Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) Ausstellung

    Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises beantragen

    Als Berufskraftfahrerin oder -fahrer benötigen Sie seit dem 23.05.2021 zusätzlich zu Ihrer Fahrerlaubnis einen Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN).

    Beschreibung

    Aufgrund des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes besteht für Sie als Berufskraftfahrerin oder -fahrer die Pflicht zur besonderen Schulung im Güter- als auch im Personenverkehr.

    Zum Nachweis Ihrer Qualifikation wird seit 23.05.2021 auf Antrag ein Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) ausgestellt. Dieser löst die bisherige Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Kartenführerschein schrittweise ab.

    Der FQN ist eine Karte, die der Fahrerlaubnis in Form und Größe ähnelt. Sie ist zusammen mit Ihrer Fahrerlaubnis mitzuführen.

    Der FQN wird ausgestellt über den

    • Erwerb der Grundqualifikation,
    • Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation sowie
    • Abschluss der vorgeschriebenen Weiterbildungsmaßnahme (alle 5 Jahre)

    Den FQN müssen Sie schriftlich bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Führerscheinstelle (Fahr- und Beförderungserlaubnisse) (Stadt Bochum)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bulksmühle 17

    44777 Nordrhein-Westfalen

    Das Verwaltungsgebäude ist ebenerdig zugänglich und besitzt einen Fahrstuhl.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +492349108200

    Fax: 0234 910-8260

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (Personalausweis oder Reisepass)
    • ein aktuelles biometrisches Passfoto
    • gültiger Führerschein
    • Nachweis über die (beschleunigte) Grundqualifikation, beziehungsweise Weiterbildung
    • gegebenenfalls Nachweis über andere abgeschlossene spezielle Aus und Weiterbildungsmaßnahmen im Sinne der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (die Ausbildung über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland für Fahrzeugführer oder die Schulung über den Schutz von Tieren beim Transport), sofern diese angerechnet werden sollen
    • gegebenenfalls Arbeitsgenehmigung EU oder Aufenthaltstitel mit dem Vermerk der erlaubten Erwerbstätigkeit

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.
    • Sie sind Berufskraftfahrerin oder Berufskraftfahrer oder in der Ausbildung als Berufskraftfahrerin oder Berufskraftfahrer.
    • Sie sind im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE.
    • Sie haben eine Grundqualifikation beziehungsweise Weiterbildung.
    • Die Ausstellung, Erweiterung oder Verlängerung des Fahrerqualifizierungsnachweises erfolgt ausschließlich im Rahmen der Beantragung einer Ersterteilung, Erweiterung, Verlängerung oder Neuerteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse C oder Klasse D.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt ). Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 05.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Führerschein, D-Klassen, Gewerbliche Nutzung, Weiterbildung, Berufskraftfahrerin, Ausstellung, Fahrerqualifizierungsnachweis, Grundqualifikation, C-Klassen, Schlüsselzahl 95, FQN, Fahrerlaubnis, Beschleunigte Grundqualifikation, Berufskraftfahrer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English