stilllegen, Fahrzeug abmelden, Motorrad außer Betrieb setzen, Lkw stilllegen, Pkw abmelden

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de