Sperrzeit Verkürzung
    99025004057000

    Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht

    Für die Gaststätten und für Veranstaltungen gibt es eine Sperrzeit, zu dem der Betrieb eingestellt sein muss. Sie können die Verkürzung der Sperrzeit beantragen.

    Beschreibung

    Für die Gaststätten und für Veranstaltungen gibt es in einigen Ländern eine Sperrzeit. Zu dieser Zeit muss der Betrieb eingestellt werden. Sie können die Verkürzung der Sperrzeit beantragen. Die gesetzlichen Vorgaben sind je nach Land unterschiedlich geregelt.

    Online-Dienste

    Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht

    ID: L100002_148563422

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    Version

    Technisch erstellt am 24.07.2025

    Technisch geändert am 24.07.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024

    Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht

    ID: L100002_149149422

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    Technisch erstellt am 30.07.2025

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    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024

    Ansprechpartner

    Gemeinde Ruppichteroth

    Beschreibung

    Gewerbeamt / Fachbereich 2

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstr. 18

    53809 Ruppichteroth

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    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2025

    Technisch geändert am 11.07.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

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    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024

    erforderliche Unterlagen

    Formlose Begründung in Textform über das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses.

    Voraussetzungen

    Es muss das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses dargelegt werden.

    Handlungsgrundlage(n)

    § 18 Gaststättengesetz (GastG)

    https://www.gesetze-im-internet.de/gastg/__18.html

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie eine Verkürzung der Sperrzeit beantragen wollen, dann

    • reichen Sie möglichst frühzeitig einen Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit online oder schriftlich bei der zuständigen Behörde ein.
    • legen Sie ausführlich dar, warum Sie ein „öffentliches Bedürfnis“ zur Verkürzung der Sperrzeit sehen. Oft wird dies mit der Veranstaltung begründet, die Sie fortführen wollen. 
    • Sie erhalten eine Genehmigung oder einen Bescheid über die Ablehnung des Antrags.

    Fristen

    Eine Frist ist gesetzlich nicht vorgegeben. Es ist jedoch ratsam, frühzeitig eine Sperrzeitverkürzung zu beantragen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung dauert in der Regel ein bis zwei Wochen.

    Kosten

    45,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Herausgeber

    Import

    LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Altona - am 18.05.2022

    Version

    Technisch erstellt am 07.10.2024

    Technisch geändert am 27.10.2025

    Stichwörter

    Musikaufführungen, Kneipen, Speisewirtschaften, Schankwirtschaften, Gaststätten, Veranstaltungen, Gaststättenrecht, Außengastronomie, Schaustellungen, Gastronomie, Restaurant, Lärm

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

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    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024