Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) Ausstellung

    Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises beantragen

    Als Berufskraftfahrerin oder -fahrer benötigen Sie seit dem 23.05.2021 zusätzlich zu Ihrer Fahrerlaubnis einen Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN).

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Nachweis der Fahrerqualifikation für Berufskraftfahrer: Weiterbilden gleich Weiterfahren. Hier können Sie sich über dieses Thema informieren.

    Beschreibung

    Aufgrund des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes besteht für Sie als Berufskraftfahrerin oder -fahrer die Pflicht zur besonderen Schulung im Güter- als auch im Personenverkehr.

    Zum Nachweis Ihrer Qualifikation wird seit 23.05.2021 auf Antrag ein Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) ausgestellt. Dieser löst die bisherige Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Kartenführerschein schrittweise ab.

    Der FQN ist eine Karte, die der Fahrerlaubnis in Form und Größe ähnelt. Sie ist zusammen mit Ihrer Fahrerlaubnis mitzuführen.

    Der FQN wird ausgestellt über den

    • Erwerb der Grundqualifikation,
    • Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation sowie
    • Abschluss der vorgeschriebenen Weiterbildungsmaßnahme (alle 5 Jahre)

    Den FQN müssen Sie schriftlich bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen.

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn Sie zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE, D1E (Bus) oder C, C1, CE, C1E (Lkw) erwerben und gewerbliche Fahrten durchführen möchten, müssen Sie nachweisen, dass Sie eine Berufskraftfahrerqualifizierung erfolgreich absolviert haben. Das kann eine abgeschlossene Berufsausbildung zur Berufskraftfahrerin / zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder ein gleichwertiger staatlich anerkannter Ausbildungsberuf sein.Alternativ können Sie Ihre Qualifizierung auch durch die Grundqualifikation beziehungsweise die beschleunigte Grundqualifikation der IHK oder mit einer Teilnahmebescheinigung über entsprechende Weiterbildung nachweisen.Auch wenn Sie bereits als Berufskraftfahrerin und Berufskraftfahrer arbeiten, müssen Sie Ihre Qualifikation auf dem neuesten Stand halten und sich regelmäßig weiterbilden.Diese Weiterbildung umfasst 35 Unterrichtseinheiten. Mindestens eine Unterrichtseinheit umfasst einen die Verkehrssicherheit betreffenden Unterkenntnisbereich.Die Unterrichtseinheiten können in selbstständigen Ausbildungseinheiten zusammengefasst werden. Jede Ausbildungseinheit muss dann mindestens 7 Unterrichtseinheiten umfassen.Die Unterrichtseinheiten können Sie bei verschiedenen Ausbildungsträgern absolvieren.Nach dem Abschluss der Weiterbildung erhalten Sie vom Ausbildungsträger eine Bescheinigung als Nachweis. Diese Bescheinigung ist ab dem Tag der Ausstellung für 5 Jahre gültig.Wenn Sie eine der genannten Fahrerlaubnisse haben, diese aber nicht gewerblich nutzen, dann müssen Sie keine Weiterbildung nachweisen.Die Prüfungen für qualifizierte Berufskraftfahrer werden für den Kreis Lippe bei der IHK Lippe zu Detmold abgenommen - unter weiterführende Informationen finden Sie einen Link.Gerne stehen wir Ihnen auch für Ihre Fragen zur Verfügung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Führerscheinstelle

    Beschreibung

    Wir kümmern uns um alle Themen im Zusammenhang mit Führerschein und Fahrerlaubnis sowie um Genehmigungen für den Betrieb von Taxen, Mietwagen oder sogenanntem Zubringerverkehr mit dem PKW.Auch Fahrschul- und Fahrlehrererlaubnisse werden von uns erteilt. Weitere Details können Sie der jeweiligen Dienstleistung entnehmen.***Umstellung auf bargeldlose Zahlung zum 1. Oktober 2024Das Straßenverkehrsamt hat zum 1. Oktober 2024 auf Kartenzahlung umgestellt. In den Zulassungsstellen in Detmold, Bad Salzuflen und Barntrup sowie der Führerscheinstelle in Detmold sind Zahlungen grundsätzlich per EC-, Debit- oder Kreditkarte möglich. Bargeld wird in der Regel nicht mehr angenommen. An allen Arbeitsplätzen können Kartenzahlungen schnell und einfach abgewickelt werden.

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Öffnungszeiten

    Bitte beachten Sie:Das Kreishaus und die Außenstellen der Kreisverwaltung Lippe sind über Weihnachten und Neujahr von Montag, 23. Dezember, bis einschließlich Mittwoch, 1. Januar, geschlossen.Die Außenstellen des Straßenverkehrsamts des Kreises Lippe in Bad Salzuflen und Barntrup sind jeweils am Montag, 23. und 30. Dezember, geöffnet.Die Zulassungsstelle sowie die Führerscheinstelle im Kreishaus in Detmold bleiben aus organisatorischen Gründen geschlossen.Eine vorherige Terminvereinbarung ist in den meisten Fällen erforderlich: Zur Terminvereinbarung www.kreis-lippe.deFür Fragen stehen die Mitarbeitenden unter +49 531 62-1800 zur Verfügung.** Terminvereinbarung erforderlich - zur online-Terminvereinbarung******Telefonisch erreichbar: 05231 62-1234Montag 9:00 - 12:30 UhrDienstag 9:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 UhrMittwoch 9:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 UhrDonnerstag 9:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:00 UhrFreitag 9:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-1234

