Eine Erlaubnis ist zu erteilen, wenn die beabsichtigte Grabung oder Bergung Bodendenkmäler oder die Erhaltung von Quellen für die Forschung nicht gefährdet. Die Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis ist nur dann erfüllt, wenn alle mit einem archäologischen Fundplatz bzw. Fundgegenstand verbundenen Informationen den zuständigen Behörden zur Verfugung gestellt werden, sodass eine wissenschaftliche Auswertung möglich bleibt. Diese Informationen dienen der Umsetzung des Denkmalschutzgesetzes NRW durch die Denkmalbehörden. Nur so kann der gesetzliche Auftrag im Interesse der Allgemeinheit erfüllt werden.
Hinweise für Preußisch Oldendorf: Inhalte der zuständigen Stelle
Nach § 1 des Nordrhein-Westfälischen Denkmalschutzgesetzes (DSchG NRW) ist es Aufgabe von Denkmalschutz und Denkmalpflege, die Denkmäler zu schützen und zu pflegen, wissenschaftlich zu erforschen und das Wissen über Denkmäler zu verbreiten. Dabei ist auf eine sinnvolle Nutzung hinzuwirken. Der Denkmalschutz und die Denkmalpflege obliegen dem Land Nordrhein-Westfalen, den Denkmalfachämtern sowie den Gemeinden und den Gemeindeverbänden. Dabei wirken sie mit der Eigentümerin oder dem Eigentümer sowie den sonstigen Nutzungsberechtigten zusammen. Über den Denkmalwert eines Objektes entscheidet die Untere Denkmalbehörde nach Anhörung des LWL - Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen, welches die Stadt Preußisch Oldendorf fachlich unterstützt. Das gleiche gilt für die denkmalrechtliche Erlaubnis, die erforderlich ist, wenn ein Baudenkmal oder ein Teil eines Baudenkmals beseitigt, verändert, an einen anderen Ort verbracht oder dessen Nutzung geändert werden soll. Die Untere Denkmalbehörde erteilt Auskünfte zu Denkmalförderungen für Einzelprojekte aus Landesmitteln. Förderanträge hierfür sind an die Bezirksregierung Detmold zu stellen.Die Stadt Preußisch Oldendorf verfügt außerdem über ein eigenes, jährlich neu aufgelegtes Denkmalförderprogramm in Form von Pauschalmitteln für kleinere denkmalpflegerische Maßnahmen Dritter, die anteilig vom Land Nordrhein-Westfalen gefördert werden. In der Stadt Preußisch Oldendorf gibt es derzeit 83 in die Denkmalliste eingetragene Baudenkmäler. Weitere Objekte sind im Rahmen einer Schnellinventarisation als "denkmalwerte Objekte" eingestuft worden, die im Einzelfall noch zu prüfen sind. Des Weiteren existieren in der Stadt Preußisch Oldendorf 9 Bodendenkmäler und 2 bewegliche Denkmäler.
Nach § 1 des Nordrhein-Westfälischen Denkmalschutzgesetzes (DSchG NRW) ist es Aufgabe von Denkmalschutz und Denkmalpflege, die Denkmäler zu schützen und zu pflegen, wissenschaftlich zu erforschen und das Wissen über Denkmäler zu verbreiten. Dabei ist auf eine sinnvolle Nutzung hinzuwirken. Der Denkmalschutz und die Denkmalpflege obliegen dem Land Nordrhein-Westfalen, den Denkmalfachämtern sowie den Gemeinden und den Gemeindeverbänden. Dabei wirken sie mit der Eigentümerin oder dem Eigentümer sowie den sonstigen Nutzungsberechtigten zusammen. Über den Denkmalwert eines Objektes entscheidet die Untere Denkmalbehörde nach Anhörung des LWL - Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen, welches die Stadt Preußisch Oldendorf fachlich unterstützt. Das gleiche gilt für die denkmalrechtliche Erlaubnis, die erforderlich ist, wenn ein Baudenkmal oder ein Teil eines Baudenkmals beseitigt, verändert, an einen anderen Ort verbracht oder dessen Nutzung geändert werden soll. Die Untere Denkmalbehörde erteilt Auskünfte zu Denkmalförderungen für Einzelprojekte aus Landesmitteln. Förderanträge hierfür sind an die Bezirksregierung Detmold zu stellen.Die Stadt Preußisch Oldendorf verfügt außerdem über ein eigenes, jährlich neu aufgelegtes Denkmalförderprogramm in Form von Pauschalmitteln für kleinere denkmalpflegerische Maßnahmen Dritter, die anteilig vom Land Nordrhein-Westfalen gefördert werden. In der Stadt Preußisch Oldendorf gibt es derzeit 83 in die Denkmalliste eingetragene Baudenkmäler. Weitere Objekte sind im Rahmen einer Schnellinventarisation als "denkmalwerte Objekte" eingestuft worden, die im Einzelfall noch zu prüfen sind. Des Weiteren existieren in der Stadt Preußisch Oldendorf 9 Bodendenkmäler und 2 bewegliche Denkmäler.
