Sperrzeit Verlängerung
    99025004020000

    Verlängerung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen

    Für die Gaststätten und für Veranstaltungen gibt es eine Sperrzeit, zu dem der Betrieb eingestellt sein muss. Sie können die Verlängerung der Sperrzeit beantragen.

    Beschreibung

    Für die Gaststätten und für Veranstaltungen gibt es in einigen Ländern eine Sperrzeit. Zu dieser Zeit muss der Betrieb eingestellt werden. Sie können die Verlängerung der Sperrzeit beantragen. Die gesetzlichen Vorgaben sind je nach Land  unterschiedlich geregelt.

    Hinweise für Wenden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wer im Bereich der Gemeinde Wenden eine Gaststätte betreiben möchte, benötigt hierfür eine Gaststättenerlaubnis.

    Der Betrieb eines Gaststättengewerbes ist nur erlaubnispflichtig, wenn alkoholische Getränke verabreicht werden.

    Online-Dienste

    Gaststättenangelegenheiten

    ID: L100002_167617606

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 17.01.2026

    Technisch geändert am 17.01.2026

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024

    Schankerlaubnis

    ID: L100002_145431503

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    Technisch erstellt am 25.06.2025

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024

    Schankerlaubnis mit oder ohne Sperrzeitverkürzung

    ID: L100002_125879041

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    Technisch erstellt am 05.11.2024

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024

    Verlängerung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen

    ID: L100002_148563423

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    Technisch erstellt am 24.07.2025

    Technisch geändert am 24.07.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024

    Verlängerung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen

    ID: L100002_149147721

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    Version

    Technisch erstellt am 30.07.2025

    Technisch geändert am 30.07.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024

    Ansprechpartner

    Fachdienst Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 75

    57482 Wenden

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    Version

    Technisch erstellt am 12.10.2024

    Technisch geändert am 25.06.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Gemeinde Wenden

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstr. 75

    57482 Wenden

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    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02762406309

    Fax: 0276240699309

    E-Mail: t.clemens@wenden.de

    Version

    Technisch erstellt am 11.01.2025

    Technisch geändert am 26.06.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    erforderliche Unterlagen

    Formlose Begründung in Textform über das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses.

    Hinweise für Wenden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Eine Aufstellung der notwendigen Unterlagen finden Sie in dem Merkblatt, welches Sie sich hier herunterladen können.

    Merkblatt für den Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach § 2 Gaststättengesetz (GastG)

    Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft

    Es wäre von Vorteil, wenn die Unterlagen persönlich abgegeben werden, da evtl. auftretende Fragen direkt geklärt werden können.

    Die Erteilung der Erlaubnis kann erst nach Prüfung der vollständig eingereichten Antragsunterlagen, sowie nach Anhörung aller weiteren zuständigen Behörden erfolgen.

    Formulare

    Hinweise für Wenden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gaststättengewerbe (Gestattung, Erlaubnis und Anzeige zur Weiterführung eines Gewerbes) Schankerlaubnis
    Schankerlaubnis

    Voraussetzungen

    Es muss das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses dargelegt werden.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie eine Verlängerung der Sperrzeit beantragen wollen, dann

    • reichen Sie möglichst frühzeitig einen Antrag auf Verlängerung der Sperrzeit online oder schriftlich bei der zuständigen Behörde ein.
    • legen Sie ausführlich dar, warum Sie ein „öffentliches Bedürfnis“ zur Verlängerung der Sperrzeit sehen. Oft wird dies mit der Veranstaltung begründet, die Sie fortführen wollen.
    • Sie erhalten eine Genehmigung oder einen Bescheid über die Ablehnung des Antrags.

    Fristen

    Eine Frist ist gesetzlich nicht vorgegeben. Es ist jedoch ratsam, frühzeitig eine Sperrzeitverkürzung zu beantragen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung dauert in der Regel eine Woche.

    Kosten

    Die Höhe der Kosten ist variabel von 20,00 Euro bis zu 1.000,00 Euro.

    Hinweise für Wenden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Gebühr für die Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft können sich im Rahmen zwischen 100,00 EUR und 1.200,00 EUR bewegen. Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem zeitlichen Aufwand, der für die Bearbeitung des Antrages benötigt wird. Diese wird für jeden Fall neu festgelegt.

    Die Ausstellung einer vorläufigen Erlaubnis zum Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft bewegt sich im Rahmen zwischen 50,00 EUR und 100,00 EUR.

    Darüber hinaus können noch weitere Gebühren fällig werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Herausgeber

    Import

    LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg - Behörde für Wirtschaft und Innovation - am 03.06.2022

    Version

    Technisch erstellt am 07.10.2024

    Technisch geändert am 27.10.2025

    Stichwörter

    Gaststätten, Veranstaltungen, Restaurant, Gastronomie, Schaustellungen, Kneipen, Außengastronomie, Speisewirtschaften, Schankwirtschaften, Musikaufführungen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024