Denkmalrechtliche Genehmigung - Privatsuche Metalldetektor (ohne Sachkundenachweis) Genehmigung

    Die Denkmalrechtliche Genehmigung für die Privatsuche mit Mess- und Suchgeräten (insbesondere Metalldetektor) ohne Sachkundenachweis beantragen

    Genehmigung für Sondengänger, die nach Bodendenkmälern/historischen metallischen Gegenständen wie beispielsweise Münzen suchen.

    Beschreibung

    Zum Auffinden von historischen metallischen Gegenständen benötigen Sie als Sondengänger eine Genehmigung. Diesbezüglich müssen Sie einen Antrag stellen. Bitte wenden Sie sich an die obere Denkmalschutzbehörde oder das zuständige Amt für Bodendenkmalpflege. 

    Hinweise für Heiligenhaus: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bauliche Maßnahmen an einem eingetragenen Denkmal oder einem Gebäude im Denkmalbereich unterliegen grundsätzlich einer Erlaubnispflicht. Dazu zählen Maßnahmen, wie Beseitigung, Veränderungen oder Änderungen der bisherigen Nutzung von Baudenkmälern. Ebenfalls besteht eine Erlaubnispflicht für Anlagen, die in der engeren Umgebung eines Baudenkmals errichtet oder verändert werden sollen. Lediglich Instandsetzungsarbeiten bedürfen keiner Genehmigung, wenn sie sich nur auf Teile des Denkmals auswirken, die für seinen Denkmalwert ohne Bedeutung sind.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    II.2 Bauaufsicht

    Beschreibung

    Sie erreichen die Bauaufsicht telefonisch unter der Telefonnummer 02056/13-333 Montags 9:00 Uhr bis 12:30 UhrDonnerstags 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Es besteht die Möglichkeit eine Nachricht auf der Voicemail zu hinterlassen. Zudem erreichen Sie die Bauaufsicht unter der Mailadresse: bauaufsicht@heiligenhaus.de Bauberatungen und Akteneinsichten in Hausakten finden nur nach vorheriger Online Terminvergabe statt. Informationen zum Baugenehmigungsverfahren finden Sie im Bauportal NRW. Die amtlich bekannt gemachten Vordrucke für die Baugenehmigungsverfahren finden Sie in der Dienstleistung "Bauvorbescheid und Baugenehmigung". Den Erhebungsbogen für die Baustatistik erhalten Sie hier.

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 157

    42579 Heiligenhaus

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02056 13-333

    E-Mail: bauaufsicht@heiligenhaus.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Antrag Karte des beantragten Suchgebiets

    Hinweise für Heiligenhaus: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis ist schriftlich mit den zur Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen bei der untere Denkmalbehörde einzureichen. Hierzu gehören in der Regel: Baubeschreibung Fotodokumentation Baupläne (Bestand + Planung) Materialangaben, Produktdaten Angebote von Handwerkern Auflistung der Eigenleistungen Weitere Unterlagen im Einzelfall

    Formulare

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige obere Denkmalbehörde. 

    Voraussetzungen

    Zum Auffinden von historischen metallischen Gegenständen benötigen Sie als Sondengänger eine Genehmigung. Diesbezüglich müssen Sie einen Antrag stellen. Bitte wenden Sie sich an die obere Denkmalschutzbehörde oder das zuständige Amt für Bodendenkmalpflege

    Rechtsgrundlage(n)

    § 15 Abs. 1 Nr. 1 DenkmalschutzG NRW

    Hinweise für Heiligenhaus: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 9 DSchG NRW - Erlaubnispflichten bei Baudenkmälern § 15 DSchG NRW - Erlaubnispflichten bei Bodendenkmälern § 24 DSchG NRW - Verfahren

    Verfahrensablauf

    Nach Ihrer Antragstellung erfolgt die Prüfung durch das zuständige Denkmalamt. Die Bescheinigung führen Sie als Sondergänger mit.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige obere Denkmalbehörde.

    Hinweise für Heiligenhaus: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Umfang der Maßnahme. Die Erlaubnis wird im Rahmen der gesetzlichen Anhörung mit dem LVR - Amt für Baudenkmalpflege im Rheinland erteilt. Bei Bodendenkmälern wird die Erlaubnis im gesetzlichen Benehmen mit dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland erteilt. Für die Anhörung bzw. Benehmensherstellung mit dem LVR gilt gemäß § 24 Abs. 2 und 4 DSchG eine Frist von 2 Monaten.

    Kosten

    EUR 75

    Weitere Informationen

    https://bodendenkmalpflege.lvr.de/de/bodendenkmal/private_suche/sondengaengerei_und_archaeologie.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 14.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Genehmigung für Sondengänger, Magnetangel, Metalldetektor

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de