Angaben zum Denkmal Aufnahme

    Denkmalverzeichnis Aufnahme

    Denkmalerfassung und damit die Feststellung der Denkmaleigenschaft bildet die unverzichtbare Grundlage für die Arbeit und die Bewahrung eines Kulturdenkmals.

    Beschreibung

    Aufgabe der zuständigen Denkmalbehörde ist es, die Denkmäler zu erfassen, zu beschreiben, zu erforschen und ihren Denkmalwert zu begründen. Zu berücksichtigen sind dabei die künstlerische, architektonische und geschichtliche Bedeutung ebenso wie die topographischen, städtebaulichen oder stadtbaugeschichtlichen Zusammenhänge. 

    Hinweise für Radevormwald: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Untere Denkmalbehörde der Stadt Radevormwald nimmt die Aufgaben des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege im Stadtgebiet wahr. Hierzu zählen insbesondere die Eintragung von Denkmälern in die Denkmalliste sowie die Erteilung von denkmalrechtlichen Erlaubnissen.Die Eintragung eines Denkmals erfolgt von Amts wegen oder auf Antrag des Eigentümers. Die Denkmalliste kann bei der Unteren Denkmalbehörde eingesehen werden.Denkmäler dürfen nicht uneingeschränkt verändert werden. Eine Vielzahl von Maßnahmen ist erlaubnispflichtig. Die Erteilung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis kann formlos beantragt werden. Die erforderlichen Unterlagen können Sie bei der Unteren Denkmalbehörde erfragen. Die denkmalrechtliche Erlaubnis ist gebührenfrei.Denkmäler werden unterteilt in Baudenkmäler, bewegliche Denkmäler und Bodendenkmäler. Zusätzlich verfügt die Stadt Radevormwald über den Denkmalbereich "Historischer Stadtkern Radevormwald".Soweit für steuerliche Vergünstigungen die Vorlage einer Bescheinigung erforderlich ist, wird diese von der Unteren Denkmalbehörde ausgestellt (z. B. Bescheinigung über Aufwendungen zur Erhaltung eines Denkmals).Zuschüsse aus der öffentlichen Hand bei besonders hohen Mehrbelastungen durch eine denkmalgerechte Instandsetzung können im Rahmen des "Denkmalförderprogrammes" des Landes NRW gewährt werden Denkmäler sind getrennt nach Baudenkmälern, ortsfesten Bodendenkmälern und beweglichen Denkmälern in die Denkmalliste einzutragen. Haus Burgstraße 8 Bewegliche Denkmäler sind nur einzutragen, wenn dies wegen ihrer besonderen Bedeutung, die auch in einem historisch begründeten Ortsbezug liegen kann, angebracht erscheint. Mit der Eintragung in die Denkmalliste unterliegen die Denkmäler den Vorschriften des Denkmalschutzgesetzes.Die Denkmalliste wird von der Stadt Radevormwald als Untere Denkmalbehörde geführt. Die Eintragungen erfolgen in Benehmen mit dem Landschaftsverband von Amts wegen oder auf Antrag des Eigentümers oder des Landschaftsverbandes.Über die Eintragung in die Denkmalliste wird ein Bescheid erteilt. Die Eintragungen sind zu löschen, wenn die Eintragungsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen.Die Denkmalliste steht hinsichtlich der Eintragung von Baudenkmälern und ortsfesten Bodendenkmälern allen Bürgerinnen und Bürgern zur Einsicht offen.Hinsichtlich der Eintragungen von beweglichen Denkmälern ist die Einsicht nur dem Eigentümer und den sonst dinglich Berechtigten oder von ihnen besonders Ermächtigten gestattet.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadtplanungs- und Bauaufsichtsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hohenfuhrstr. 13

    42477 Radevormwald

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Adressdaten des Objektes
    • Aktuelle aussagekräftige Fotos vom Objekt
    • Lageplan mit farbiger Kartierung des Objektes

    Voraussetzungen

    • formloser Antrag in Textform

    Rechtsgrundlage(n)

    • Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW)
    • Verwaltungsvorschrift Denkmalschutzgesetz (VV zum DSchG)

    Hinweise für Radevormwald: Inhalte der zuständigen Stelle

    Denkmalbereichssatzung "Historischer Stadtkern Radevormwald" (siehe Downloads)- Plan zur Denkmalbereichssatzung "Historischer Stadtkern Radevormwald" (siehe Downloads)

    Verfahrensablauf

    • Anregungen und Anträge auf Eintragung eines Denkmals sind mit den zur Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Denkmalbehörde einzureichen
    • Anhörung des zuständigen Landschaftsverbandes
    • die Unteren und Oberen Denkmalbehörden treffen ihre Entscheidungen

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    2-6 Monate

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 01.09.2023

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Gartendenkmal, Denkmalliste, Baudenkmal, Denkmal, Denkmalverzeichnis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de