Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen
Möchten Sie ein neues Fahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen, benötigen Sie eine Erstzulassung.
Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle
Beschreibung
Wenn Sie ein neues Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür zugelassen werden. Dies gilt auch für Anhänger. Den Antrag für diese Erstzulassung stellen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.
Nach einer erfolgreichen Zulassung erhalten Sie die Zulassungspapiere und die Zulassungsbehörde teilt Ihnen ein Kennzeichen zu.
Die Zulassung berechtigt Sie dazu,
- mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr teilzunehmen und
- das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abzustellen.
Bei der Zulassung werden sogenannte Halterdaten erfasst.
- bei natürlichen Personen:
- Familienname, Geburtsname, Vornamen,
- gegebenenfalls Ordens- oder Künstlername,
- Geburtsdatum und Geburtsort oder, wenn dieser nicht bekannt ist, Staat der Geburt,
- Geschlecht und Anschrift
- bei juristischen Personen und Behörden:
- Name oder Bezeichnung und
- Anschrift
- bei Vereinigungen:
- Vertretung mit Daten nach natürlichen oder juristischen Personen
- Name der Vereinigung
Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Zulassungsstelle Bad Salzuflen
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie:Das Kreishaus und die Außenstellen der Kreisverwaltung Lippe sind über Weihnachten und Neujahr von Montag, 23. Dezember, bis einschließlich Mittwoch, 1. Januar, geschlossen.Die Außenstellen des Straßenverkehrsamts des Kreises Lippe in Bad Salzuflen und Barntrup sind jeweils am Montag, 23. und 30. Dezember, geöffnet.Die Zulassungsstelle sowie die Führerscheinstelle im Kreishaus in Detmold bleiben aus organisatorischen Gründen geschlossen.Eine vorherige Terminvereinbarung ist in den meisten Fällen erforderlich: Zur Terminvereinbarung www.kreis-lippe.deFür Fragen stehen die Mitarbeitenden unter +49 531 62-1800 zur Verfügung.** Terminvereinbarung erforderlich - zur online-Terminvereinbarung **mögliche Termine:Montag 07:30 - 12:30 UhrDienstag 07:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 UhrMittwoch 07:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 UhrDonnerstag 07:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:00 UhrFreitag 07:30 - 12:30 Uhr****Telefonisch sind wir für Sie erreichbar unter der Nummer 05231 62-1800:Montag 09:00 - 12:30 UhrDienstag 09:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 UhrMittwoch 09:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 UhrDonnerstag 09:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:00 UhrFreitag 09:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5231 62-1800
E-Mail: stva@kreis-lippe.de
Zulassungsstelle Detmold
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie:Das Kreishaus und die Außenstellen der Kreisverwaltung Lippe sind über Weihnachten und Neujahr von Montag, 23. Dezember, bis einschließlich Mittwoch, 1. Januar, geschlossen.Die Außenstellen des Straßenverkehrsamts des Kreises Lippe in Bad Salzuflen und Barntrup sind jeweils am Montag, 23. und 30. Dezember, geöffnet.Die Zulassungsstelle sowie die Führerscheinstelle im Kreishaus in Detmold bleiben aus organisatorischen Gründen geschlossen.Eine vorherige Terminvereinbarung ist in den meisten Fällen erforderlich: Zur Terminvereinbarung www.kreis-lippe.deFür Fragen stehen die Mitarbeitenden unter +49 531 62-1800 zur Verfügung.** Terminvereinbarung erforderlich - zur online-Terminvereinbarung **mögliche Termine:Montag 07:30 - 12:30 UhrDienstag 07:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 UhrMittwoch 07:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 UhrDonnerstag 07:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:00 UhrFreitag 07:30 - 12:30 Uhr****Telefonisch sind wir für Sie erreichbar unter der Nummer 05231 62-1800:Montag 9:00 - 12:30 UhrDienstag 9:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 UhrMittwoch 9:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 UhrDonnerstag 9:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:00 UhrFreitag 9:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5231 62-1800
E-Mail: stva@kreis-lippe.de
Zulassungsstelle Barntrup
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie:Das Kreishaus und die Außenstellen der Kreisverwaltung Lippe sind über Weihnachten und Neujahr von Montag, 23. Dezember, bis einschließlich Mittwoch, 1. Januar, geschlossen.Die Außenstellen des Straßenverkehrsamts des Kreises Lippe in Bad Salzuflen und Barntrup sind jeweils am Montag, 23. und 30. Dezember, geöffnet.Die Zulassungsstelle sowie die Führerscheinstelle im Kreishaus in Detmold bleiben aus organisatorischen Gründen geschlossen.Eine vorherige Terminvereinbarung ist in den meisten Fällen erforderlich: Zur Terminvereinbarung www.kreis-lippe.deFür Fragen stehen die Mitarbeitenden unter +49 531 62-1800 zur Verfügung.** Terminvereinbarung erforderlich - zur online-Terminvereinbarung **mögliche Termine:Montag 07:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 UhrDienstag 07:30 - 12:30 UhrMittwoch 07:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 UhrDonnerstag 07:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:00 UhrFreitag 07:30 - 12:30 Uhr****Telefonisch sind wir für Sie erreichbar unter der Nummer 05231 62-1800:Montag 09:00 - 12:30 UhrDienstag 09:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 UhrMittwoch 09:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 UhrDonnerstag 09:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:00 UhrFreitag 09:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5231 62-1800
E-Mail: stva@kreis-lippe.de
erforderliche Unterlagen
- falls vorhanden: ausgefüllte Antragsformulare
- gültiges Ausweisdokument: Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder bei zulassungsfreien Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
- die EG-Übereinstimmungsbescheinigung, auch Certificate of Conformity (CoC) genannt, oder Datenbestätigung oder Vollgutachten
- Eigentumsnachweis: Kaufvertrag oder Rechnung
- Nachweis einer gültigen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für das SEPA-Lastschriftmandat, um die Kfz-Steuer zu bezahlen
bei Vertretung durch einen Dritten:
- Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument im Original;
- Die bevollmächtigte Person muss sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
- bei Zulassung auf Minderjährige:
- die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise im Original
- gegebenenfalls eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ("Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden
bei Änderungen am Fahrzeug:
- Vorlage einer Betriebserlaubnis
Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle
Formulare
Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle
Voraussetzungen
- Sie haben ein neues Fahrzeug.
- Der gewöhnliche Standort dieses Fahrzeugs befindet sich in der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie haben keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 30 EUR.
- Sie haben keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.
Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle
Rechtsgrundlage(n)
- § 6 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
- § 3 Absatz 4 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
- § 3 Absatz 1 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
- Gebührennummer 221 Anlage der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle
Verfahrensablauf
Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung in der Regel sofort.
Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle
Kosten
für die Erstzulassung in der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörden: Verwaltungsgebühr 30.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
für die Erstzulassung über ein i-KFZ-Portal: Verwaltungsgebühr 12.80 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
für die Wahl eines Wunschkennzeichen: Verwaltungsgebühr 10.20 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 16.01.2024
Stichwörter
Bus anmelden, Kfz erstmals zulassen, Neuzulassung, Neufahrzeug zulassen, Straßenzulassung, Bus zulassen, Wohnmobil anmelden, Lkw zulassen, Pkw erstmals zulassen, Auto anmelden, Wohnmobil zulassen, Auto Zulassen, Motorrad anmelden, Neuwagenzulassung, Kfz-Zulassung, Fahrzeug anmelden, Neuwagen anmelden, Anhänger zulassen, Neuwagen zulassen, Lkw anmelden, Motorrad zulassen, Neufahrzeugzulassung, Anhänger anmelden