Angaben zum Denkmal Aufnahme
Denkmalverzeichnis Aufnahme
Denkmalerfassung und damit die Feststellung der Denkmaleigenschaft bildet die unverzichtbare Grundlage für die Arbeit und die Bewahrung eines Kulturdenkmals.
Beschreibung
Aufgabe der zuständigen Denkmalbehörde ist es, die Denkmäler zu erfassen, zu beschreiben, zu erforschen und ihren Denkmalwert zu begründen. Zu berücksichtigen sind dabei die künstlerische, architektonische und geschichtliche Bedeutung ebenso wie die topographischen, städtebaulichen oder stadtbaugeschichtlichen Zusammenhänge.
Hinweise für Welver: Angaben zum Denkmal Aufnahme
Nach Inkrafttreten des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz) vom 01.07.1980 waren bzw. sind auch weiterhin Denkmäler in Denkmallisten einzutragen. Die Denkmallisten werden von den Gemeinden, als untere Denkmalbehörden geführt. Die Eintragung erfolgt im Benehmen mit dem Landschaftsverband Westfalen- Lippe von Amtswegen oder auf Antrag des Eigentümers oder des Landschaftsverbandes. Die Denkmalliste steht hinsichtlich der Eintragung von Baudenkmälern und ortsfesten Bodendenkmälern jedermann zur Einsicht offen. Dies gilt nicht für bewegliche Denkmäler. Denkmäler sind zu schützen, zu pflegen und sinnvoll zu nutzen und wissenschaftlich zu erforschen. Die Pflege der Denkmäler umfasst weitgehend die Tätigkeiten am Objekt, ihre historische Substanz und ihr überliefertes Erscheinungsbild der Nachwelt zu erhalten. Hierzu gehört vor allem die in der Verantwortung des Eigentümers und Nutzungsberechtigten liegende Verpflichtung, das Denkmal instand zu halten. Die Aufgabe, Denkmäler wissenschaftlich zu erforschen, richtet sich ebenfalls an Eigentümer, Nutzungsberechtigte und öffentliche Aufgabenträger. Während die Erstgenannten in erster Linie verpflichtet sind, die wissenschaftliche Forschung am Objekt zu dulden, fällt den öffentlichen Aufgabenträgern die Aufgabe des Forschens zu. Wird ein Denkmal veräußert, so haben der frühere und der neue Eigentümer den Eigentümerwechsel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats, der unteren Denkmalbehörde anzuzeigen. Haben Sie Fragen zu Thema Denkmalschutz, dann können Sie auch gerne unsere E-Mailadresse: denkmalschutz(at)welver.de nutzen.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Adressdaten des Objektes
- Aktuelle aussagekräftige Fotos vom Objekt
- Lageplan mit farbiger Kartierung des Objektes
Voraussetzungen
- formloser Antrag in Textform
Rechtsgrundlage(n)
- Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW)
- Verwaltungsvorschrift Denkmalschutzgesetz (VV zum DSchG)
- § 23 und § 24 Denkmalliste DSchG NRW
- Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen
Hinweise für Welver: Angaben zum Denkmal Aufnahme
Denkmalschutzgesetz
Verfahrensablauf
- Anregungen und Anträge auf Eintragung eines Denkmals sind mit den zur Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Denkmalbehörde einzureichen
- Anhörung des zuständigen Landschaftsverbandes
- die Unteren und Oberen Denkmalbehörden treffen ihre Entscheidungen
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
2-6 Monate
Weitere Informationen
Hinweise für Welver: Angaben zum Denkmal Aufnahme
Antrag nach § 40 DSchGAntrag nach § 9 DSchG
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 01.09.2023
Stichwörter
Gartendenkmal, Denkmalliste, Baudenkmal, Denkmal, Denkmalverzeichnis