Sperrzeit Aufhebung

    Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen

    Für die Gaststätten und für Veranstaltungen gibt es eine Sperrzeit, zu dem der Betrieb eingestellt sein muss. Sie können die Aufhebung der Sperrzeit beantragen.

    Hinweise für Werl: Sperrzeit Aufhebung

    Für die Gaststätten und für Veranstaltungen gibt es eine Sperrzeit, zu dem der Betrieb eingestellt sein muss. Sie können die Aufhebung der Sperrzeit beantragen.

    Beschreibung

    Für die Gaststätten und für Veranstaltungen gibt es in einigen Ländern eine Sperrzeit. Zu dieser Zeit muss der Betrieb eingestellt werden. Sie können die Aufhebung der Sperrzeit beantragen. Die gesetzlichen Vorgaben sind je nach Land  unterschiedlich geregelt.

    Hinweise für Werl: Sperrzeit Aufhebung

    Eine Gaststätte wird betrieben, wenn Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht und der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist.

    Gaststätten, die keinen Alkohol ausschenken, sind seit dem 1. Juli 2005 erlaubnisfrei. Hier ist lediglich eine Gewerbeanmeldung erforderlich. Die für alle Gaststätten zu beachtenden Vorschriften (Lebensmittelrecht, Baurecht, Jugendschutz, Sperrzeit) sind auch von erlaubnisfreien Betrieben einzuhalten.

    Wer ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe durch einen Stellvertreter oder eine Stellvertreterin betreiben will, bedarf einer Stellvertretungserlaubnis.

    Wird das Gewerbe nicht mehr durch den Stellvertreter betrieben, so ist dies unverzüglich der Erlaubnisbehörde anzuzeigen. Die Stellvertretungserlaubnis kann nur erteilt werden, wenn die Gaststättenerlaubnis schon erteilt ist oder gleichzeitig erteilt wird. Eine vorläufige Gaststättenerlaubnis bildet dagegen noch keine Grundlage für eine Stellvertretungserlaubnis.

    Hinweise für Werl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Eine Gaststätte wird betrieben, wenn Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht und der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist. Gaststätten, die keinen Alkohol ausschenken, sind seit dem 1. Juli 2005 erlaubnisfrei. Hier ist lediglich eine Gewerbeanmeldung erforderlich. Die für alle Gaststätten zu beachtenden Vorschriften (Lebensmittelrecht, Baurecht, Jugendschutz, Sperrzeit) sind auch von erlaubnisfreien Betrieben einzuhalten. Wer ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe durch einen Stellvertreter oder eine Stellvertreterin betreiben will, bedarf einer Stellvertretungserlaubnis. Wird das Gewerbe nicht mehr durch den Stellvertreter betrieben, so ist dies unverzüglich der Erlaubnisbehörde anzuzeigen. Die Stellvertretungserlaubnis kann nur erteilt werden, wenn die Gaststättenerlaubnis schon erteilt ist oder gleichzeitig erteilt wird. Eine vorläufige Gaststättenerlaubnis bildet dagegen noch keine Grundlage für eine Stellvertretungserlaubnis.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Gewerbe

    Adresse

    Postanschrift

    Hedwig-Dransfeld-Straße 23

    59457 Werl

    Kontakt

    Fax: 02922 800-3298

    Telefon Festnetz: 02922 800-3204

    E-Mail: gewerbe@werl.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Werl

    Adresse

    Hausanschrift

    Hedwig-Dransfeld-Str. 23

    59457 Werl

    Kontakt

    Fax: 029228001999

    Telefon Festnetz: 02922800-0

    E-Mail: post@werl.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gewerbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Hedwig-Dransfeld-Straße 23

    59457 Werl

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02922 800-3204

    Fax: 02922 800-3298

    E-Mail: gewerbe@werl.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Formlose, schriftliche Begründung über das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses.

