Angaben zum Denkmal Aufnahme

    Denkmalverzeichnis Aufnahme

    Denkmalerfassung und damit die Feststellung der Denkmaleigenschaft bildet die unverzichtbare Grundlage für die Arbeit und die Bewahrung eines Kulturdenkmals.

    Beschreibung

    Aufgabe der zuständigen Denkmalbehörde ist es, die Denkmäler zu erfassen, zu beschreiben, zu erforschen und ihren Denkmalwert zu begründen. Zu berücksichtigen sind dabei die künstlerische, architektonische und geschichtliche Bedeutung ebenso wie die topographischen, städtebaulichen oder stadtbaugeschichtlichen Zusammenhänge. 

    Hinweise für Kamen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Beschreibung der Aufgaben Als Untere Denkmalbehörde ist die Stadt für ihr Gebiet für die Umsetzung des Denkmalschutzgesetztes NRW zuständig und Entscheidungsträger nach gesetzlicher Maßgabe. Ausstellung von Steuerbescheingungen Erteilung von denkmalrechtlichen Erlaubnissen Unterschutzstellungsverfahren Bauberatung Ordnungswidrigkeiten und Ordnungsverfügungen im Rahmen des Denkmalrechts Führung der Denkmalliste

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    60.2 Planung, Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    59174 Kamen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Adressdaten des Objektes
    • Aktuelle aussagekräftige Fotos vom Objekt
    • Lageplan mit farbiger Kartierung des Objektes

    Hinweise für Kamen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Entsprechend der jeweiligen Art der Maßnahme eine detaillierte, spezifische Beschreibung des Vorhabens.

    Voraussetzungen

    • formloser Antrag in Textform

    Rechtsgrundlage(n)

    • Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW)
    • Verwaltungsvorschrift Denkmalschutzgesetz (VV zum DSchG)

    Hinweise für Kamen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Informationsbogen DSGVO Denkmalschutz Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NRW) Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (VwVfG NRW) Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)

    Verfahrensablauf

    • Anregungen und Anträge auf Eintragung eines Denkmals sind mit den zur Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Denkmalbehörde einzureichen
    • Anhörung des zuständigen Landschaftsverbandes
    • die Unteren und Oberen Denkmalbehörden treffen ihre Entscheidungen

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    2-6 Monate

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 01.09.2023

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Gartendenkmal, Denkmalliste, Baudenkmal, Denkmal, Denkmalverzeichnis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de