Sachkundenachweis für Mess- und Suchgeräte Anerkennung

    Sachkundenachweis für Mess- und Suchgeräte Anerkennung

    Der Einsatz von Metalldetektoren und anderen Suchgeräten oder von Verfahren für archäologische Forschungsarbeiten ist von einer vorherigen Sondergenehmigung abhängig

    Beschreibung

    Das Verwenden von Mess- und Suchgeräten, die geeignet sind, Bodendenkmäler aufzufinden, ohne dazu nach anderen Rechtsvorschriften befugt zu sein, bedürfen der Erlaubnis der Oberen Denkmalbehörde. Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn die antragstellende Person die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt. Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt eine Person insbesondere dann nicht, wenn sie wiederholt oder schwerwiegend gegen Vorschriften dieses Gesetzes verstoßen hat.

    Zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an die obere Denkmalschutzbehörde oder das zuständige Amt für Bodendenkmalpflege.

    Ansprechpartner

    Für Nordrhein-Westfalen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Antrag mit den erforderlichen Nachweisen bei der zuständigen Denkmalbehörde einreichen
    • Prüfung durch die zuständigen Denkmalbehörde

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 01.09.2023

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Magnetangel, Metalldetektor, Sondengänger, Denkmal

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de