• Vreden (Landkreis Borken, Nordrhein-Westfalen)
Ausbildungsförderung Bewilligung für den Besuch einer im Ausland gelegenen Ausbildungsstätte

Ausbildungsförderung für den Besuch einer im Ausland gelegenen Ausbildungsstätte beantragen

Sie wollen im Ausland studieren oder eine schulische Ausbildung beginnen? Informieren Sie sich hier über die finanzielle Unterstützung.

Beschreibung

Mit der Ausbildungsförderung (BAföG) können Sie unabhängig von Ihrer wirtschaftlichen Herkunft eine Schul- bzw. Hochschulausbildung absolvieren. Wenn Sie im Ausland ein Studium, eine schulische Ausbildung oder ein Praktikum absolvieren, können Sie auch BAföG beantragen. Die Förderung des Studiums innerhalb der EU ist bis zum Abschluss möglich. Bei einem Studienaufenthalt außerhalb der EU können Sie grundsätzlich 1 Jahr gefördert werden. In Ausnahmefällen ist die Förderung auch für 2,5 Jahre möglich. Bei der Berechnung werden Ihre Studiengebühren und Reisekosten ebenfalls berücksichtigt.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

zuständige Stelle

Die zuständige Stelle richtet sich danach, in welchem Land Sie die Ausbildung oder das Praktikum absolvieren möchten. 

Ansprechpartner

Für Vreden wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Ausbildungsförderung
  • Zusatzblatt für eine Ausbildung im Ausland
  • Nachweis über Ihr Einkommen und Vermögen
  • Nachweis über das Einkommen Ihrer Eltern und Ehegatten/Ehegattin
  • Nachweise über Studiengebühren

Formulare

Die erforderlichen Formblätter sind bei den Ämtern für Ausbildungsförderung erhältlich und liegen auch auf den Internetseiten des BMBF ausdruckbar vor.

Voraussetzungen

  • Sie müssen die allgemeinen Voraussetzungen für BAföG im Inland erfüllen
  • Bei Ausbildungsaufenthalten außerhalb der EU:
    • beträgt die Ausbildungsdauer mindestens 6 Monate oder 1 Semester 
    • bei Praktika und kooperativen Studiengängen mindestens 12 Wochen

Rechtsgrundlage(n)

Fristen

Sie sollten den Antrag so früh wie möglich stellen.

Sie müssen den Antrag aber spätestens in dem Monat stellen, in dem Sie Ihren Auslandsaufenthalt beginnen.

Kosten

Keine.

Hinweise (Besonderheiten)

Wenn Sie wegen der wirtschaftlichen Verhältnisse Ihrer Eltern keine Ausbildungsförderung in Deutschland erhalten sollten, können Sie dennoch einen Antrag auf Auslandsförderung stellen, da hierfür andere Bedarfssätze gelten.

Weitere Informationen

Weitere umfassende Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundes.

Gültigkeitsgebiet

Nordrhein-Westfalen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt am 30.06.2020

Version

Technisch geändert am 11.11.2024

Stichwörter

Auslandsbafög, BaföG, Bundesausbildungsförderung für Auslandsaufenthalte

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de