Angaben zum Denkmal Aufnahme
Denkmalverzeichnis Aufnahme
Denkmalerfassung und damit die Feststellung der Denkmaleigenschaft bildet die unverzichtbare Grundlage für die Arbeit und die Bewahrung eines Kulturdenkmals.
Beschreibung
Aufgabe der zuständigen Denkmalbehörde ist es, die Denkmäler zu erfassen, zu beschreiben, zu erforschen und ihren Denkmalwert zu begründen. Zu berücksichtigen sind dabei die künstlerische, architektonische und geschichtliche Bedeutung ebenso wie die topographischen, städtebaulichen oder stadtbaugeschichtlichen Zusammenhänge.
Hinweise für Kamen: Inhalte der zuständigen Stelle
Beschreibung der Aufgaben Als Untere Denkmalbehörde ist die Stadt für ihr Gebiet für die Umsetzung des Denkmalschutzgesetztes NRW zuständig und Entscheidungsträger nach gesetzlicher Maßgabe. Ausstellung von Steuerbescheingungen Erteilung von denkmalrechtlichen Erlaubnissen Unterschutzstellungsverfahren Bauberatung Ordnungswidrigkeiten und Ordnungsverfügungen im Rahmen des Denkmalrechts Führung der Denkmalliste
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Adressdaten des Objektes
- Aktuelle aussagekräftige Fotos vom Objekt
- Lageplan mit farbiger Kartierung des Objektes
Hinweise für Kamen: Inhalte der zuständigen Stelle
Entsprechend der jeweiligen Art der Maßnahme eine detaillierte, spezifische Beschreibung des Vorhabens.
Voraussetzungen
- formloser Antrag in Textform
Rechtsgrundlage(n)
- Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW)
- Verwaltungsvorschrift Denkmalschutzgesetz (VV zum DSchG)
- § 23 und § 24 Denkmalliste DSchG NRW
- Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen
Hinweise für Kamen: Inhalte der zuständigen Stelle
Informationsbogen DSGVO Denkmalschutz Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NRW) Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (VwVfG NRW) Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
Verfahrensablauf
- Anregungen und Anträge auf Eintragung eines Denkmals sind mit den zur Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Denkmalbehörde einzureichen
- Anhörung des zuständigen Landschaftsverbandes
- die Unteren und Oberen Denkmalbehörden treffen ihre Entscheidungen
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
2-6 Monate
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 01.09.2023
Stichwörter
Gartendenkmal, Denkmalliste, Baudenkmal, Denkmal, Denkmalverzeichnis