Sperrzeit Aufhebung

    Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen

    Für die Gaststätten und für Veranstaltungen gibt es eine Sperrzeit, zu dem der Betrieb eingestellt sein muss. Sie können die Aufhebung der Sperrzeit beantragen.

    Beschreibung

    Für die Gaststätten und für Veranstaltungen gibt es in einigen Ländern eine Sperrzeit. Zu dieser Zeit muss der Betrieb eingestellt werden. Sie können die Aufhebung der Sperrzeit beantragen. Die gesetzlichen Vorgaben sind je nach Land  unterschiedlich geregelt.

    Hinweise für Castrop-Rauxel: Inhalte der zuständigen Stelle

    Einhaltung der Sperrzeitregelungen, Hinausschieben bzw. Aufheben der Sperrzeit
    Einhaltung der Sperrzeitregelungen, Hinausschieben bzw. Aufheben der Sperrzeit

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    E-Mail: gewerbewesen@castrop-rauxel.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

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    Gewerbeangelegenheiten

    Beschreibung

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin Vor Ihrem Besuch im Rathaus müssen Sie einen Termin für Ihr Anliegen vereinbaren. Der Zugang ist nur nach vorheriger Absprache mit dem zuständigen Bereich möglich. Aufgaben der Gewerbeabteilung: An-, Ab- und Ummeldung von Gewerben Gewerberechtliche Erlaubnisse Konzessionen für Gaststätten und Spielhallen Gewerbeuntersagungen Marktangelegenheiten Volksfeste, Großveranstaltungen Aufgaben nach dem Ladenschlussgesetz Verkaufsoffene Sonntage

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    Technisch geändert am 17.12.2024

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    erforderliche Unterlagen

    Formlose, schriftliche Begründung über das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses.

    Voraussetzungen

    Es muss das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses dargelegt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Reichen Sie möglichst frühzeitig einen Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit ein.
    • Legen Sie ausführlich dar, warum Sie ein "öffentliches Bedürfnis" zur Aufhebung der Sperrzeit sehen. 
    • Der Antrag wird in der Regel nach einer Woche entschieden.

    Fristen

    Eine Frist ist gesetzlich nicht vorgegeben. Es ist jedoch ratsam, frühzeitig eine Sperrzeitverkürzung zu beantragen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung dauert in der Regel eine Woche.

    Kosten

    45,00 Euro

    Hinweise für Castrop-Rauxel: Inhalte der zuständigen Stelle

    10 bis 100 Euro pro Einzelfall bzw. pro Monat
    10 bis 100 Euro pro Einzelfall bzw. pro Monat

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Altona - am 18.05.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Außengastronomie, Schaustellungen, Speisewirtschaften, Gastronomie, Gaststätten, Restaurant, Kneipen, Schankwirtschaften, Musikaufführungen, Veranstaltungen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de