Zulassungsbescheinigung Teil I Ausstellung

    Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen

    Wenn Sie ein zugelassenes Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führen, müssen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I immer bei sich haben. Dabei handelt es sich um den früheren Fahrzeugschein.

    Beschreibung

    Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Zulassungsbehörde dafür zugelassen wurde.

    Als Nachweis der Zulassung gilt die Zulassungsbescheinigung Teil I, die die Fahrzeugführerin oder der Fahrzeugführer immer mitführen müssen. Die Zulassungsbescheinigung stellt das wesentliche Legitimationspapier bei Verkehrskontrollen dar. Es handelt sich um ein in der gesamten Europäischen Union (EU) eingeführtes Dokument.

    Die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält die wichtigsten Angaben zum Fahrzeug und zur Fahrzeughalterin oder zum Fahrzeughalter. Früher hat der Fahrzeugschein diese Funktion erfüllt. Das Fahrzeug können sowohl natürliche als auch juristische Personen, zum Beispiel Unternehmen, anmelden.

    Online-Dienste

    alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen

    Ansprechpartner

    Zulassungsstelle Bad Salzuflen

    Beschreibung

    Eine persönliche Vorsprache in den Zulassungsstellen ist nur mit einem vorher online gebuchten Termin möglich. Ausnahmen sind in der jeweiligen Leistung unter Verfahrensablauf aufgeführt.***Hier gelangen Sie direkt zurTerminvereinbarung ZulassungsstellenFalls Sie kurzfristig einen Termin benötigen oder zeitlich flexibel sind:Bitte schauen Sie mehrmals am Tag nach freien Terminen in der Online-Übersicht.Regelmäßig werden Termine abgesagt und sind dann kurzfristig verfügbar - meist noch am gleichen Tag.***Ihr Weg zu uns:Online-Zulassungsbehörde (ikfz)rund um die Uhr für Sie geöffnet: https://www.kreis-lippe.de/ikfzZulassungsstelle Bad SalzuflenLouis-Uekermann-Weg 2, 32107 Bad Salzuflen***Gut zu wissen: Was ist eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)?Bei jeder Zulassung/Umschreibung ist der Zulassungsstelle ein Nachweis über eine Kfz-Haftpflichtversicherung vorzulegen. Dazu erhalten Sie von Ihrer Versicherung eine siebenstellige Versicherungsbestätigungsnummer (VB-Nummer) statt einer Versicherungsbestätigung in Papierform. Über diese VB-Nummer kann die Zulassungsstelle die Versicherungsdaten direkt abgleichen.Um die neue eVB-Nummer zu bekommen, genügt ein Anruf bei Ihrer Versicherung: Sie erhalten die eVB-Nummer dann per E-Mail, Post oder SMS oder direkt telefonisch.Wichtig für die Zulassung ist die exakte Schreibweise der eVB - idealerweise haben Sie einen Ausdruck oder einen Screenshot dabei.Stimmt die eVB nicht überein, ist keine Zulassung möglich!***Bargeldlose ZahlungIn den Zulassungsstellen in Detmold, Bad Salzuflen und Barntrup sowie der Führerscheinstelle in Detmold sind Zahlungen grundsätzlich per Debit- oder Kreditkarte möglich. Bargeld wird in der Regel nicht mehr angenommen. An allen Arbeitsplätzen können Kartenzahlungen schnell und einfach abgewickelt werden.

    Adresse

    Hausanschrift

    Louis-Uekermann-Weg 2

    32107 Bad Salzuflen

    Öffnungszeiten

    aktuelle Info:Am Mittwochnachmittag, 5. März, sind alle 3 Zulassungsstellen des Kreises Lippe geschlossen.** Terminvereinbarung erforderlich - zur online-Terminvereinbarung **mögliche Termine:Montag 07:30 - 12:30 UhrDienstag 07:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 UhrMittwoch 07:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 UhrDonnerstag 07:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:00 UhrFreitag 07:30 - 12:30 Uhr****Telefonisch sind wir für Sie erreichbar unter der Nummer 05231 62-1800:Montag 09:00 - 12:30 UhrDienstag 09:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 UhrMittwoch 09:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 UhrDonnerstag 09:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:00 UhrFreitag 09:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-1800

    E-Mail: stva@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 25.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Zulassungsstelle Barntrup

    Beschreibung

    Eine persönliche Vorsprache in den Zulassungsstellen ist nur mit einem vorher online gebuchten Termin möglich. Ausnahmen sind in der jeweiligen Leistung unter Verfahrensablauf aufgeführt.***Hier gelangen Sie direkt zurTerminvereinbarung ZulassungsstellenFalls Sie kurzfristig einen Termin benötigen oder zeitlich flexibel sind:Bitte schauen Sie mehrmals am Tag nach freien Terminen in der Online-Übersicht.Regelmäßig werden Termine abgesagt und sind dann kurzfristig verfügbar - meist noch am gleichen Tag.***Ihr Weg zu uns:Online-Zulassungsbehörde (ikfz)rund um die Uhr für Sie geöffnet: https://www.kreis-lippe.de/ikfzZulassungsstelle BarntrupAlverdisser Straße 28, 32683 Barntrup***Gut zu wissen: Was ist eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)?Bei jeder Zulassung/Umschreibung ist der Zulassungsstelle ein Nachweis über eine Kfz-Haftpflichtversicherung vorzulegen. Dazu erhalten Sie von Ihrer Versicherung eine siebenstellige Versicherungsbestätigungsnummer (VB-Nummer) statt einer Versicherungsbestätigung in Papierform. Über diese VB-Nummer kann die Zulassungsstelle die Versicherungsdaten direkt abgleichen.Um die neue eVB-Nummer zu bekommen, genügt ein Anruf bei Ihrer Versicherung: Sie erhalten die eVB-Nummer dann per E-Mail, Post oder SMS oder direkt telefonisch.Wichtig für die Zulassung ist die exakte Schreibweise der eVB - idealerweise haben Sie einen Ausdruck oder einen Screenshot der eVB dabei.Stimmt die eVB nicht überein, ist keine Zulassung möglich!***Bargeldlose ZahlungIn den Zulassungsstellen in Detmold, Bad Salzuflen und Barntrup sowie der Führerscheinstelle in Detmold sind Zahlungen grundsätzlich per Debit- oder Kreditkarte möglich. Bargeld wird in der Regel nicht mehr angenommen. An allen Arbeitsplätzen können Kartenzahlungen schnell und einfach abgewickelt werden.

