Anzeige einer Geburt Entgegennahme

    Geburt anzeigen

    Beschreibung

    Die Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden.

    Kommt Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, zur Welt, wird die Geburtsanzeige durch diese Einrichtung übernommen. In diesem Fall sollten Sie sich in der Entbindungseinrichtung rechtzeitig erkundigen, welche Unterlagen und Dokumente Sie zum Entbindungstermin mitbringen müssen. .

    Erfolgt die Geburt nicht in einem Krankenhaus oder einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird (Hausgeburt), muss die Geburt von einem sorgeberechtigten Elternteil persönlich beim Standesamt innerhalb einer Woche angezeigt werden. Sind die Eltern an der Anzeige gehindert, ist die Geburt von einer anderen Person, die bei der Geburt dabei war, anzuzeigen.

    Hinweise für Kevelaer: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt KevelaerZuständig für die Beurkundung einer Geburt ist das Standesamt, in dessen Bezirk das Kind geboren wurde.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Das Standesamt, das für den Geburtsort des Kindes zuständig ist.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Beschreibung

    Zur Abteilung "Bürgerbüro" gehört auch das Standesamt. Doch auch wenn die Bereiche Bürgerbüro und Standesamt zu einer Abteilung gehören, werden in den Bereichen ganz unterschiedliche Anliegen bearbeitet. Es ist daher zwingend notwendig, neben den unterschiedlichen Öffnungszeiten, auch für den jeweils richtigen Bereich einen entsprechenden Termin zu vereinbaren.Aufgrund der oftmals komplexen Anliegen im Standesamt sind daher, im Gegensatz zum Bürgerbüro, Terminvereinbarungen nur telefonisch möglich. Eine Terminbuchung über das Terminonlinebuchungsportal (wie beim Bürgerbüro) ist nicht möglich.Nähere Informationen zum Standesamt und eine Übersicht über die Aufgaben und Zuständigkeiten finden Sie hier.

    Adresse

    Hausanschrift

    Peter-Plümpe-Platz 12

    47623 Kevelaer

    Öffnungszeiten

    Kontakt

    Fax: standesamt@kevelaer.de

    E-Mail: 02832 122-825

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Sie benötigen folgende Unterlagen:

    • bei miteinander verheirateten Eltern

      • Geburtsurkunden der Eltern

      • Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister

    • bei nicht miteinander verheirateten Eltern

      • Geburtsurkunde der Mutter

      • falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:

        • Erklärung über die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmungserklärung der Mutter

        • Geburtsurkunde des Vaters

        • ggf. die Sorgeerklärung

    • Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern

    • eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt anwesend waren

    Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe inzwischen geschieden oder der Ehemann verstorben ist.

    Hinweise für Kevelaer: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt KevelaerWird das Kind zu Hause geboren, wird zur Beurkundung der Geburt eine Bescheinigung der Hebamme benötigt.Wenn die Eltern miteinander verheiratet sind:Eheschließung der Eltern in Deutschland vor dem 01.01.2009: Stammbuch mit der HeiratsurkundeEheschließung der Eltern in Deutschland nach dem 01.01.2009: Stammbuch mit der Eheurkunde und Geburtsurkunden beider ElternteileEheschließung der Eltern im Ausland: Heiratsurkunde mit Übersetzung oder internationale HeiratsurkundePersonalausweis; bei ausländischer Beteiligung Reisepass oder IdentitätskarteWenn die Mutter ledig ist:Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus ihrem GeburtenregisterPersonalausweis; bei ausländischer Beteiligung Reisepass oder IdentitätskarteWenn die Mutter geschieden ist:Eheurkunde mit Scheidungsvermerk oderEheurkunde mit rechtskräftigem ScheidungsbeschlussPersonalausweis; bei ausländischer Beteiligung Reisepass oder IdentitätskarteWenn die Mutter verwitwet ist:Eheurkunde mit Vermerk über den Tod des Ehegatten oderEheurkunde und Sterbeurkunde des verstorbenen EhemannesPersonalausweis; bei ausländischer Beteiligung Reisepass oder IdentitätskarteSind die Eltern nicht miteinander verheiratet, kann der Vater des Kindes nur in das Geburtenregister eingetragen werden, wenn die Vaterschaft anerkannt wird, zu welcher die Mutter ihre Zustimmung geben muss. Die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmung der Mutter können sowohl vor als auch nach der Geburt beim Standesamt oder beim Jugendamt beurkundet werden.Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen der Mutter werden dann folgende Unterlagen des Vaters für die Geburtsbeurkundung benötigt:Wenn die Vaterschaft vor der Geburt anerkannt wurde:Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister des Kindesvaters undVaterschaftsanerkennungPersonalausweis; bei ausländischer Beteiligung Reisepass oder IdentitätskarteEvtl.: Sorgeerklärung über das gemeinsame Sorgerecht, ausgestellt vom zuständigen JugendamtWenn die Vaterschaft nach der Geburt beim Standesamt anerkannt werden soll:Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister des KindesvatersPersonalausweis; bei ausländischer Beteiligung Reisepass oder Identitätskarte

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Anzeige der Geburt Ihres Kindes muss binnen einer Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt erfolgen.

    Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.

    Ist Ihr Kind tot geboren, muss die Anzeige spätestens am dritten Werktag nach der Geburt erfolgen.

    Kosten

    Die Anzeige einer Geburt beim Standesamt ist gebührenfrei.

    Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde werden Verwaltungsgebühren erhoben, die je nach Bundesland unterschiedlich sind.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Nach Beurkundung der Geburt im Geburtenregister  können Geburtsurkunden ausgestellt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI Referat VII1 am 22.06.2017

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Sohn, Kind, Geburtstag, Geburtsbeurkundung, Entbindung, Frühgeburt, Kindesanmeldung, Geburtsanmeldung, Standesamtsangelegenheit, Geburt, Standesamt, Geburtsanzeige, Standesamtsangelegenheiten, Hausgeburt, Tochter, Vater, Eltern, Mutter, Bescheinigung Geburt, Nachwuchs

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de