Verlängerung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen
Für die Gaststätten und für Veranstaltungen gibt es eine Sperrzeit, zu dem der Betrieb eingestellt sein muss. Sie können die Verlängerung der Sperrzeit beantragen.
Beschreibung
Für die Gaststätten und für Veranstaltungen gibt es in einigen Ländern eine Sperrzeit. Zu dieser Zeit muss der Betrieb eingestellt werden. Sie können die Verlängerung der Sperrzeit beantragen. Die gesetzlichen Vorgaben sind je nach Land unterschiedlich geregelt.
Hinweise für Wenden: Inhalte der zuständigen Stelle
Wer im Bereich der Gemeinde Wenden eine Gaststätte betreiben möchte, benötigt hierfür eine Gaststättenerlaubnis.
Der Betrieb eines Gaststättengewerbes ist nur erlaubnispflichtig, wenn alkoholische Getränke verabreicht werden.
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Gaststättenangelegenheiten
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Schankerlaubnis mit oder ohne Sperrzeitverkürzung
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Formlose Begründung in Textform über das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses.
Hinweise für Wenden: Inhalte der zuständigen Stelle
Eine Aufstellung der notwendigen Unterlagen finden Sie in dem Merkblatt, welches Sie sich hier herunterladen können.
Merkblatt für den Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach § 2 Gaststättengesetz (GastG)
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft
Es wäre von Vorteil, wenn die Unterlagen persönlich abgegeben werden, da evtl. auftretende Fragen direkt geklärt werden können.
Die Erteilung der Erlaubnis kann erst nach Prüfung der vollständig eingereichten Antragsunterlagen, sowie nach Anhörung aller weiteren zuständigen Behörden erfolgen.
Formulare
Hinweise für Wenden: Inhalte der zuständigen Stelle
Voraussetzungen
Es muss das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses dargelegt werden.
Handlungsgrundlage(n)
§ 18 Gaststättengesetz (GastG)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Wenn Sie eine Verlängerung der Sperrzeit beantragen wollen, dann
- reichen Sie möglichst frühzeitig einen Antrag auf Verlängerung der Sperrzeit online oder schriftlich bei der zuständigen Behörde ein.
- legen Sie ausführlich dar, warum Sie ein „öffentliches Bedürfnis“ zur Verlängerung der Sperrzeit sehen. Oft wird dies mit der Veranstaltung begründet, die Sie fortführen wollen.
- Sie erhalten eine Genehmigung oder einen Bescheid über die Ablehnung des Antrags.
Fristen
Eine Frist ist gesetzlich nicht vorgegeben. Es ist jedoch ratsam, frühzeitig eine Sperrzeitverkürzung zu beantragen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert in der Regel eine Woche.
Kosten
Die Höhe der Kosten ist variabel von 20,00 Euro bis zu 1.000,00 Euro.
Hinweise für Wenden: Inhalte der zuständigen Stelle
Die Gebühr für die Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft können sich im Rahmen zwischen 100,00 EUR und 1.200,00 EUR bewegen. Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem zeitlichen Aufwand, der für die Bearbeitung des Antrages benötigt wird. Diese wird für jeden Fall neu festgelegt.
Die Ausstellung einer vorläufigen Erlaubnis zum Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft bewegt sich im Rahmen zwischen 50,00 EUR und 100,00 EUR.
Darüber hinaus können noch weitere Gebühren fällig werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Herausgeber
Import
LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg - Behörde für Wirtschaft und Innovation - am 03.06.2022
Stichwörter
Gaststätten, Veranstaltungen, Restaurant, Gastronomie, Schaustellungen, Kneipen, Außengastronomie, Speisewirtschaften, Schankwirtschaften, Musikaufführungen