    Hinweise für Werl: Sperrzeit Aufhebung

    • Ausgefülltes Formular zur Gewerbeanmeldung
    • Nachweis der Identität (Personalausweis oder Reisepass)
    • Polizeiliches Führungszeugnis
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (erhältlich beim Einwohnermeldeamt)
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gewerbesteuerbehörde
    • Ggfs. Auszug aus dem Handelsregister
    • Gaststättenunterrichtung bei der IHK
    • Bescheinigung der Erstbelehrung des Gesundheitsamtes nach dem Infektionsschutzgesetz (max. 3 Monate alt)
    • Miet-, Pacht-, Kaufvertrag über die Gaststättenräumlichkeit

    Hinweise für Werl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ausgefülltes Formular zur Gewerbeanmeldung Nachweis der Identität (Personalausweis oder Reisepass) Polizeiliches Führungszeugnis Auszug aus dem Gewerbezentralregister (erhältlich beim Einwohnermeldeamt) Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gewerbesteuerbehörde Ggfs. Auszug aus dem Handelsregister Gaststättenunterrichtung bei der IHK Bescheinigung der Erstbelehrung des Gesundheitsamtes nach dem Infektionsschutzgesetz (max. 3 Monate alt) Miet-, Pacht-, Kaufvertrag über die Gaststättenräumlichkeit

    Formulare

    Hinweise für Werl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gewerbe: Antrag auf Erteilung der Erlaubnis Gaststättengesetz Gewerbe: Antrag auf Stellvertretererlaubnis

    Voraussetzungen

    Es muss das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses dargelegt werden.

    Hinweise für Werl: Sperrzeit Aufhebung

    Es muss das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses dargelegt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Werl: Sperrzeit Aufhebung

    Hinweise für Werl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gaststättengesetz

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Reichen Sie möglichst frühzeitig einen Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit ein.
    • Legen Sie ausführlich dar, warum Sie ein "öffentliches Bedürfnis" zur Aufhebung der Sperrzeit sehen. 
    • Der Antrag wird in der Regel nach einer Woche entschieden.

    Hinweise für Werl: Sperrzeit Aufhebung

    • Reichen Sie möglichst frühzeitig einen Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit ein.
    • Legen Sie ausführlich dar, warum Sie ein "öffentliches Bedürfnis" zur Aufhebung der Sperrzeit sehen. 
    • Der Antrag wird in der Regel nach einer Woche entschieden.

    Fristen

    Eine Frist ist gesetzlich nicht vorgegeben. Es ist jedoch ratsam, frühzeitig eine Sperrzeitverkürzung zu beantragen.

    Hinweise für Werl: Sperrzeit Aufhebung

    Eine Frist ist gesetzlich nicht vorgegeben. Es ist jedoch ratsam, frühzeitig eine Sperrzeitverkürzung zu beantragen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung dauert in der Regel eine Woche.

    Hinweise für Werl: Sperrzeit Aufhebung

    Die Bearbeitung dauert in der Regel eine Woche.

    Kosten

    45,00 Euro

    Hinweise für Werl: Sperrzeit Aufhebung

    Grundsätzlich ist der Betrieb eines Gaststättengewerbes erlaubnispflichtig und muss beim örtlichen Ordnungsamt angezeigt werden.  

    Für die Erteilung einer Konzession fallen Gebühren an. Diese sind abhängig vom Verwaltungsaufwand und können zwischen 50,00€ bis 2.000€ liegen.

    Hinweise für Werl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Grundsätzlich ist der Betrieb eines Gaststättengewerbes erlaubnispflichtig und muss beim örtlichen Ordnungsamt angezeigt werden. Für die Erteilung einer Konzession fallen Gebühren an. Diese sind abhängig vom Verwaltungsaufwand und können zwischen 50,00€ bis 2.000€ liegen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Werl: Sperrzeit Aufhebung

    • Gewerbe: Antrag auf Erteilung der Erlaubnis Gaststättengesetz
    • Gewerbe: Antrag auf Stellvertretererlaubnis

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Altona - am 18.05.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Außengastronomie, Schaustellungen, Speisewirtschaften, Gastronomie, Gaststätten, Restaurant, Kneipen, Schankwirtschaften, Musikaufführungen, Veranstaltungen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de