Sperrzeit Aufhebung

    Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen

    Für die Gaststätten und für Veranstaltungen gibt es eine Sperrzeit, zu dem der Betrieb eingestellt sein muss. Sie können die Aufhebung der Sperrzeit beantragen.

    Beschreibung

    Für die Gaststätten und für Veranstaltungen gibt es in einigen Ländern eine Sperrzeit. Zu dieser Zeit muss der Betrieb eingestellt werden. Sie können die Aufhebung der Sperrzeit beantragen. Die gesetzlichen Vorgaben sind je nach Land  unterschiedlich geregelt.

    Hinweise für Waldbröl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn Sie in Ihrer Gaststätte alkolische Getränke und Speisen anbieten oder eine öffentliche Vergnügungsstätte (z.B. Volksfestplätze oder Spielhallen) betreiben, kann die zuständige Behörde Ihnen bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse die Sperrzeit verlängern, verkürzen oder aufheben. Die Verkürzung oder Aufhebung der Sperrzeit kann befristet oder widerruflich erteilt und jederzeit mit Auflagen versehen werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Waldbröl

    Beschreibung

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Nümbrechter Str. 19

    51545 Waldbröl

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02291/85-137

    Fax: (02291)85-140

    E-Mail: Vanessa.Braun@waldbroel.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Nümbrechter Straße 19

    51545 Waldbröl

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Formlose, schriftliche Begründung über das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses.

    Voraussetzungen

    Es muss das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses dargelegt werden.

    Hinweise für Waldbröl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der schriftliche Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ist rechtzeitig (3 Wochen vorher) an das Ordnungsamt zu richten. Da Ausnahmen nur in dringenden Fällen genehmigt werden dürfen, ist der Antrag hinreichend zu begründen. Entsprechende Anlagen (zum Beispiel Fracht- und Begleitpapiere, Bescheinigungen, Nachweise) sind in Kopie beizulegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Waldbröl: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 30 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Ferienreiseverordnung (FerReiseV)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Reichen Sie möglichst frühzeitig einen Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit ein.
    • Legen Sie ausführlich dar, warum Sie ein "öffentliches Bedürfnis" zur Aufhebung der Sperrzeit sehen. 
    • Der Antrag wird in der Regel nach einer Woche entschieden.

    Fristen

    Eine Frist ist gesetzlich nicht vorgegeben. Es ist jedoch ratsam, frühzeitig eine Sperrzeitverkürzung zu beantragen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung dauert in der Regel eine Woche.

    Kosten

    45,00 Euro

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Altona - am 18.05.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Außengastronomie, Schaustellungen, Speisewirtschaften, Gastronomie, Gaststätten, Restaurant, Kneipen, Schankwirtschaften, Musikaufführungen, Veranstaltungen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de