Angaben zum Denkmal Auskunft

    Denkmalverzeichnis Auskunft

    Per Mail an die Untere Denkmalbehörde können Sie einen Antrag auf Auskunft aus der Denkmalliste stellen.

    Beschreibung

    Per Mail an die Untere Denkmalbehörde können Sie einen Antrag auf Auskunft aus der Denkmalliste stellen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich 2 -Stadtentwicklung

    Adresse

    Hausanschrift

    Domäne 3

    32816 Schieder-Schwalenberg

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Formlos

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DschG NRW)

    Verfahrensablauf

    Formlos per Mail

    Kosten

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Denkmalliste, Einsichtnahme in das Denkmalverzeichnis, Auskunft aus der Denkmalliste, Einsichtnahme in das Denkmalverzeichnis, Ist mein Haus ein Denkmal?

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English