    E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (Personalausweis oder Reisepass)
    • ein aktuelles biometrisches Passfoto
    • gültiger Führerschein
    • Nachweis über die (beschleunigte) Grundqualifikation, beziehungsweise Weiterbildung
    • gegebenenfalls Nachweis über andere abgeschlossene spezielle Aus und Weiterbildungsmaßnahmen im Sinne der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (die Ausbildung über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland für Fahrzeugführer oder die Schulung über den Schutz von Tieren beim Transport), sofern diese angerechnet werden sollen
    • gegebenenfalls Arbeitsgenehmigung EU oder Aufenthaltstitel mit dem Vermerk der erlaubten Erwerbstätigkeit

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin mit: gültiges Ausweisdokument Führerschein 1 aktuelles biometrisches Passbild Nachweis über die Qualifikation (zum Beispiel Ausbildungsabschluss oder Grundqualifikation oder 35 Unterrichtseinheiten) Wichtiger Hinweis: Die Bescheinigungen über die Teilnahme an einer Ausbildung zur beschleunigten Grundqualifikation und über die Teilnahme an einer Weiterbildung müssen den amtlichen Mustern entsprechen. Eine entsprechende Datei haben wir unter weiterführende Informationen verlinkt.

    Formulare

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    FQN Muster

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.
    • Sie sind Berufskraftfahrerin oder Berufskraftfahrer oder in der Ausbildung als Berufskraftfahrerin oder Berufskraftfahrer.
    • Sie sind im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE.
    • Sie haben eine Grundqualifikation beziehungsweise Weiterbildung.
    • Die Ausstellung, Erweiterung oder Verlängerung des Fahrerqualifizierungsnachweises erfolgt ausschließlich im Rahmen der Beantragung einer Ersterteilung, Erweiterung, Verlängerung oder Neuerteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse C oder Klasse D.

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Allgemein Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit oder Besitz der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder Besitz der Staatsangehörigkeit eines EWR-Staates oder Beschäftigungsverhältnis bei einem Unternehmen mit Sitz in einem EU-/EWR Staat und Sie müssen Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse sein Qualifikation erfolgreiche Prüfung bei der IHK zum Erwerb der Grundqualifikation oder Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder Nachweis der Weiterbildung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 8 Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV) Berufskraftfahrerqualifikationsrichtlinie 2018/645 § 30 Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    ** Terminvereinbarung erforderlich - hier geht es zur Terminvereinbarung: Termine Führerscheinstelle**Seit dem 23.05.2021 ist die Eintragung der Schlüsselzahl 95 auf dem EU-Kartenführerschein nicht mehr zulässig. Wir können auch keine vorläufige Fahrberechtigung mit dieser Schlüsselzahl ausstellen.Bitte beantragen Sie Ihren Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) frühzeitig. Wir bestellen den Fahrerqualifizierungsnachweis bei der Bundesdruckerei. Die benötigt ungefähr 10 Arbeitstage, um Ihnen den FQN zuzusenden.

    Fristen

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gültigkeit von Weiterbildungsnachweisen: ausgefertigt nach den bis zum Ablauf des 21. Dezember 2016 geltenden Vorschriften: bis zum Ablauf des 21. Dezember 2021 ausgefertigt nach den bis zum Ablauf des 23. August 2017 geltenden Vorschriften: bis zum Ablauf des 23. August 2022

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    ungefähr 2 - 3 Wochen

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt ). Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gebührenrahmen: EUR 32,50 - 49,30Zahlungsweisen: girocard Debitkarte Kreditkarte

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Allgemeine Informationen zur Einführung des Fahrerqualifizierungsnachweises und der Einrichtung des Berufskraftfahrerqualifikationsregisters:Nach den Vorgaben der EU-Richtlinie 2018/645 wird ab Mai 2021 der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) eingeführt. Er ersetzt den bisherigen Eintrag der Schlüsselzahl 95 im Führerschein nach und nach.Durch das Kraftfahrtbundesamt wird ein zentrales elektronisches Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) eingerichtet. Über dieses Register soll ein Austausch zwischen den EU-Mitgliedstaaten über ausgestellte und entzogene Teilnahmebescheinigungen erfolgen.Diese Änderungen werden in 2 Stufen vollzogen:Stufe 1 (Einführung FQN, BQR):Seit dem 23.05.2021 wird die Schlüsselzahl 95 nicht mehr in den Führerschein eingetragen. Die Fahrerlaubnisbehörde bestellt einen Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) bei der Bundesdruckerei.Beim FQN handelt es sich um eine Karte, die dem Führerschein in Form und Größe ähnelt.Der FQN kann auch in den Fällen ausgestellt werden, in denen bislang der Eintrag der Schlüsselzahl 95 nicht möglich war, beispielsweise bei ausländischen Führerscheinen.Stufe 2 (Anbindung der Anerkennungsbehörden, staatlich anerkannten Ausbildungsstätten und IHKs):Seit 25. Oktober 2021 können die Ausbildungsstätten die Weiterbildungen digital melden. Für bisher gesetzlich anerkannte Fahrschulen und Ausbildungsbetriebe gilt eine Übergangsfrist bis zum 02.12.2022.Bis zu diesem Zeitpunkt können weiterhin Teilnahmebescheinigungen für Weiterbildungen in Papierform ausgehändigt werden.Erfolgreiche Abschlüsse der beschleunigten Grundqualifikation werden von der IHK gemeldet.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 05.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Führerschein, D-Klassen, Gewerbliche Nutzung, Weiterbildung, Berufskraftfahrerin, Ausstellung, Fahrerqualifizierungsnachweis, Grundqualifikation, C-Klassen, Schlüsselzahl 95, FQN, Fahrerlaubnis, Beschleunigte Grundqualifikation, Berufskraftfahrer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English