Angaben zum Denkmal Auskunft
Denkmalverzeichnis Auskunft
Per Mail an die Untere Denkmalbehörde können Sie einen Antrag auf Auskunft aus der Denkmalliste stellen.
Beschreibung
Per Mail an die Untere Denkmalbehörde können Sie einen Antrag auf Auskunft aus der Denkmalliste stellen.
Hinweise für Kamen: Inhalte der zuständigen Stelle
Beschreibung der Aufgaben Als Untere Denkmalbehörde ist die Stadt für ihr Gebiet für die Umsetzung des Denkmalschutzgesetztes NRW zuständig und Entscheidungsträger nach gesetzlicher Maßgabe. Ausstellung von Steuerbescheingungen Erteilung von denkmalrechtlichen Erlaubnissen Unterschutzstellungsverfahren Bauberatung Ordnungswidrigkeiten und Ordnungsverfügungen im Rahmen des Denkmalrechts Führung der Denkmalliste
Online-Dienste
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kamen: Inhalte der zuständigen Stelle
Entsprechend der jeweiligen Art der Maßnahme eine detaillierte, spezifische Beschreibung des Vorhabens.
Voraussetzungen
Formlos
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Kamen: Inhalte der zuständigen Stelle
Informationsbogen DSGVO Denkmalschutz Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NRW) Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (VwVfG NRW) Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
Verfahrensablauf
Formlos per Mail
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.10.2022
Stichwörter
Denkmalliste, Einsichtnahme in das Denkmalverzeichnis, Auskunft aus der Denkmalliste, Einsichtnahme in das Denkmalverzeichnis, Ist mein Haus ein Denkmal?