Denkmalverzeichnis (Denkmalliste unbewegliche aKD) Anzeige Eigentümerwechsel Entgegennahme
Beschreibung
Sie müssen der Denkmalschutzbehörde den Eigentümerwechsel eines unbeweglichen archäologischen Kulturdenkmals mitteilen.
Unter einem archäologischen Kulturdenkmal versteht man ein im Boden verborgenes Zeugnis der Kulturgeschichte (Denkmal).
Ihre Mitteilung wird von der zuständigen Behörde zwecks Prüfung bearbeitet.
Hinweise für Heiligenhaus: Inhalte der zuständigen Stelle
Online-Dienste
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Ansprechpartner
II.2 Bauaufsicht
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02056 13-333
E-Mail: bauaufsicht@heiligenhaus.de
erforderliche Unterlagen
- formfreier Antrag
Formulare
- Wenden Sie sich an Ihre zuständige Denkmalbehörde.
Voraussetzungen
- formfreier Antrag
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Rechtsgrundlage(n)
- § 6 Denkmalschutzgesetz NRW
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Verfahrensablauf
Sie müssen der Denkmalschutzbehörde den Eigentümerwechsel eines unbeweglichen archäologischen Kulturdenkmals mitteilen.
Ihre Mitteilung wird von der zuständigen Behörde zwecks Prüfung bearbeitet.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.07.2023
Stichwörter
Eigentümerwechsel, Denkmalverzeichnis, Mitteilung, archälogisches Kulturdenkmal