Sperrzeit Verkürzung

    Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht

    Für die Gaststätten und für Veranstaltungen gibt es eine Sperrzeit, zu dem der Betrieb eingestellt sein muss. Sie können die Verkürzung der Sperrzeit beantragen.

    Beschreibung

    Für die Gaststätten und für Veranstaltungen gibt es in einigen Ländern eine Sperrzeit. Zu dieser Zeit muss der Betrieb eingestellt werden. Sie können die Verkürzung der Sperrzeit beantragen. Die gesetzlichen Vorgaben sind je nach Land unterschiedlich geregelt.

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn Sie in Ihrer Gaststätte alkolische Getränke und Speisen anbieten oder eine öffentliche Vergnügungsstätte (z.B. Volksfestplätze oder Spielhallen) betreiben, kann die zuständige Behörde Ihnen bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse die Sperrzeit verlängern, verkürzen oder aufheben. Die Verkürzung oder Aufhebung der Sperrzeit kann befristet oder widerruflich erteilt und jederzeit mit Auflagen versehen werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Bad Honnef

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    53604 Bad Honnef

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02224/184-158

    Fax: 02224/1844158

    E-Mail: annette.engels@bad-honnef.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnungsamt

    Beschreibung

    Für die Übersendung von Anträgen und Rückfragen nutzen Sie bitte die unten angegebene Mailadresse.

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    53604 Bad Honnef

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Formlose Begründung in Textform über das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses.

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    Mündlich oder formloser schriftlicher Antrag.

    Voraussetzungen

    Es muss das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses dargelegt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG NRW)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie eine Verkürzung der Sperrzeit beantragen wollen, dann

    • reichen Sie möglichst frühzeitig einen Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit online oder schriftlich bei der zuständigen Behörde ein.
    • legen Sie ausführlich dar, warum Sie ein "öffentliches Bedürfnis" zur Verkürzung der Sperrzeit sehen. Oft wird dies mit der Veranstaltung begründet, die Sie fortführen wollen. 
    • Sie erhalten eine Genehmigung oder einen Bescheid über die Ablehnung des Antrags.

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie stellen einen mündlichen oder formlos schriftlichen Antrag und das Ordnungsamt meldet sich mit einer entsprechenden Antwort.

    Fristen

    Eine Frist ist gesetzlich nicht vorgegeben. Es ist jedoch ratsam, frühzeitig eine Sperrzeitverkürzung zu beantragen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung dauert in der Regel ein bis zwei Wochen.

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    14 Tage nach Antragseingang

    Kosten

    45,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Altona - am 18.05.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Restaurant, Speisewirtschaften, Musikaufführungen, Lärm, Gastronomie, Gaststättenrecht, Außengastronomie, Schankwirtschaften, Veranstaltungen, Kneipen, Schaustellungen, Gaststätten

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de