Nach § 1 des Nordrhein-Westfälischen Denkmalschutzgesetzes (DSchG NRW) ist es Aufgabe von Denkmalschutz und Denkmalpflege, die Denkmäler zu schützen und zu pflegen, wissenschaftlich zu erforschen und das Wissen über Denkmäler zu verbreiten. Dabei ist auf eine sinnvolle Nutzung hinzuwirken. Der Denkmalschutz und die Denkmalpflege obliegen dem Land Nordrhein-Westfalen, den Denkmalfachämtern sowie den Gemeinden und den Gemeindeverbänden. Dabei wirken sie mit der Eigentümerin oder dem Eigentümer sowie den sonstigen Nutzungsberechtigten zusammen. Über den Denkmalwert eines Objektes entscheidet die Untere Denkmalbehörde nach Anhörung des LWL - Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen, welches die Stadt Preußisch Oldendorf fachlich unterstützt. Das gleiche gilt für die denkmalrechtliche Erlaubnis, die erforderlich ist, wenn ein Baudenkmal oder ein Teil eines Baudenkmals beseitigt, verändert, an einen anderen Ort verbracht oder dessen Nutzung geändert werden soll. Die Untere Denkmalbehörde erteilt Auskünfte zu Denkmalförderungen für Einzelprojekte aus Landesmitteln. Förderanträge hierfür sind an die Bezirksregierung Detmold zu stellen.Die Stadt Preußisch Oldendorf verfügt außerdem über ein eigenes, jährlich neu aufgelegtes Denkmalförderprogramm in Form von Pauschalmitteln für kleinere denkmalpflegerische Maßnahmen Dritter, die anteilig vom Land Nordrhein-Westfalen gefördert werden. In der Stadt Preußisch Oldendorf gibt es derzeit 83 in die Denkmalliste eingetragene Baudenkmäler. Weitere Objekte sind im Rahmen einer Schnellinventarisation als "denkmalwerte Objekte" eingestuft worden, die im Einzelfall noch zu prüfen sind. Des Weiteren existieren in der Stadt Preußisch Oldendorf 9 Bodendenkmäler und 2 bewegliche Denkmäler.
Nach § 1 des Nordrhein-Westfälischen Denkmalschutzgesetzes (DSchG NRW) ist es Aufgabe von Denkmalschutz und Denkmalpflege, die Denkmäler zu schützen und zu pflegen, wissenschaftlich zu erforschen und das Wissen über Denkmäler zu verbreiten. Dabei ist auf eine sinnvolle Nutzung hinzuwirken. Der Denkmalschutz und die Denkmalpflege obliegen dem Land Nordrhein-Westfalen, den Denkmalfachämtern sowie den Gemeinden und den Gemeindeverbänden. Dabei wirken sie mit der Eigentümerin oder dem Eigentümer sowie den sonstigen Nutzungsberechtigten zusammen. Über den Denkmalwert eines Objektes entscheidet die Untere Denkmalbehörde nach Anhörung des LWL - Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen, welches die Stadt Preußisch Oldendorf fachlich unterstützt. Das gleiche gilt für die denkmalrechtliche Erlaubnis, die erforderlich ist, wenn ein Baudenkmal oder ein Teil eines Baudenkmals beseitigt, verändert, an einen anderen Ort verbracht oder dessen Nutzung geändert werden soll. Die Untere Denkmalbehörde erteilt Auskünfte zu Denkmalförderungen für Einzelprojekte aus Landesmitteln. Förderanträge hierfür sind an die Bezirksregierung Detmold zu stellen.Die Stadt Preußisch Oldendorf verfügt außerdem über ein eigenes, jährlich neu aufgelegtes Denkmalförderprogramm in Form von Pauschalmitteln für kleinere denkmalpflegerische Maßnahmen Dritter, die anteilig vom Land Nordrhein-Westfalen gefördert werden. In der Stadt Preußisch Oldendorf gibt es derzeit 83 in die Denkmalliste eingetragene Baudenkmäler. Weitere Objekte sind im Rahmen einer Schnellinventarisation als "denkmalwerte Objekte" eingestuft worden, die im Einzelfall noch zu prüfen sind. Des Weiteren existieren in der Stadt Preußisch Oldendorf 9 Bodendenkmäler und 2 bewegliche Denkmäler.
