Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr Erteilung

    Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr beantragen

    Wenn Sie auf öffentlichen Straßen etwas mit einem Fahrzeug transportieren möchten und der Transport schwerer oder größer ist als gesetzlich vorgesehen, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn Sie eine Ladung mit einem besonders großen Fahrzeug auf öffentlichen Straßen transportieren möchten, oder wenn die Ladung gesetzliche Maße überschreitet, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.

    Beschreibung

    Großraum- und Schwertransporte sind Fahrzeuge oder deren Ladungen, bei denen die gesetzlich vorgeschriebenen Maße und Gewichte überschritten werden.
    Sie benötigen eine Erlaubnis und/oder eine Ausnahmegenehmigung für den Verkehr mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen auf öffentlichen Straßen, wenn:

    • die Ladung,
    • die Abmessungen,
    • die Achslast oder
    • das Gesamtgewicht

    die gesetzlich allgemeinen zugelassenen Grenzen überschreiten.

    Zuständig für Ihre Antragstellung ist die Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk der Transport beginnt, oder sich der Sitz des den Transport durchführenden Unternehmens befindet. Bei ausländischen Unternehmen ist die Verwaltungsbehörde zuständig, in deren Bezirk erstmalig von der Erlaubnis Gebrauch gemacht wird.

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Großraum- und Schwertransporte sind Fahrzeuge oder deren Ladungen, bei denen die gesetzlich vorgeschriebenen Maße und Gewichte überschritten werden. Sie benötigen eine Erlaubnis und/oder eine Ausnahmegenehmigung für den Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen auf öffentlichen Straßen, wenn die Ladung oder die Abmessungen, die Achslast oder das Gesamtgewicht die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen überschreiten.Zweck des Verfahrens ist es, die Sicherheit des allgemeinen Verkehrs während des Transports zu gewährleisten. Außerdem soll der Transport möglichst unproblematisch und gefahrlos durchgeführt werden können. Das kann durch Auflagen und Bedingungen sowie eventuell der Festlegung eines speziellen Fahrweges erreicht werden.WissenswertesAngefangen von der Landwirtschaft über das Baugewerbe bis hin zu allen Industriezweigen ist der Einsatz von Großgeräten und -maschinenanlagen notwendig, um Aufgaben wirtschaftlich erledigen zu können. Eine Überführung dieser Großgeräte und -maschinenanlagen ist auf öffentlichen Straßen häufig nur unter Überschreitung der zulässigen Abmessungen und Gewichte möglich.In Lippe werden pro Jahr ungefähr 800 genehmigungspflichtige Großraum-/Schwertransporte durchgeführt. Hinzu kommen noch eine Fülle von Fahrten, die Unternehmen im Rahmen von sogenannten Dauergenehmigungen in unbegrenzter Anzahl durchführen dürfen sowie Militärtransporte. Je nach Umfang der Abweichungen muss beispielsweise ein bestimmter Fahrweg festgelegt, die Fahrzeit etwa auf die Nachstunden begrenzt und die Begleitung durch ein Sicherungsfahrzeug oder die Polizei vorgeschrieben werden.Auch wenn alle Beteiligten um die Eilbedürftigkeit wissen und die Anhörung mit Hilfe moderner Kommunikationsmittel erfolgt, kann das Verfahren je nach Länge der zurückzulegenden Wegstrecke schon einmal mehrere Tage dauern.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Verkehrssicherung und -lenkung

    Beschreibung

    Um den öffentlichen Straßenverkehr ordnungsgemäß und möglichst sicher gestalten zu können, werden bestimmte Regeln benötigt. Wir erteilen Ausnahmegenehmigungen für Sonderfälle, beispielsweise für den Großraum- und Schwerlastverkehr.

    Adresse

    Hausanschrift

    Braunenbrucher Weg 18

    32758 Detmold

    Öffnungszeiten

    Montag, Mittwoch und Freitag:07:30 - 12:00 UhrDienstag und Donnerstag:07:30 - 12:00 Uhr und13:30 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 5231 62-1959

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-1410

    E-Mail: verkehrssicherung@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Ihr Antrag sollte beinhalten:

    • Geltungszeitraum
    • genaue Wegstrecke
    • Abmessungen, Achslast- und Gesamtgewichtsangabe
    • Anschrift der Antragstellerin oder des Antragstellers
    • schriftlicher Haftungsausschluss
    • Gegebenenfalls Ausnahmegenehmigung nach der Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung (StVZO),
      • Sie müssen gesondert eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO beantragen, wenn nicht nur die Ladung von den zulässigen Abmessungen abweicht, sondern auch ein Spezialfahrzeug verwendet wird, das bereits unbeladen nicht der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entspricht. Einen Nachweis dieser Ausnahmegenehmigung müssen Sie Ihrem Antrag beifügen.

