Denkmalverzeichnis (Denkmalliste unbewegliche aKD) Anzeige Eigentümerwechsel Entgegennahme
Hinweise für Olpe: Denkmalverzeichnis (Denkmalliste unbewegliche aKD) Anzeige Eigentümerwechsel Entgegennahme
Beschreibung
Sie müssen der Denkmalschutzbehörde den Eigentümerwechsel eines unbeweglichen archäologischen Kulturdenkmals mitteilen.
Unter einem archäologischen Kulturdenkmal versteht man ein im Boden verborgenes Zeugnis der Kulturgeschichte (Denkmal).
Ihre Mitteilung wird von der zuständigen Behörde zwecks Prüfung bearbeitet.
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Sie müssen der Denkmalschutzbehörde den Eigentümerwechsel eines unbeweglichen archäologischen Kulturdenkmals mitteilen.
Unter einem archäologischen Kulturdenkmal versteht man ein im Boden verborgenes Zeugnis der Kulturgeschichte (Denkmal).
Ihre Mitteilung wird von der zuständigen Behörde zwecks Prüfung bearbeitet.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- formfreier Antrag
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- formfreier Antrag
Formulare
- Wenden Sie sich an Ihre zuständige Denkmalbehörde.
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- Wenden Sie sich an Ihre zuständige Denkmalbehörde.
Voraussetzungen
- formfreier Antrag
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- formfreier Antrag
Rechtsgrundlage(n)
- § 6 Denkmalschutzgesetz NRW
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- § 6 Denkmalschutzgesetz NRW
Verfahrensablauf
Sie müssen der Denkmalschutzbehörde den Eigentümerwechsel eines unbeweglichen archäologischen Kulturdenkmals mitteilen.
Ihre Mitteilung wird von der zuständigen Behörde zwecks Prüfung bearbeitet.
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.07.2023
Stichwörter
Eigentümerwechsel, Denkmalverzeichnis, Mitteilung, archälogisches Kulturdenkmal