Denkmalauskunft Ausstellung Bodendenkmal
Beschreibung
Wenn Sie eine Denkmalauskunft erhalten möchten, müssen Sie diese bei der zuständigen Unteren Denkmalbehörde beantragen. Für Bodendenkmale können alle antragstellenden Personen eine Auskunft erhalten.
Online-Dienste
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
Ansprechpartner
Für Nordrhein-Westfalen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
keine
Formulare
keine
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
- Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW)
Verfahrensablauf
- die Denkmalliste kann online runtergeladen werden oder
- bei der jeweiligen Stadt zu erfragen
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.01.2024
Stichwörter
Denkmal, Kulturdenkmal, Bodendenkmal, Denkmalschutz