Denkmalrechtliche Genehmigung - Privatsuche Metalldetektor (ohne Sachkundenachweis) Genehmigung

    Die Denkmalrechtliche Genehmigung für die Privatsuche mit Mess- und Suchgeräten (insbesondere Metalldetektor) ohne Sachkundenachweis beantragen

    Genehmigung für Sondengänger, die nach Bodendenkmälern/historischen metallischen Gegenständen wie beispielsweise Münzen suchen.

    Beschreibung

    Zum Auffinden von historischen metallischen Gegenständen benötigen Sie als Sondengänger eine Genehmigung. Diesbezüglich müssen Sie einen Antrag stellen. Bitte wenden Sie sich an die obere Denkmalschutzbehörde oder das zuständige Amt für Bodendenkmalpflege. 

    Hinweise für Städteregion Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wer Mess- und Suchgeräte, die geeignet sind, Bodendenkmäler aufzufinden (z. B. Metalldetektoren oder Magnetangeln), auf Grundstücken oder in Gewässern verwenden möchte, benötigt hierfür eine Nachforschungserlaubnis der Oberen Denkmalbehörde. Nach einem persönlichen Beratungsgespräch beim LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland kann hierfür bei der Oberen Denkmalbehörde ein Antrag eingereicht werden. Die Kontaktdaten der zuständigen Außenstelle des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege in Nideggen können unter folgendem Link abgerufen werden: Ansprechpersonen im LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland - LVR-Amt für Bodendenkmalpflege

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Bauaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Zollernstraße 10

    52070 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 241 5198-6301

    Fax: +49 241 5198-80630

    E-Mail: bauordnungsamt@staedteregion-aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Antrag Karte des beantragten Suchgebiets

    Hinweise für Städteregion Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Antrag in Textform Lageplan

    Formulare

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige obere Denkmalbehörde. 

    Voraussetzungen

    Zum Auffinden von historischen metallischen Gegenständen benötigen Sie als Sondengänger eine Genehmigung. Diesbezüglich müssen Sie einen Antrag stellen. Bitte wenden Sie sich an die obere Denkmalschutzbehörde oder das zuständige Amt für Bodendenkmalpflege

    Rechtsgrundlage(n)

    § 15 Abs. 1 Nr. 1 DenkmalschutzG NRW

    Verfahrensablauf

    Nach Ihrer Antragstellung erfolgt die Prüfung durch das zuständige Denkmalamt. Die Bescheinigung führen Sie als Sondergänger mit.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige obere Denkmalbehörde.

    Kosten

    EUR 75

    Weitere Informationen

    https://bodendenkmalpflege.lvr.de/de/bodendenkmal/private_suche/sondengaengerei_und_archaeologie.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 14.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Genehmigung für Sondengänger, Magnetangel, Metalldetektor

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de