Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen
Für die Gaststätten und für Veranstaltungen gibt es eine Sperrzeit, zu dem der Betrieb eingestellt sein muss. Sie können die Aufhebung der Sperrzeit beantragen.
Hinweise für Werl: Sperrzeit Aufhebung
Für die Gaststätten und für Veranstaltungen gibt es eine Sperrzeit, zu dem der Betrieb eingestellt sein muss. Sie können die Aufhebung der Sperrzeit beantragen.
Beschreibung
Für die Gaststätten und für Veranstaltungen gibt es in einigen Ländern eine Sperrzeit. Zu dieser Zeit muss der Betrieb eingestellt werden. Sie können die Aufhebung der Sperrzeit beantragen. Die gesetzlichen Vorgaben sind je nach Land unterschiedlich geregelt.
Hinweise für Werl: Sperrzeit Aufhebung
Eine Gaststätte wird betrieben, wenn Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht und der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist.
Gaststätten, die keinen Alkohol ausschenken, sind seit dem 1. Juli 2005 erlaubnisfrei. Hier ist lediglich eine Gewerbeanmeldung erforderlich. Die für alle Gaststätten zu beachtenden Vorschriften (Lebensmittelrecht, Baurecht, Jugendschutz, Sperrzeit) sind auch von erlaubnisfreien Betrieben einzuhalten.
Wer ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe durch einen Stellvertreter oder eine Stellvertreterin betreiben will, bedarf einer Stellvertretungserlaubnis.
Wird das Gewerbe nicht mehr durch den Stellvertreter betrieben, so ist dies unverzüglich der Erlaubnisbehörde anzuzeigen. Die Stellvertretungserlaubnis kann nur erteilt werden, wenn die Gaststättenerlaubnis schon erteilt ist oder gleichzeitig erteilt wird. Eine vorläufige Gaststättenerlaubnis bildet dagegen noch keine Grundlage für eine Stellvertretungserlaubnis.
Hinweise für Werl: Inhalte der zuständigen Stelle
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Formlose, schriftliche Begründung über das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses.
Hinweise für Werl: Sperrzeit Aufhebung
- Ausgefülltes Formular zur Gewerbeanmeldung
- Nachweis der Identität (Personalausweis oder Reisepass)
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (erhältlich beim Einwohnermeldeamt)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gewerbesteuerbehörde
- Ggfs. Auszug aus dem Handelsregister
- Gaststättenunterrichtung bei der IHK
- Bescheinigung der Erstbelehrung des Gesundheitsamtes nach dem Infektionsschutzgesetz (max. 3 Monate alt)
- Miet-, Pacht-, Kaufvertrag über die Gaststättenräumlichkeit
Hinweise für Werl: Inhalte der zuständigen Stelle
Formulare
Hinweise für Werl: Inhalte der zuständigen Stelle
Voraussetzungen
Es muss das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses dargelegt werden.
Hinweise für Werl: Sperrzeit Aufhebung
Es muss das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses dargelegt werden.
Rechtsgrundlage(n)
§ 18 Gaststättengesetz (GastG)
Hinweise für Werl: Sperrzeit Aufhebung
Hinweise für Werl: Inhalte der zuständigen Stelle
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
- Reichen Sie möglichst frühzeitig einen Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit ein.
- Legen Sie ausführlich dar, warum Sie ein "öffentliches Bedürfnis" zur Aufhebung der Sperrzeit sehen.
- Der Antrag wird in der Regel nach einer Woche entschieden.
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- Reichen Sie möglichst frühzeitig einen Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit ein.
- Legen Sie ausführlich dar, warum Sie ein "öffentliches Bedürfnis" zur Aufhebung der Sperrzeit sehen.
- Der Antrag wird in der Regel nach einer Woche entschieden.
Fristen
Eine Frist ist gesetzlich nicht vorgegeben. Es ist jedoch ratsam, frühzeitig eine Sperrzeitverkürzung zu beantragen.
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Eine Frist ist gesetzlich nicht vorgegeben. Es ist jedoch ratsam, frühzeitig eine Sperrzeitverkürzung zu beantragen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert in der Regel eine Woche.
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Die Bearbeitung dauert in der Regel eine Woche.
Kosten
45,00 Euro
Hinweise für Werl: Sperrzeit Aufhebung
Grundsätzlich ist der Betrieb eines Gaststättengewerbes erlaubnispflichtig und muss beim örtlichen Ordnungsamt angezeigt werden.
Für die Erteilung einer Konzession fallen Gebühren an. Diese sind abhängig vom Verwaltungsaufwand und können zwischen 50,00€ bis 2.000€ liegen.
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Weitere Informationen
Hinweise für Werl: Sperrzeit Aufhebung
- Gewerbe: Antrag auf Erteilung der Erlaubnis Gaststättengesetz
- Gewerbe: Antrag auf Stellvertretererlaubnis
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Altona - am 18.05.2022
Stichwörter
Außengastronomie, Schaustellungen, Speisewirtschaften, Gastronomie, Gaststätten, Restaurant, Kneipen, Schankwirtschaften, Musikaufführungen, Veranstaltungen