Zulassungsbescheinigung Teil II Ersatz

    Ersatz für eine verlorene Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) beantragen

    Wenn Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II nicht mehr haben oder diese nicht mehr lesbar ist, müssen Sie ein Ersatzdokument beantragen.

    Beschreibung

    Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Zulassungsbehörde dafür zugelassen wurde.

    Die Zulassungsbescheinigung Teil II gilt als Nachweis, dass Sie über das Fahrzeug verfügen können und ist wichtig zum Beispiel:

    • beim Verkauf
    • beim Ummelden
    • bei der Finanzierung

    Sie müssen ein Ersatzdokument für die Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen bei

    • Verlust
    • Diebstahl
    • Unleserlichkeit

    Wenn die Zulassungsbescheinigung Teil II gestohlen wurde, müssen Sie dies bei der Polizei anzeigen. Wenn Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II verlieren oder sie zerstört wurde, geben Sie eine Versicherung an Eides statt ab, dass Ihre Aussagen zutreffend sind.

    Eine Online-Beantragung eines Ersatzdokuments ist nicht möglich. Sie müssen persönlich zu Ihrer zuständigen Zulassungsstelle gehen. Die neue Zulassungsbescheinigung Teil II erhalten Sie nach Ablauf einer Frist, die Ihnen mitgeteilt wird.

    Trotz Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II dürfen Sie weiterhin Ihr Fahrzeug fahren.

    Hinweise für Düsseldorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Eine Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) wird ausgestellt, wenn die originale Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) keinen Raum mehr für erforderliche Eintragungen bietet (zum Beispiel neue Fahrzeughalter oder technische Änderungen) die originale Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) unbrauchbar geworden ist, zum Beispiel weil sie nicht mehr lesbar oder zerrissen ist die originale Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) in Verlust geraten ist bei jeder vorzunehmenden Änderung an einem alten Fahrzeugbrief oder einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II Im Anschluss wird die Aufbietung der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) eingeleitet. Das neue Dokument wird erst nach Ablauf der Aufbietungsfrist (circa drei bis vier Wochen) ausgestellt und ausgehändigt. Besonderheiten: Erst nach Ablauf der Aufbietungsfrist kann das Fahrzeug um- oder angemeldet werden. Erste Anlaufstelle bei einem Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist immer die Zulassungsstelle, in deren Bereich das Fahrzeug zuletzt zugelassen war. Wenn die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) nach der ursprünglichen Zulassung von der Zulassungsstelle nicht an den Fahrzeughalter, sondern an eine vom Halter bevollmächtigte Person, oder an den Zulasser eines Autohauses, oder an eine Bank / ein Leasing-Institut übergeben wurde, muss bei Verlust eine Erklärung der entsprechenden Personen vorgelegt werden, dass sie nicht im Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist, sondern ihn an den Halter übergeben haben. Eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) für eine vollgeschriebene Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) wird sofort ausgehändigt. Bei einem Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) erfolgt das gesetzlich vorgeschriebene Aufbietungsverfahren im Elektronischen Verkehrsblatt. Dieses dauert circa drei bis vier Wochen. Erst nach Ablauf dieser Frist kann die neue Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ausgestellt werden. Während der Aufbietungsfrist kann das Fahrzeug nicht zugelassen oder umgemeldet werden. Bearbeitungszeitraum: sofort bei Beschädigung circa drei bis vier Wochen bei Verlust oder Diebstahl

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Abteilung Straßenverkehrsamt - 33/3

    Beschreibung

    Weitere InformationenKartenansichtFahrplanauskunftInformationen zur Zugänglichkeit

    Adresse

    Hausanschrift

    Höherweg 101

    40233 Düsseldorf

    Kontakt

    Fax: 0211 89-29187

    Telefon Festnetz: 0211 89-91

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • bei gewerblich genutzten Fahrzeugen: entsprechende Nachweise
    • bei Verlust: Verlusterklärung mit Versicherung an Eides statt
    • bei Diebstahl: Bestätigung der Polizei über die Diebstahlanzeige
    • vorhandene Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals: Fahrzeugschein)

    gegebenenfalls:

    • bei Vertretung durch eine andere Person: schriftliche Vollmacht und gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
    • bei Minderjährigen: Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten

    Hinweise für Düsseldorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweis oder Reisepass falls vorhanden: Fahrzeugschein beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil I bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug bei Diebstahl: die Bestätigung über eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich. Der Fahrzeughalter muss persönlich in der Zulassungsstelle eine eidesstattliche Erklärung abgeben. Im Ausnahmefall können Sie auch bei einem Notar Ihrer Wahl eine notarielle eidesstattliche Versicherung über den Verlust des Fahrzeugbriefes abgeben. Dann können Sie sich bei der Beantragung der Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Die von Ihnen bevollmächtigte Person benötigt außer der notariellen eidesstattlichen Versicherung eine Vollmacht und ihren Personalausweis sowie den Personalausweis desjenigen, der die Vollmacht erteilt. Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Sie beantragen ein Ersatzdokument der Zulassungsbescheinigung Teil II bei Ihrer Zulassungsbehörde.

    Die Zulassungsbehörde meldet den Verlust oder den Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Das KBA veröffentlicht auf Antrag die verlorene Zulassungsbescheinigung Teil II im Verkehrsblatt mit einer Frist zur Vorlage bei der zuständigen Zulassungsbehörde. Erst nach Ablauf der Frist darf die Zulassungsbehörde ein Ersatzdokument ausstellen. Im Anschluss können Sie die neuen Zulassungsdokumente abholen.

    Finden Sie eine verlorene Zulassungsbescheinigung Teil II wieder, müssen Sie dies unverzüglich bei der zuständigen Zulassungsbehörde melden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 27.08.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Kfz-Zulassung Bescheinigung, Diebstahl Zulassungsbescheinigung, Bescheinigung Fahrzeugzulassung, Fahrzeugbrief, Ersatzdokument Zulassungsbescheinigung, Zulassungsbescheinigung nicht lesbar, Unleserlichkeit Zulassungsbescheinigung, Beantragung Zulassungsbescheinigung, Verlust Zulassungsbescheinigung Teil II, Zulassungsbescheinigung Teil 2, Zulassungsbescheinigung verloren, Verlust ZB II, Fahrzeugbrief verloren

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de