    Adresse

    Hausanschrift

    Alverdisser Straße 28

    32683 Barntrup

    Öffnungszeiten

    aktuelle Info:Am Mittwochnachmittag, 5. März, sind die alle 3 Zulassungsstellen des Kreises Lippe geschlossen.** Terminvereinbarung erforderlich - zur online-Terminvereinbarung **mögliche Termine:Montag 07:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 UhrDienstag 07:30 - 12:30 UhrMittwoch 07:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 UhrDonnerstag 07:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:00 UhrFreitag 07:30 - 12:30 Uhr****Telefonisch sind wir für Sie erreichbar unter der Nummer 05231 62-1800:Montag 09:00 - 12:30 UhrDienstag 09:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 UhrMittwoch 09:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 UhrDonnerstag 09:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:00 UhrFreitag 09:00 - 12:30 Uhr

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    Telefon Festnetz: +49 5231 62-1800

    E-Mail: stva@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 25.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Zulassungsstelle Detmold

    Beschreibung

    Eine persönliche Vorsprache in den Zulassungsstellen ist nur mit einem vorher online gebuchten Termin möglich. Ausnahmen sind in der jeweiligen Leistung unter Verfahrensablauf aufgeführt.***Hier gelangen Sie direkt zurTerminvereinbarung ZulassungsstellenFalls Sie kurzfristig einen Termin benötigen oder zeitlich flexibel sind:Bitte schauen Sie mehrmals am Tag nach freien Terminen in der Online-Übersicht.Regelmäßig werden Termine abgesagt und sind dann kurzfristig verfügbar - meist noch am gleichen Tag.***Ihr Weg zu uns:Online-Zulassungsbehörde (ikfz)rund um die Uhr für Sie geöffnet: https://www.kreis-lippe.de/ikfzZulassungsstelle DetmoldKreishaus, Felix-Fechenbach-Straße 5, 32756 Detmold***Gut zu wissen: Was ist eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)?Bei jeder Zulassung/Umschreibung ist der Zulassungsstelle ein Nachweis über eine Kfz-Haftpflichtversicherung vorzulegen. Dazu erhalten Sie von Ihrer Versicherung eine siebenstellige Versicherungsbestätigungsnummer (VB-Nummer) statt einer Versicherungsbestätigung in Papierform. Über diese VB-Nummer kann die Zulassungsstelle die Versicherungsdaten direkt abgleichen.Um die neue eVB-Nummer zu bekommen, genügt ein Anruf bei Ihrer Versicherung: Sie erhalten die eVB-Nummer dann per E-Mail, Post oder SMS oder direkt telefonisch.Wichtig für die Zulassung ist die exakte Schreibweise der eVB - idealerweise haben Sie einen Ausdruck oder einen Screenshot dabei.Stimmt die eVB nicht überein, ist keine Zulassung möglich!***Umstellung auf bargeldlose Zahlung zum 1. Oktober 2024Das Straßenverkehrsamt hat zum 1. Oktober 2024 auf Kartenzahlung umgestellt. In den Zulassungsstellen in Detmold, Bad Salzuflen und Barntrup sowie der Führerscheinstelle in Detmold sind Zahlungen grundsätzlich per EC-, Debit- oder Kreditkarte möglich. Bargeld wird in der Regel nicht mehr angenommen. An allen Arbeitsplätzen können Kartenzahlungen schnell und einfach abgewickelt werden.

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Öffnungszeiten

    aktuelle Info:Am Mittwochnachmittag, 5. März, sind alle 3 Zulassungsstellen des Kreises Lippe geschlossen.** Terminvereinbarung erforderlich - zur online-Terminvereinbarung **mögliche Termine:Montag 07:30 - 12:30 UhrDienstag 07:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 UhrMittwoch 07:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 UhrDonnerstag 07:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:00 UhrFreitag 07:30 - 12:30 Uhr****Telefonisch sind wir für Sie erreichbar unter der Nummer 05231 62-1800:Montag 9:00 - 12:30 UhrDienstag 9:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 UhrMittwoch 9:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 UhrDonnerstag 9:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:00 UhrFreitag 9:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-1800

    E-Mail: stva@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 26.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Mit "i-Kfz" können Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I digital beantragen. Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Sie dürfen mit diesem Nachweis 10 Tage am Straßenverkehr teilnehmen. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, können Sie nicht sofort am Straßenverkehr teilnehmen.

    Die Zulassungsbescheinigung Teil I wird Ihnen zusammen mit dem Teil II und den Plaketten zum Aufkleben auf das Kennzeichen postalisch zugesandt.

    Bei persönlicher Beantragung in der Zulassungsstelle erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung sofort ausgehändigt.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 06.09.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Zulassungsbehörde, Zulassungsbescheinigung Teil 1, Fahrzeugschein, Zulassungsstelle, Zulassung Auto, Bescheinigung, Fahrzeugzulassung, Zulassung Fahrzeug, ZB I, zulassungspflichtiges Fahrzeug, Zulassung Kfz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English