• Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Unterrichtungsnachweis für Gaststättengewerbe Ausstellung

Unterrichtungsnachweis für Gaststättengewerbe Ausstellung

Um eine Gaststätte zu eröffnen, benötigen Sie einen Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer. Sie müssen wissen, wie Sie richtig mit Lebensmitteln umgehen und wie sie diese richtig aufbewahren.

Beschreibung

Wenn Sie eine Gaststätte betreiben möchten, kommen Sie täglich mit Lebensmitteln in Kontakt. Sie müssen wissen, wie Sie Lebensmittel richtig behandeln und aufbewahren.

Wenn Sie Lebensmittel falsch behandeln, können Speisen und Getränke verderben. Wenn Sie sogar Hygienevorschriften nicht beachten, gefährden Sie sogar die Gesundheit Ihrer Gäste. Außerdem müssen Sie Bußgelder zahlen, wenn Sie die Vorschriften nicht beachten.

Um Ihre Gaststätte erfolgreich zu führen, lernen Sie bei der Unterrichtung der Industrie- und Handelskammer (IHK) die notwendigen Grundsätze zum Umgang mit Lebensmitteln kennen. Dabei werden unter anderem die Themen Hygienevorschriften, Lebensmittelrecht, Bier-, Wein- und Milchrecht sowie Getränkeanlagenrecht vermittelt.

Als Gründer im erlaubnispflichtigen Gastgewerbe müssen Sie diesen Unterrichtungsnachweis einer IHK zur Beantragung der Gaststättenerlaubnis nachweisen.

Die Unterrichtung wird meist in deutscher Sprache abgehalten. In einigen Industrie- und Handelskammern kann Ihnen gegen eine Gebühr nach Bedarf ein Dolmetscher zur Verfügung gestellt werden.

Sie können auf Antrag von der Gaststättenunterrichtung freigestellt werden,

  • wenn Sie bereits bestimmte staatlich anerkannte Ausbildungsberufe mit einer Prüfung vor einer IHK, Handwerkskammer oder einer Handwerksinnung abgeschlossen haben und
  • die Inhalte der Gaststättenunterrichtung Gegenstand der Ausbildung und Prüfung waren.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

zuständige Stelle

Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: IHK-Zuständigkeitsfinder

Ansprechpartner

Für Düsseldorf wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

erforderliche Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass

Verfahrensablauf

Nachdem Sie an der Unterrichtung über lebensmittel- und hygienerechtliche Bestimmungen teilgenommen haben, erhalten Sie eine Bescheinigung (Unterrichtungsnachweis).

Fristen

Der Unterrichtungsnachweis ist unbefristet gültig.

Gültigkeitsgebiet

Nordrhein-Westfalen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.04.2021

Version

Technisch geändert am 21.12.2024

Stichwörter

Lebensmittelschulung, Lebensmittel richtig behandeln und aufbewahren, Unterrichtungsnachweis für Gaststättengewerbe Ausstellung, Schanklizenz, Hygienevorschriften, Unterrichtung Gaststättengewerbe, Restaurant, Unterrichtung Gaststättengewerbe, Kneipe, Lebensmittelschulung, Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer, Getränkeanlagenrecht, Gaststätten, Konzession, Alkoholausschank, Lebensmittel, Lebensmittelunterrichtungsnachweis, Lebensmittelunterrichtungsnachweis, Unterrichtungsnachweis, Unterrichtungsnachweis einer IHK, Gaststättenunterrichtung, Umgang mit Lebensmitteln, Hygiene, hygienerechtliche Bestimmungen, Gaststätte betreiben, erlaubnispflichtigen Gastgewerbe, Gaststättenerlaubnis

Sprachversion

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Deutsch

Sprache: de