    Je nach Antrag sind weitere Unterlagen erforderlich. Weitere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    RGST 2013-Formular "Antrag und Bescheid für die Durchführung von Großraum- und/oder Schwerverkehre über die Beförderung von Ladungen mit überhöhten Abmessungen und/oder Gewichten"Der schriftliche Antrag sollte beinhalten: Geltungszeitraum genaue Wegstrecke Abmessungen-, Achslast- und Gesamtgewichtsangabe Anschrift des Antragstellers schriftlicher Haftungsausschluss Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO, wenn nicht nur die Ladung von den zulässigen Abmessungen abweicht, sondern auch ein Spezialfahrzeug verwendet wird, das bereits unbeladen nicht der StVZO entspricht Je nach Antrag können weitere Unterlagen erforderlich sein.

    Formulare

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Großraum/Schwerverkehr (RGST 2013-Formular) Antragvemags.de

    Voraussetzungen

    • Für den beantragten Transport darf die Beförderung auf der Schiene oder auf dem Wasser nicht infrage kommen.
    • Es müssen geeignete Straßen zur Verfügung stehen.
    • Sie müssen eine unteilbare Ladung befördern. Bei mehreren Teilen gelten Sonderbestimmungen.

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für den beantragten Transport darf die Beförderung auf der Schiene oder auf dem Wasser nicht infrage kommen. Es müssen geeignete Straßen zur Verfügung stehen. Sie müssen eine unteilbare Ladung befördern. Bei mehreren Teilen gelten Sonderbestimmungen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Klage vor dem Verwaltungsgericht
    • In manchen Bundesländern müssen Sie vor einer Klage erst Widerspruch bei der Behörde erheben.

    Verfahrensablauf

    Die Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr können Sie online, per Post oder per Fax beantragen.

    Wenn Sie den Antrag online stellen möchten:

    • Sie reichen den Antrag sowie alle erforderlichen Unterlagen über den Online-Dienst Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS) ein.
    • Gegebenenfalls benötigt die Behörde weitere Unterlagen, die Sie Ihrem Antrag hinzufügen müssen. Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob die Erlaubnis erteilt werden kann.
    • Unter Umständen wird die Erlaubnis unter Auflagen erteilt. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie die Erlaubnis oder die Ablehnung sowie den Gebührenbescheid online über das Portal.

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr können Sie schriftlich oder online beantragen. Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen möchten: Füllen Sie das RGST 2013-Formular "Antrag und Bescheid für die Durchführung von Großraum- und/oder Schwerverkehre über die Beförderung von Ladungen mit überhöhten Abmessungen und/oder Gewichten" aus. Gegebenenfalls kann die Behörde Sie für weitere Informationen anhören. Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob die Erlaubnis erteilt werden kann. Unter Umständen wird die Erlaubnis unter Auflagen erteilt. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie die Erlaubnis oder die Ablehnung sowie den Gebührenbescheid schriftlich. Wenn Sie den Antrag online stellen möchten: Sie reichen den Antrag sowie alle erforderlichen Unterlagen über das Online-Portal "VEMAGS" ein. Gegebenenfalls kann die Behörde Sie für weitere Informationen anhören. Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob die Erlaubnis erteilt werden kann. Unter Umständen wird die Erlaubnis unter Auflagen erteilt. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie die Erlaubnis oder die Ablehnung sowie den Gebührenbescheid online über das Portal.

    Fristen

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Stellen Sie den Antrag mindestens 2 Wochen vor Transportbeginn.

    Kosten

    Die Kosten für die Beantragung können variieren. Der Gebührenrechner des Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS) gibt Ihnen vorab eine Orientierung zur Höhe der Gebühren.: Gebühr ab 40.00 EUR bis 1300.00 EUR

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gebührenrahmen: EUR 10,20 - 767,00 Zahlungsweisen: Überweisung

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 20.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Schwertransport, Achslast, Gesamtgewicht, Großraumtransportunternehmen, Erlaubnis, Antrag, Kraftfahrzeug, Ladung, Abmessungen, Großraumtransport, Genehmigung, Schwertransportunternehmen, Fahrzeug, Ausnahmegenehmigung, Maße, VEMAGS, Großtransport, Transport, Transportgut

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English