Sperrzeit Verkürzung

    Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht

    Für die Gaststätten und für Veranstaltungen gibt es eine Sperrzeit, zu dem der Betrieb eingestellt sein muss. Sie können die Verkürzung der Sperrzeit beantragen.

    Beschreibung

    Für die Gaststätten und für Veranstaltungen gibt es in einigen Ländern eine Sperrzeit. Zu dieser Zeit muss der Betrieb eingestellt werden. Sie können die Verkürzung der Sperrzeit beantragen. Die gesetzlichen Vorgaben sind je nach Land unterschiedlich geregelt.

    Hinweise für Castrop-Rauxel: Inhalte der zuständigen Stelle

    Einhaltung der Sperrzeitregelungen, Hinausschieben bzw. Aufheben der Sperrzeit
    Einhaltung der Sperrzeitregelungen, Hinausschieben bzw. Aufheben der Sperrzeit

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    Stadt Castrop-Rauxel

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    44575 Castrop-Rauxel

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    Fax: 02305/106-2404

    E-Mail: gewerbewesen@castrop-rauxel.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

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    Deutsch

    Sprache: de

    Gewerbeangelegenheiten

    Beschreibung

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin Vor Ihrem Besuch im Rathaus müssen Sie einen Termin für Ihr Anliegen vereinbaren. Der Zugang ist nur nach vorheriger Absprache mit dem zuständigen Bereich möglich. Aufgaben der Gewerbeabteilung: An-, Ab- und Ummeldung von Gewerben Gewerberechtliche Erlaubnisse Konzessionen für Gaststätten und Spielhallen Gewerbeuntersagungen Marktangelegenheiten Volksfeste, Großveranstaltungen Aufgaben nach dem Ladenschlussgesetz Verkaufsoffene Sonntage

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    Technisch geändert am 17.12.2024

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    Englisch

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    erforderliche Unterlagen

    Formlose Begründung in Textform über das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses.

    Voraussetzungen

    Es muss das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses dargelegt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie eine Verkürzung der Sperrzeit beantragen wollen, dann

    • reichen Sie möglichst frühzeitig einen Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit online oder schriftlich bei der zuständigen Behörde ein.
    • legen Sie ausführlich dar, warum Sie ein "öffentliches Bedürfnis" zur Verkürzung der Sperrzeit sehen. Oft wird dies mit der Veranstaltung begründet, die Sie fortführen wollen. 
    • Sie erhalten eine Genehmigung oder einen Bescheid über die Ablehnung des Antrags.

    Fristen

    Eine Frist ist gesetzlich nicht vorgegeben. Es ist jedoch ratsam, frühzeitig eine Sperrzeitverkürzung zu beantragen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung dauert in der Regel ein bis zwei Wochen.

    Kosten

    45,00 Euro

    Hinweise für Castrop-Rauxel: Inhalte der zuständigen Stelle

    10 bis 100 Euro pro Einzelfall bzw. pro Monat
    10 bis 100 Euro pro Einzelfall bzw. pro Monat

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Altona - am 18.05.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Restaurant, Speisewirtschaften, Musikaufführungen, Lärm, Gastronomie, Gaststättenrecht, Außengastronomie, Schankwirtschaften, Veranstaltungen, Kneipen, Schaustellungen, Gaststätten

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de