Nach § 1 des Nordrhein-Westfälischen Denkmalschutzgesetzes (DSchG NRW) ist es Aufgabe von Denkmalschutz und Denkmalpflege, die Denkmäler zu schützen und zu pflegen, wissenschaftlich zu erforschen und das Wissen über Denkmäler zu verbreiten. Dabei ist auf eine sinnvolle Nutzung hinzuwirken. Der Denkmalschutz und die Denkmalpflege obliegen dem Land Nordrhein-Westfalen, den Denkmalfachämtern sowie den Gemeinden und den Gemeindeverbänden. Dabei wirken sie mit der Eigentümerin oder dem Eigentümer sowie den sonstigen Nutzungsberechtigten zusammen. Über den Denkmalwert eines Objektes entscheidet die Untere Denkmalbehörde nach Anhörung des LWL - Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen, welches die Stadt Preußisch Oldendorf fachlich unterstützt. Das gleiche gilt für die denkmalrechtliche Erlaubnis, die erforderlich ist, wenn ein Baudenkmal oder ein Teil eines Baudenkmals beseitigt, verändert, an einen anderen Ort verbracht oder dessen Nutzung geändert werden soll. Die Untere Denkmalbehörde erteilt Auskünfte zu Denkmalförderungen für Einzelprojekte aus Landesmitteln. Förderanträge hierfür sind an die Bezirksregierung Detmold zu stellen.Die Stadt Preußisch Oldendorf verfügt außerdem über ein eigenes, jährlich neu aufgelegtes Denkmalförderprogramm in Form von Pauschalmitteln für kleinere denkmalpflegerische Maßnahmen Dritter, die anteilig vom Land Nordrhein-Westfalen gefördert werden. In der Stadt Preußisch Oldendorf gibt es derzeit 83 in die Denkmalliste eingetragene Baudenkmäler. Weitere Objekte sind im Rahmen einer Schnellinventarisation als "denkmalwerte Objekte" eingestuft worden, die im Einzelfall noch zu prüfen sind. Des Weiteren existieren in der Stadt Preußisch Oldendorf 9 Bodendenkmäler und 2 bewegliche Denkmäler.
Nach § 1 des Nordrhein-Westfälischen Denkmalschutzgesetzes (DSchG NRW) ist es Aufgabe von Denkmalschutz und Denkmalpflege, die Denkmäler zu schützen und zu pflegen, wissenschaftlich zu erforschen und das Wissen über Denkmäler zu verbreiten. Dabei ist auf eine sinnvolle Nutzung hinzuwirken. Der Denkmalschutz und die Denkmalpflege obliegen dem Land Nordrhein-Westfalen, den Denkmalfachämtern sowie den Gemeinden und den Gemeindeverbänden. Dabei wirken sie mit der Eigentümerin oder dem Eigentümer sowie den sonstigen Nutzungsberechtigten zusammen. Über den Denkmalwert eines Objektes entscheidet die Untere Denkmalbehörde nach Anhörung des LWL - Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen, welches die Stadt Preußisch Oldendorf fachlich unterstützt. Das gleiche gilt für die denkmalrechtliche Erlaubnis, die erforderlich ist, wenn ein Baudenkmal oder ein Teil eines Baudenkmals beseitigt, verändert, an einen anderen Ort verbracht oder dessen Nutzung geändert werden soll. Die Untere Denkmalbehörde erteilt Auskünfte zu Denkmalförderungen für Einzelprojekte aus Landesmitteln. Förderanträge hierfür sind an die Bezirksregierung Detmold zu stellen.Die Stadt Preußisch Oldendorf verfügt außerdem über ein eigenes, jährlich neu aufgelegtes Denkmalförderprogramm in Form von Pauschalmitteln für kleinere denkmalpflegerische Maßnahmen Dritter, die anteilig vom Land Nordrhein-Westfalen gefördert werden. In der Stadt Preußisch Oldendorf gibt es derzeit 83 in die Denkmalliste eingetragene Baudenkmäler. Weitere Objekte sind im Rahmen einer Schnellinventarisation als "denkmalwerte Objekte" eingestuft worden, die im Einzelfall noch zu prüfen sind. Des Weiteren existieren in der Stadt Preußisch Oldendorf 9 Bodendenkmäler und 2 bewegliche Denkmäler.