Angaben zum Denkmal Aufnahme

    Denkmalverzeichnis Aufnahme

    Denkmalerfassung und damit die Feststellung der Denkmaleigenschaft bildet die unverzichtbare Grundlage für die Arbeit und die Bewahrung eines Kulturdenkmals.

    Beschreibung

    Aufgabe der zuständigen Denkmalbehörde ist es, die Denkmäler zu erfassen, zu beschreiben, zu erforschen und ihren Denkmalwert zu begründen. Zu berücksichtigen sind dabei die künstlerische, architektonische und geschichtliche Bedeutung ebenso wie die topographischen, städtebaulichen oder stadtbaugeschichtlichen Zusammenhänge. 

    Hinweise für Heiligenhaus: Inhalte der zuständigen Stelle

    Das Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW) ist die zentrale Gesetzesnorm für den Denkmalschutz und die Denkmalpflege. Unter einem Denkmal versteht man gem. § 2 Abs. 1 DSchG NRW Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse liegt dann vor, wenn eine Sache bedeutend ist für die Erdgeschichte, die Geschichte des Menschen, die Kunst- und Kulturgeschichte, Städte und Siedlungen oder die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse an der Erhaltung und Nutzung aufgrund von künstlerischer, wissenschaftlicher, volkskundlicher oder städtebaulicher Bedeutung ein allgemeines Interesse besteht. Der Denkmalschutz beschäftigt sich damit, Denkmale zu identifizieren, Denkmale unter Schutz zu stellen, diese in der Denkmalliste zu katalogisieren sowie für zukünftige Generationen zu sichern. Das Denkmalrecht ist grundsätzlich ab der Unterschutzstellung des Denkmals zu beachten. Aufgabe der Denkmalpflege ist es den Denkmalwert dauerhaft zu bewahren, indem Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten durchgeführt werden, die den Denkmalwert nicht nachteilig verändern und das Denkmal in einem originalgetreuen Zustand erhalten. Untere Denkmalbehörde sind gem. § 21 Abs. 1 Nr. 3 DSchG NRW die Gemeinden. Örtlich zuständig ist diejenige Gemeinde, auf deren Gebiet sich das Denkmal befindet. Aufgabe der Denkmalbehörden ist es nach pflichtgemäßem Ermessen, diejenigen Maßnahmen zu treffen, die erforderlich sind, um Denkmäler zu schützen, zu erhalten und Gefahren von ihnen abzuwehren (§ 21 Abs. 5 DSchG NRW). Das DSchG NRW unterscheidet vier Kategorien von Denkmälern - Baudenkmäler, Denkmalbereiche, Gartendenkmäler und Bodendenkmäler. Die auf dem Gebiet der Gemeinde identifizierten Denkmäler werden von der unteren Denkmalbehörde in einer öffentlich zugänglichen Denkmalliste geführt. Die Heiligenhauser Denkmalliste enthält aktuell 66 Denkmäler. Diese unterteilen sich in 61 Baudenkmäler und 5 Bodendenkmäler (Stand: August 2022).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    II.2 Bauaufsicht

    Beschreibung

    Sie erreichen die Bauaufsicht telefonisch unter der Telefonnummer 02056/13-333 Montags 9:00 Uhr bis 12:30 UhrDonnerstags 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Es besteht die Möglichkeit eine Nachricht auf der Voicemail zu hinterlassen. Zudem erreichen Sie die Bauaufsicht unter der Mailadresse: bauaufsicht@heiligenhaus.de Bauberatungen und Akteneinsichten in Hausakten finden nur nach vorheriger Online Terminvergabe statt. Informationen zum Baugenehmigungsverfahren finden Sie im Bauportal NRW. Die amtlich bekannt gemachten Vordrucke für die Baugenehmigungsverfahren finden Sie in der Dienstleistung "Bauvorbescheid und Baugenehmigung". Den Erhebungsbogen für die Baustatistik erhalten Sie hier.

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 157

    42579 Heiligenhaus

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02056 13-333

    E-Mail: bauaufsicht@heiligenhaus.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Adressdaten des Objektes
    • Aktuelle aussagekräftige Fotos vom Objekt
    • Lageplan mit farbiger Kartierung des Objektes

    Hinweise für Heiligenhaus: Inhalte der zuständigen Stelle

    Folgende Dienstleistungen werden u. a. von der unteren Denkmalbehörde erbracht: Feststellung der Denkmaleigenschaft Unterschutzstellung von Denkmälern, inkl. vorläufigem Schutz Aufhebung der Denkmaleigenschaft Führen einer Denkmalliste Durchführung denkmalschutzrechtlicher Erlaubnis- und Genehmigungsverfahren Stellungnahmen Überprüfung der Einhaltung von öffentlich-rechtlichen Normen zum Denkmalschutz inkl. ordnungsbehördlicher Maßnahmen Beratung hinsichtlich Fördermöglichkeiten für denkmalpflegerische Maßnahmen Ausstellen von Bescheinigungen für steuerliche Zwecke bei denkmalpflegerischen Maßnahmen

    Voraussetzungen

    • formloser Antrag in Textform

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Anregungen und Anträge auf Eintragung eines Denkmals sind mit den zur Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Denkmalbehörde einzureichen
    • Anhörung des zuständigen Landschaftsverbandes
    • die Unteren und Oberen Denkmalbehörden treffen ihre Entscheidungen

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    2-6 Monate

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 01.09.2023

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Gartendenkmal, Denkmalliste, Baudenkmal, Denkmal, Denkmalverzeichnis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de