Unterrichtungsnachweis für Gaststättengewerbe Ausstellung

    Unterrichtungsnachweis für Gaststättengewerbe Ausstellung

    Um eine Gaststätte zu eröffnen, benötigen Sie einen Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer. Sie müssen wissen, wie Sie richtig mit Lebensmitteln umgehen und wie sie diese richtig aufbewahren.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Gaststätte betreiben möchten, kommen Sie täglich mit Lebensmitteln in Kontakt. Sie müssen wissen, wie Sie Lebensmittel richtig behandeln und aufbewahren.

    Wenn Sie Lebensmittel falsch behandeln, können Speisen und Getränke verderben. Wenn Sie sogar Hygienevorschriften nicht beachten, gefährden Sie sogar die Gesundheit Ihrer Gäste. Außerdem müssen Sie Bußgelder zahlen, wenn Sie die Vorschriften nicht beachten.

    Um Ihre Gaststätte erfolgreich zu führen, lernen Sie bei der Unterrichtung der Industrie- und Handelskammer (IHK) die notwendigen Grundsätze zum Umgang mit Lebensmitteln kennen. Dabei werden unter anderem die Themen Hygienevorschriften, Lebensmittelrecht, Bier-, Wein- und Milchrecht sowie Getränkeanlagenrecht vermittelt.

    Als Gründer im erlaubnispflichtigen Gastgewerbe müssen Sie diesen Unterrichtungsnachweis einer IHK zur Beantragung der Gaststättenerlaubnis nachweisen.

    Die Unterrichtung wird meist in deutscher Sprache abgehalten. In einigen Industrie- und Handelskammern kann Ihnen gegen eine Gebühr nach Bedarf ein Dolmetscher zur Verfügung gestellt werden.

    Sie können auf Antrag von der Gaststättenunterrichtung freigestellt werden,

    • wenn Sie bereits bestimmte staatlich anerkannte Ausbildungsberufe mit einer Prüfung vor einer IHK, Handwerkskammer oder einer Handwerksinnung abgeschlossen haben und
    • die Inhalte der Gaststättenunterrichtung Gegenstand der Ausbildung und Prüfung waren.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: IHK-Zuständigkeitsfinder

    Ansprechpartner

    Wachtberg - Gewerbeamt

    Adresse

    Postanschrift

    Rathausstraße 34

    53343 Wachtberg

    Kontakt

    Fax: 0228 / 9544 - 123

    Telefon Festnetz: 0228 / 9544 - 131

    E-Mail: andrea.streich@wachtberg.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Personalausweis oder Reisepass

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Wachtberg: Unterrichtungsnachweis für Gaststättengewerbe Ausstellung

    Links § 4 Absatz 1 Gaststättengesetz (GastG) [http://www.gesetze-im-internet.de/gastg/__4.html]

    Verfahrensablauf

    Nachdem Sie an der Unterrichtung über lebensmittel- und hygienerechtliche Bestimmungen teilgenommen haben, erhalten Sie eine Bescheinigung (Unterrichtungsnachweis).

    Fristen

    Der Unterrichtungsnachweis ist unbefristet gültig.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de