Realgewerbeberechtigung Erteilung

    Realgewerbeberechtigung beantragen

    Eine neue Realgewerbeberechtigung kann nicht beantragt werden. Eine Vorhandene kann auf Antrag verlängert werden.

    Beschreibung

    Realgewerbeberechtigungen sind die mit dem Besitz eines bestimmten Grundstücks verbundenen Befugnisse zur Ausübung eines Gewerbes. Neue dürfen seit 1869 nicht mehr begründet werden (§ 10 Abs. 2 GewO).

    Eine Realgewerbeberechtigung, die drei Jahre lang nicht ausgeübt worden ist, erlischt. Die Frist kann von der Erlaubnisbehörde verlängert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

    Hinweise für Emsdetten: Inhalte der zuständigen Stelle

    Zur Beantragung einer Erlaubnis (Konzession) zum Betrieb einer Gaststätte sind verschiedene Unterlagen einzureichen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerservice und Öffentliche Ordnung (Team 320)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    48282 Emsdetten

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Emsdetten: Inhalte der zuständigen Stelle

    Antrag gem. untenstehendem Formular Führungszeugnis Unterrichtungsnachweis der IHK Bescheinigung des Gesundheitsamtes (nur bei Speisewirtschaften) Auszug aus dem Gewerbezentralregister Auszug aus der Schuldnerkartei des Amtsgerichts und Selbstauskunft, über das Internet einzuholen unter www.Vollstreckungsportal.de Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes Lageplan und Grundrisszeichnung der Bauordnungsbehörde Kopie des Pachtvertrages Handelsregisterauszug (bei juristischen Personen)

    Voraussetzungen

    Realgewerbeberechtigung wurde vor 1869 erteilt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Emsdetten: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich aus dem Gaststättengesetz und verschiedenen darauf basierenden Verordnungen.

    Verfahrensablauf

    Die Verlängerung muss schriftlich beantragt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 25.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de