Denkmalverzeichnis (Denkmalliste unbewegliche aKD) Anzeige Eigentümerwechsel Entgegennahme

    Denkmalverzeichnis (Denkmalliste unbewegliche aKD) Anzeige Eigentümerwechsel Entgegennahme

    Mitteilung zum Eigentümerwechsel eines unbeweglichen archäologischen Kulturdenkmals

    Beschreibung

    Sie müssen der Denkmalschutzbehörde den Eigentümerwechsel eines unbeweglichen archäologischen Kulturdenkmals mitteilen. 

    Unter einem archäologischen Kulturdenkmal versteht man ein im Boden verborgenes Zeugnis der Kulturgeschichte (Denkmal).

    Ihre Mitteilung wird von der zuständigen Behörde zwecks Prüfung bearbeitet. 

    Hinweise für Heiligenhaus: Inhalte der zuständigen Stelle

    In der Denkmalliste sind alle Bau- und Bodendenkmäler des Stadtgebietes erfasst. Wenn ein Objekt die Kriterien gemäß § 2 Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) erfüllt, kommt es grundsätzlich mit der Eintragung in die Denkmalliste zur denkmalrechtlichen Unterschutzstellung. Bodendenkmäler und Denkmalbereiche werden nachrichtlich in die Denkmalliste eingetragen. Die Eintragung, Änderung oder Löschung erfolgt von Amts wegen, auf Antrag des Denkmalpflegeamtes, des Eigentümers beziehungsweise der Eigentümerin oder anderen Personen. Dafür hört die Untere Denkmalbehörde das zuständige Denkmalpflegeamt des Landschaftsverbandes an bzw. im Falle von Bodendenkmälern wird das Benehmen mit dem zuständigen Denkmalpflegeamt des Landschaftsverbandes hergestellt. Die Heiligenhauser Denkmalliste enthält aktuell 66 Denkmäler. Diese unterteilen sich in 61 Baudenkmäler und 5 Bodendenkmäler (Stand: August 2022).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    II.2 Bauaufsicht

    Beschreibung

    Sie erreichen die Bauaufsicht telefonisch unter der Telefonnummer 02056/13-333 Montags 9:00 Uhr bis 12:30 UhrDonnerstags 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Es besteht die Möglichkeit eine Nachricht auf der Voicemail zu hinterlassen. Zudem erreichen Sie die Bauaufsicht unter der Mailadresse: bauaufsicht@heiligenhaus.de Bauberatungen und Akteneinsichten in Hausakten finden nur nach vorheriger Online Terminvergabe statt. Informationen zum Baugenehmigungsverfahren finden Sie im Bauportal NRW. Die amtlich bekannt gemachten Vordrucke für die Baugenehmigungsverfahren finden Sie in der Dienstleistung "Bauvorbescheid und Baugenehmigung". Den Erhebungsbogen für die Baustatistik erhalten Sie hier.

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 157

    42579 Heiligenhaus

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02056 13-333

    E-Mail: bauaufsicht@heiligenhaus.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • formfreier Antrag

    Formulare

    • Wenden Sie sich an Ihre zuständige Denkmalbehörde.

    Voraussetzungen

    • formfreier Antrag

    Hinweise für Heiligenhaus: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Voraussetzungen für eine Eintragung sind gegeben, wenn an der Erhaltung und Nutzung einer Sache ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und für die Erhaltung und Nutzung künstlerische, wissenschaftliche, volkskundliche oder städtebauliche Gründe vorliegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 6 Denkmalschutzgesetz NRW

    Hinweise für Heiligenhaus: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 2 DSchG NRW - Begriffsbestimmungen§ 23 DSchG NRW - Denkmalliste

    Verfahrensablauf

    Sie müssen der Denkmalschutzbehörde den Eigentümerwechsel eines unbeweglichen archäologischen Kulturdenkmals mitteilen. 

    Ihre Mitteilung wird von der zuständigen Behörde zwecks Prüfung bearbeitet. 

    Fristen

    Anzeige des Eigentumswechsels innerhalb von einem Monat nach Veräußerung.

    Bearbeitungsdauer

    Abhängig von der oberen Denkmalschutzbehörde.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Eigentümerwechsel, Denkmalverzeichnis, Mitteilung, archälogisches Kulturdenkmal

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de